Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein - Existenzgründung (EGP Standard/EGP System)

Bei EGP Standard werden maximal 70%, bei EGP System maximal 80% der Kreditsumme verbürgt. Bei EGP Standard wird nur die Kreditsumme abgesichert. Bei EGP System ist der Antragsteller verpflichtet, über eine Laufzeit von zwei Jahren Beratungsleistungen durch akkreditierte Berater in Anspruch zu nehmen. Die Beratung wird bis zu einem Betrag von 6.000 EUR von der Bürgschaftsbank finanziert. Antragsberechtigt sind Existenzgründer in Schleswig-Holstein.

Datenblatt - Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein - Existenzgründung (EGP Standard/EGP System)

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Max. 1,25 Mio. €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Anbieter: Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein

Link: Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein - Existenzgründung (EGP Standard/EGP System)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Nein

Höchstalter Unternehmen: 4 Jahre

Laufzeit: Max. 23 Jahre

Kombination mit anderen Fördermitteln: Kombination mit anderen Fördermitteln möglich

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank

Stand vom: Januar 2017

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.