Zuwendungen aus den Mitteln der Fischereiabgabe

Das Land Schleswig-Holstein fördert die nachhaltige, naturverträgliche und rentable Ressourcennutzung in Küsten- und Binnengewässern. Unterstützt werden Maßnahmen zur Förderung der Fischbestände, der Gewässer und der Fischerei. Insbesondere werden Besatzmaßnahmen von überörtlicher Bedeutung, speziell zur Wiedereinbürgerung stark gefährdeter Arten, Verbesserung der fischereilichen und ökologischen Verhältnisse in den Gewässern, Ermittlung der Fischbestände und ihrer Nahrungsgrundlagen, Aus- und Fortbildung von Fischereiaufsehern, Gewässerwarten und Ausbildern, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Fischereiaufsichtspersonen und Öffentlichkeitsarbeit für die Fischerei gefördert. Antragsberechtigt sind Vereinigungen der Angler und der Fischer, Forschungseinrichtungen sowie weitere juristische oder natürliche Personen, die sich satzungsgemäß oder durch Vertrag zur Förderung des Fischereiwesens verpflichtet haben. Der Antragsteller muss Fördermittel von EU, Bund und Dritten vorrangig in Anspruch nehmen. Die Vorgaben des Mindestlohngesetzes sind einzuhalten. Anträge sind jeweils bis zum 28. Februar und 31. August eines Jahres zu stellen.

Datenblatt - Zuwendungen aus den Mitteln der Fischereiabgabe

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Mind. 2.500 € bei bis zu 70% der förderfähigen Kosten, in Ausnahmefällen bis zu 100%

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Link: Zuwendungen aus den Mitteln der Fischereiabgabe

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Energie- und Ressourceneinsparung (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein Vorhaben der Energie- bzw. Reccourceneinsparung voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Kombination mit anderen Fördermitteln: Der Antragsteller muss Fördermittel von EU, Bund und Dritten vorrangig in Anspruch nehmen

Antragstellung: Antrag direkt an das LLUR

Stand vom: 06. Februar 2017

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.