Umsetzung von LEADER in Schleswig-Holstein

LEADER (in Schleswig-Holstein: AktivRegion) ist eine Fördermaßnahme der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Das Programm dient der Strukturförderung des ländlichen Raums und wird finanziert aus dem "Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums" (ELER). Ziel der Förderung ist die Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung. Für die Umsetzung von verwaltungsbehördlich genehmigten integrierten Entwicklungsstrategien (IES) im Rahmen von LEADER werden die so genannten „AktivRegionen“ mit Vorhaben zur Umsetzung der Schwerpunkte Klimawandel und Energie, nachhaltige Daseinsvorsorge, Wachstum und Innovation und Bildung unterstützt. Gefördert werden Vorbereitung und Durchführung von gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationsprojekten, laufende Kosten der LAG sowie Vorhaben zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet. Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Der Zuwendungsempfänger hat einen finanziellen Eigenanteil von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen. Die IES muss von der Verwaltungsbehörde genehmigt sein. Das Vorhaben muss einen Beitrag zu den Zielen der jeweiligen IES der LAG leisten. Für das Vorhaben muss ein positiver Projektauswahl-Beschluss durch das Entscheidungsgremium der LAG vorliegen.

Datenblatt - Umsetzung von LEADER in Schleswig-Holstein

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Max. 1 Mio. € förderfähige Gesamtkosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Link: Umsetzung von LEADER in Schleswig-Holstein

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Antragstellung: Antrag direkt an das LLUR

Stand vom: 19. Oktober 2015

 

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