Aktuelle Events
Horizont 2020 – ein Fördermittel auch für Startups
Innovationsstarke Startups und KMUs mit Sitz in Deutschland können nicht nur auf eine enorm vielfältige nationale Förder-Infrastruktur setzen, auch auf europäischer Ebene wartet finanzielle Unterstützung. „Horizont 2020“ lautet der Name des europäischen Rahmenprogramms für Innovation und Forschung. Mit einem Volumen von 70 Milliarden Euro stellt Horizont 2020 das weltweit größte Förderprogramm für anwendungsnahe Forschung dar.
Das Rahmenprogramm von Horizont 2020 deckt ein breites thematisches Spektrum ab: Von der Grundlagenforschung bis zu marktnahen Innovationsmaßnahmen. Im Vordergrund stehen Kooperationen in Schlüsselbereichen wie der biomedizinischen, naturwissenschaftlich-technischen, industriellen oder sozioökonomischen Forschung. Fördermittel stehen aber auch für die themenoffene Förderung exzellenter Forschender, Mobilitätsmaßnahmen, die Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen, die Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die internationale Zusammenarbeit zur Verfügung.
Ein wesentliches Ziel von Horizont 2020 besteht darin, die Lücke zwischen Forschung und Markt zu schließen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Weitere Aufgaben bestehen darin, Europa als „Innovationsunion“ zu etablieren. Horizont 2020 soll exzellenter Forschung und innovativen Ideen zur Marktreife verhelfen, außerdem Europas internationale Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, neue Jobs schaffen und Wohlstand sichern.
Verschiedene Förderinstrumente innerhalb von Horizont 2020 bieten Lösungen für die unterschiedlichsten Anwendungen, etwa für Verbundforschung mehrerer Hochschulen, für Grundlagenforschung, für den Austausch von Forschungs- und Innovationspersonal, für die Förderung einzelner Wissenschaftler.
Für Gründer und junge Unternehmen ist vor allem das sog. „KMU-Instrument“ mit den Phasen 1 und 2 interessant. Das KMU-Instrument auf europäischer Ebene richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition mit Wachstumspotenzial, Ideen mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit. Der Ansatz ist (weitgehend) themenoffen. Es können einzelne KMU oder mehrere KMU im Verbund antreten. Start-ups können teilnehmen, das Programm ist jedoch auf KMU allgemein ausgelegt.
Phase 1 fördert die Vervollständigung des Businessplans. Die Fördersumme beträgt pauschal 50.000 Euro und wird als Zuschuss ausgezahlt, d.h. der Betrag muss nicht zurückgezahlt werden. In der Projektdauer von ca. drei bis sechs Monaten soll in einer Machbarkeitsstudie die Realisierbarkeit der Marktumsetzung des vorgeschlagenen Konzepts für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen überprüft werden - mit Fokus auf die mittelfristige Kommerzialisierung. Als Ergebnis soll ein konkretisierter Businessplan entstehen, der Grundlage einer Bewerbung für Phase 2 ist.
Der Projektträger ist die Executive Agency for SMEs (EASME). Details zum Programm hier: http://www.nks-kmu.de
Antragsberechtigt für das KMU-Instrument 2020 sind alle kleinen und mittleren Unternehmen nach KMU-Definition, die ihren Sitz in der EU haben, außerdem sind noch folgende Länder zugelassen: Albanien, Armenien, Bosnien & Herzegowina, Färöer-Inseln, Georgien, Island, Israel, Mazedonien (EJR), Moldau, Montenegro, Norwegen, Serbien, Türkei, Tunesien und die Ukraine.
Der Kernantrag umfasst 10 Seiten und beinhaltet eine Beschreibung von Idee, Mehrwert/USP, IPR-Lösung, Kosten, Preismodell, Finanzierung, Team, Umsetzung, Markt, Wettbewerber und Distribution. Das Projekt soll die hier noch vorhandenen Lücken schließen. Ergänzend werden maximal 3 Tage Coaching gefördert.
Was muss ein Projekt für einen erfolgreichen Antrag mitbringen?
- Hohes Business Potenzial mit einer innovativen und überzeugenden Idee
- Passt in eines von 13 vorgegeben Topics (darunter zum Beispiel ICT, Energie, Transport, neue Geschäftsmodelle).
- Fortgeschrittener Businessplan
- Demonstrator muss bereits existieren und funktionieren
- EU-Mehrwert (Warum sollte die EU das fördern?)
- Wachstumsperspektive des Unternehmens
- Geeignetes Team (inkl. Businesskompetenz!)
Wichtig zu wissen: Die Erfolgsquoten sind gering, nur die Besten erhalten Gelder. Statistisch liegt die Erfolgsquote meist zwischen 3 und 11%, die Quoten variieren jedoch sehr stark, so dass dieses Förderinstrument faktisch einem Innovationspreis der EU entspricht.
Stichtage für die Antragstellung in 2017 Phase 1:
- 15/02/17
- 06/05/17
- 06/09/17
- 08/11/17
Horizont 2020: KMU-Instrument Phase 2
In Phase 2 werden in ein bis zwei Jahren Innovationsmaßnahmen durchgeführt. Unter Innovationsmaßnahmen fallen Aktivitäten wie Demonstration, Testing, Erstellung von Protottypen, Pilotmaßnahmen, Scale-up, Miniaturisierung und Design bis hin zur Marktumsetzung. Der Richtwert für die Förderung beträgt zwischen 0,5 und 2,5 Mio. Euro, es gibt jedoch Ausnahmen. Die Förderquote beträgt i. d. R. 70 %. Wie auch in Phase 1 wird das Fördermittel als Zuschuss ausgezahlt, der nicht zurückerstattet werden muss.
Es können einzelne KMU oder mehrere KMU im Verbund antreten. Für Start-ups ist Phase 2 nur bedingt geeignet. Hier muss die kritische Masse vorhanden sein, die Fördergelder vorwiegend selbst zu nutzen.
Der Kernantrag umfasst 30 Seiten und besteht aus einem vollständigen Businessplan sowie einem Plan zur Umsetzung des EU-Projekts.
Was muss ein Projekt mitbringen?
- Hohes Business Potenzial mit einer innovativen und überzeugenden Idee
- Passt in eines von 13 vorgegeben Topics (darunter zum Beispiel ICT, Energie, Transport, neue Geschäftsmodelle).
- Ausgefeilter Businessplan
- Demonstrator muss bereits existieren und funktionieren
- EU-Mehrwert (Warum sollte die EU das fördern?)
- Wachstumsperspektive des Unternehmens
- Geeignetes Team (inkl. Businesskompetenz!)
Die Erfolgsquoten sind gering, nur die Besten erhalten Gelder. Statistisch liegt die Erfolgsquote meist zwischen 3 und 11%, die Quoten variieren jedoch sehr stark, so dass auch dieses Förderinstrument faktisch einem Innovationspreis der EU entspricht.
Der Projektträger für Horizont 2020 ist die Executive Agency for SMEs (EASME). Details zum Programm hier: http://www.nks-kmu.de
Antragsberechtigt für das KMU-Instrument 2020 sind alle kleinen und mittleren Unternehmen nach KMU-Definition, die ihren Sitz in der EU haben, außerdem sind noch folgende Länder zugelassen: Albanien, Armenien, Bosnien & Herzegowina, Färöer-Inseln, Georgien, Island, Israel, Mazedonien (EJR), Moldau, Montenegro, Norwegen, Serbien, Türkei, Tunesien und die Ukraine.
Am Ende von Phase 2 soll ein/e Produkt/Verfahren/Dienstleistung stehen, welche/s reif für die Kommerzialisierung ist, sowie ein weiterentwickelter Business Plan als Basis für Phase 3.
Stichtage für die Antragstellung in 2017 Phase 2:
- 18/01/17
- 06/04/17
- 01/06/17
- 18/10/17
Checken Sie, ob Sie Anspruch haben
Überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf das Horizont 2020 haben und machen Sie jetzt den kostenlosen Fördermittel-Check auf Gründerberater.de.
Hier erfahren Sie passend für Ihr Vorhaben, welche staatlichen Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Garantien, Beteiligungsmittel oder Beratungsleistungen Ihnen zustehen. Nach nur 5 Klicks erhalten Sie direkt Ihre Auswertung.
Interview mit Denise Schuster, Gründerin von unserparkplatz.de, und Nutzerin von Horizont 2020, Phase 1
Zum Geschäftsmodell von Denise Schuster:
Mit Ihrer bisher einzigartigen Reservierungsplattform für LKW-Stellplätze bietet das Startup von Denise Schuster Speditionen in Deutschland und Europa die Möglichkeit, im Vorfeld Parkplätze für die Nacht zu reservieren und so Lenk- und Ruhezeiten optimal zu nutzen. Gleichzeitig werden dadurch Sicherheitsrisiken minimiert, die bislang durch das Parken auf dem Standstreifen entstanden.
Das Geschäftsmodell bietet nicht nur einen ökonomischen, sondern auch einen ökologischen und gesellschaftlichen Nutzen und hat eine europaweite Perspektive.
Wir sprachen mit Denise Schuster über Ihre Plattform „Park your truck“ sowie die Nutzung und Beantragung von Horizont 2020:
Sie haben Ihre Geschäftsidee in den letzten Jahren weiterentwickelt und fokussieren jetzt voll auf das Truck-Parking. Wie kam es dazu?
Dank der Förderung durch Horizont 2020 konnten wir eine große Machbarkeitsstudie durchführen und 400 LKW-Fahrer, 120 Spediteure und 60 Autohöfe in der gesamten EU befragen. Durchgeführt wurde die Primärforschung durch Prof. Jochen Baier, Hochschule Furtwangen, im Auftrag des Steinbeis-Instituts.
Um was ging es in der Befragung?
Wir wollten alles evaluieren: Zeiten, Kosten, Vorlieben von LKW-Fahrern, außerdem Strafen, Benzinverbräuche, Arbeitsbedingungen, und Sicherheitsprobleme. Und: Wir wissen über Überfälle auf Fahrer Bescheid und kennen die dadurch ausgelösten Schadenssummen.
Welche konkreten Auswirkungen hatte das auf Ihr Geschäftsmodell?
Dieses hochaktuelle Wissen konnten wir direkt in die Programmierung unserer weiterentwickelten Plattform park-your-truck.com einfließen lassen. Vor der Studie glaubten wir, dass LKW-Fahrer unsere Hauptzielgruppe seien, jetzt wissen wir, dass wir uns vor allem an die Speditionen wenden müssen.
Haben Sie auch neue Features in ihre Anwendung integriert?
Ja, wir haben jetzt das Thema Sicherheitsparken mit aufgenommen, das gab es in den früheren Ansätzen gar nicht. Dazu arbeiten wir direkt mit Partnern zusammen, die Sicherheitsparkzonen anbieten, also Systeme mit Schranken, Kameras, Zäunen. Dafür verlangen wir eine Reservierungsgebühr in Höhe von 2,50 bis 3,50 Euro.
Wie schwer war es Horizont 2020 zu erhalten?
Es hat schon intensive Vorbereitung benötigt, etwa sechs Monate. Allein der 30seitige Antrag, der dem EU-Handbuch entsprechen muss, ist sehr aufwändig. Die EU-Vorschriften sind alles andere als trivial. Beim ersten Antrag erhielten wir auch eine Ablehnung, aber beim zweiten Antrag hat’s dann geklappt.
Können Sie den Weg anderen Gründern empfehlen?
Auf jeden Fall, wir haben extrem viel gelernt, was in unser neues Portal einfließen wird. Es wird Ende des ersten Quartals 2017 online gehen.
Fördermittelberatung: Förderlust statt -frust
Sechs Alarmsignale bei der Berater*inwahl, die du kennen und beherzigen solltest.
Fördermittel sind für viele Unternehmen ein entscheidender Faktor für Wachstum und Innovation. Die Beantragung von Fördermitteln kann jedoch ein steiniger Weg sein, wenn man die falsche Berater*innenwahl trifft. Hier sind sechs Alarmsignale, auf die du bei der Berater*innenwahl achten solltest.
1. Der/die Berater*in hat seinen/ihren Sitz im Ausland
Es gibt keinen logischen Grund, warum ein Beratungsunternehmen, das in Deutschland tätig ist, seinen Sitz im Ausland haben sollte. In einem kürzlichen Fall fiel eine Schweizer Beratungsfirma negativ auf, indem sie deutsche Kund*innen vorausbezahlt und dann sogenannte Phantasieprojekte lieferte. Der Rechtsweg gegen solche Praktiken ist im Ausland wesentlich komplizierter und oft mit hohen Kosten verbunden.
2. Verbiegen der Projektbeschreibungen
Ein weiteres Warnsignal ist, wenn Berater*innen die Projektbeschreibungen so verändern, dass sie die Innovationsanforderungen erfüllen, auch wenn sie nicht mehr dem eigentlichen Ziel entsprechen. Diese unseriöse Praxis kann Geschäftsführern schlaflose Nächten bereiten, da im Falle einer Prüfung das gesamte Konstrukt schnell zusammenfallen kann. Ein(e) vertrauenswürdige(r) Berater*in sollte klar kommunizieren, wenn ein Projekt nicht förderfähig ist.
3. Vorauskasse und unklare Verrechnungsmodalitäten
Seriöse Berater*innen arbeiten in echter Partnerschaft und sind 100 Prozent erfolgsabhängig bei der Beantragung von Fördermitteln. Dubiose Zahlungsmodalitäten, wie Vorauskasse oder verwirrende Tagessätze, sind ein Warnsignal. Insbesondere bei der Forschungszulage ist eine Vorauskasse ein Warnsignal.
4. Fehlende Referenzen oder Erfahrung
Berater*innen ohne klare Referenzen oder nachweisliche Erfahrung in der Fördermittelbranche sollten skeptisch betrachtet werden. Unternehmen sollten nach konkreten Beispielen für erfolgreich abgeschlossene Projekte fragen und versuchen, mit früheren Kund*innen des/der Berater*in zu sprechen, um ihre Erfahrungen zu verstehen. Überzeugen durch Zeug*innen ist auch hier das Motto.
5. Versprechungen ohne klare Grundlage
Einige Berater*innen könnten unrealistische Versprechungen machen, um Kund*innen zu gewinnen. Solche unseriösen Versprechungen könnten etwa garantierte Erfolgsquoten oder überhöhte Fördermittelbeträge beinhalten. Seriöse Berater*innen setzen realistische Erwartungen und erklären, wie sie zu ihren Schlussfolgerungen gekommen sind.
6. Undurchsichtige Verträge
Wenn der Vertrag mit dem/der Berater*in unklar ist oder versteckte Gebühren und Klauseln enthält, ist dies ein ernstes Warnsignal. Ein transparenter Vertrag sollte alle Dienstleistungen, Gebühren und Verantwortlichkeiten klar definieren.
Fazit
Die Wahl des/der richtigen Berater*in für Fördermittel ist entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Es gilt: Vergleiche die Angebote verschiedener Fördermittelberatungen. Durch die Beachtung der obengenannten Alarmsignale kannst du eine fundierte Entscheidung treffen und dich bestmöglich vor Enttäuschungen und hohen Folgekosten schützen.
EXIST-Gründungsstipendium
Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt gründungsinteressierte Studierende, Absolvent*innen und sowie Wissenschaftler*innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
EXIST unterstützt seit 1998 erfolgreich Gründungsnetzwerke, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Seit 2000 unterstützt EXIST außerdem Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Studierende bei der Entwicklung ihrer Gründungsvorhaben mit finanziellen Zuschüssen und Know-how.
Das EXIST-Gründungsstipendium auf einen Blick
Die Gründungsteams (bis max. drei Personen – bei Studierenden gilt: zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen diese mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf) erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein EXIST-Gründungsstipendium, um einen Businessplan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten. Förderfähig sind zudem Hochschulabsolvent*innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
Wesentliche Voraussetzung für das EXIST-Gründungsstipendium ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt. Auch Dienstleistungen werden unter diesen Voraussetzungen gefördert.
In welchem Umfang wird mithilfe des EXIST-Gründungsstipendiums gefördert?
Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
- Promovierte Gründer*innen 3.000 Euro/Monat
- Absolvent*innen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
- Technische/r Mitarbeiter*in 2.000 Euro/Monat
- Studierende 1.000 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
Sachausgaben:
- bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
Coaching:
- 5.000 Euro
Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.
Beispiele von erfolgreich EXIST-geförderten Gründungen findest du auf unserer Website unter https://t1p.de/ektah und https://t1p.de/o4qfb
Alle Informationen zum EXIST-Gründungsstipendium inkl. einem Handbuch gibt es hier als PDF-Downloads.
Fördermittel für erneuerbare Energien 2025: Chancen für Gründer*innen
Welche Fördermöglichkeiten es im Bereich erneuerbare Energien gibt und wie Start-ups jetzt davon konkret profitieren können, um nachhaltig zu wachsen.
Steigende Energiekosten und wachsendes Umweltbewusstsein bringen immer mehr Gründer*innen dazu, nachhaltige Lösungen fest in ihr Geschäftsmodell zu integrieren. Doch gerade in der Anfangsphase fehlen oft die finanziellen Mittel, um in Photovoltaik, Energieeffizienz oder grüne Technologien zu investieren. Öffentliche Förderprogramme können hier den entscheidenden Unterschied machen – wenn man weiß, wo man ansetzen muss.
In diesem Beitrag zeigen wir, welche Fördermöglichkeiten es im Bereich erneuerbare Energien gibt und wie Start-ups davon konkret profitieren können.
Energiewende im Kleinen: Solaranlagen für Start-ups
Grüne Technologien sind längst nicht mehr nur ein Thema für Großkonzerne. Auch Start-ups können von Photovoltaik-Anlagen, Speichersystemen und intelligenter Energietechnik profitieren – sowohl in Hinblick auf ihre Außenwirkung als auch aus rein wirtschaftlicher Perspektive.
Ein Beispiel: Wer Produktionsflächen, Bürostandorte oder Logistikzentren betreibt, kann mit einer eigenen Solaranlage langfristig Betriebskosten senken und gleichzeitig die Unabhängigkeit vom volatilen Strommarkt erhöhen. Die Einsparungen entstehen nicht nur durch selbst erzeugten Strom, sondern auch durch steuerliche Vorteile und potenzielle Einspeisevergütungen. Dazu kommt: Investitionen in erneuerbare Energien stärken das nachhaltige Profil des Unternehmens – ein zunehmend relevanter Faktor für Investoren, Kund*innen und Mitarbeitende.
Allerdings hängt der wirtschaftliche Erfolg solcher Projekte maßgeblich von der richtigen Planung ab. Eine überdimensionierte Anlage verursacht unnötige Kosten, während eine zu kleine Lösung das Einsparpotenzial ungenutzt lässt. Deshalb ist es ratsam, sich vorab mit dem tatsächlichen Bedarf auseinanderzusetzen. Um die optimale Anlagengröße finden zu können, helfen zum Beispiel Tools wie der Photovoltaikrechner von E.ON.
Vor allem technologieorientierte Start-ups, die viel Strom für Server, Kühlung oder Produktion benötigen, können von der eigenen Energiequelle stark profitieren. Aber auch junge Unternehmen im Handel, Handwerk oder der Kreativwirtschaft gewinnen durch ein stabiles Energiekonzept an Planbarkeit und Resilienz – zwei Eigenschaften, die gerade in der Gründungsphase von unschätzbarem Wert sind.
Förderlandschaft im Überblick
Für Start-ups und kleine Unternehmen in Deutschland gibt es 2025 vielfältige Fördermöglichkeiten, um Investitionen in erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaik (PV), zu realisieren. Diese Förderungen reichen von zinsgünstigen Krediten über Einspeisevergütungen bis hin zu regionalen Zuschüssen.
1. KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm 270 zinsgünstige Kredite für die Errichtung von PV-Anlagen und Batteriespeichern an. Gefördert werden bis zu 100 % der Investitionskosten, einschließlich Planung und Installation. Die Laufzeiten betragen zwischen 5 und 30 Jahren, wobei das erste Jahr tilgungsfrei ist. Der Zinssatz startet bei etwa 5 % und richtet sich nach der Bonität des Unternehmens.
2. Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Unternehmen, die Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten eine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung. Für Anlagen bis 100 kW gelten laut der Bundesnetzagentur ab Februar 2025 folgende Sätze:
- Teileinspeisung (Überschusseinspeisung): 5,62 bis 7,94 ct/kWh
- Volleinspeisung: 10,56 bis 12,60 ct/kWh
Diese Vergütungen bieten eine zusätzliche Einnahmequelle und verbessern die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen.
3. Regionale Förderprogramme
Viele Bundesländer und Kommunen bieten ergänzende Förderprogramme an. Beispielsweise unterstützt Nordrhein-Westfalen Unternehmen mit Zuschüssen für PV-Anlagen und Batteriespeicher. In Städten wie Düsseldorf und Köln gibt es spezifische Programme mit Zuschüssen von bis zu 300 €/kWp für PV-Anlagen und bis zu 250 €/kWh für Speicherlösungen.
4. Steuerliche Vorteile
Seit 2022 sind Einnahmen aus dem Eigenverbrauch von Solarstrom bei Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Zudem entfällt die Mehrwertsteuer auf die Anschaffung und Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern, was die Investitionskosten weiter senkt.
5. Mieterstrommodelle
Start-ups, die Immobilien besitzen oder verwalten, können durch Mieterstrommodelle zusätzlichen Nutzen aus ihrer PV-Anlage ziehen. Dabei wird der erzeugte Solarstrom direkt an Mieter geliefert, was durch das EEG mit einem Mieterstromzuschlag gefördert wird. Dies erhöht die Attraktivität von Immobilien und schafft zusätzliche Einnahmequellen.
Diese Fördermöglichkeiten bieten Start-ups und kleinen Unternehmen in Deutschland attraktive Anreize, in nachhaltige Energieversorgung zu investieren und gleichzeitig wirtschaftlich zu profitieren.
Fazit: Nachhaltigkeit finanzierbar machen
Klimafreundliche Energieversorgung muss kein Luxus für etablierte Unternehmen sein. Wer frühzeitig auf Photovoltaik und andere grüne Technologien setzt, kann langfristig Kosten senken, die Energieversorgung stabilisieren und sich strategische Vorteile sichern. Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene schaffen den nötigen finanziellen Spielraum – vorausgesetzt, Planung und Antragstellung sind gut durchdacht. Für Start-ups bedeutet das: Der Einstieg in die Energiewende ist machbar und lohnt sich gleich mehrfach.
EXIST: Rückenwind für Innovation
Wer auf den Märkten von morgen bestehen will, muss die Entwicklung von Ideen heute unterstützen. Im wissensbasierten Innovationsökosystem hat sich dafür das staatliche EXIST-Gründungsförderprogramm bewährt: Wir stellen Start-ups vor, die auch mithilfe der EXIST-Förderung erfolgreich durchgestartet sind.
Eine Idee mag noch so gut sein: Den Status der Seifenblase wird sie nur überwinden, wenn sie auf den passenden Nährboden trifft. „Natürlich kannten wir die Geschichte von Celonis, das 2011 als Initiative von drei Studenten der Technischen Universität München mit EXIST-Fördermitteln gestartet und heute als Decacorn das Aushängeschild der Start-up-Szene in Deutschland ist“, erzählt Jan Schellhaaß, einer von vier Gründern und heute Chief Product Officer der inventied GmbH, die 2021 als Ausgründung der Hochschule Kaiserslautern entstanden ist. „Es war deshalb naheliegend, aber auch irgendwie verrückt, uns mit unserer im Ingenieurstudium entwickelten Produktidee ebenfalls auf diesen Weg zu begeben.“
Inventied: erleichtert den Zivil- und Katastrophenschutz
Seine Projektgruppe hatte Erfolg: Das EXIST-Gründungsstipendium ermöglichte die Entwicklung eines Prototyps und die Unternehmensgründung; auch ließen sich Personal- und Sachkosten der Anfangszeit so finanzieren. Heute tragen die modularen Anhängersysteme der inventied GmbH dazu bei, die Effizienz, Ergonomie und Sicherheit der Einsatzkräfte beim Verladen von Material im Zivil- und Katastrophenschutz zu erhöhen: Der Vario-Load-Rescue ist ein Allrounder für Bergungs- und Rettungsaufgaben, der Vario-Load-Pump ermöglicht die Hochwassernachsorge und die Wasserförderung über lange Strecken bei der Waldbrandbekämpfung. „Aus eigenen Mitteln hätten wir das alles nicht stemmen können“, resümiert Schellhaaß. „Stark weitergeholfen haben uns am Anfang auch das starke Netzwerk und die fachliche Unterstützung im Förderzeitraum: Ob Businessplan, Markt- oder Schwachstellenanalyse – da gab es einiges zu feilen.“ Mittlerweile sind verschiedene Innovationspreise und erste Investor*innen gewonnen. Ein neunköpfiges Team arbeitet am Standort Rockenhausen daran, dass im ersten Halbjahr 2025 die zweite Angel-Runde stattfinden kann, das Produktsortiment wächst und der Vertrieb auf die DACH-Region ausgeweitet wird. Schellhaaß: „Die EXIST-Förderung war als erste Validierung unseres Geschäftsmodells ein wichtiger Türöffner für uns.“
Fördermittel beantragen – so geht’s
Sieben Tipps für die überzeugende Formulierung eines erfolgversprechenden Förderantrags.
Fördermittel sind wichtig, um die wirtschaftliche Zukunft (d)eines Betriebes zu sichern. Beim Beantragen der Mittel hängt vieles von der Überzeugungsarbeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin ab. Folgende sieben Tipps helfen dir, die Formulierung deines Fördermittelantrags überzeugend zu gestalten.
Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 1: Form beachten
Es ist immer wieder überraschend, wie unfreundlich der Förderantrag manchmal gestellt wird. Schlechte Struktur, schlechte Lesbarkeit, verwirrende Quellen, Verzicht auf Textabsätze und Wahl einer kleinstmöglichen Schriftart, um möglichst viel Text in der Anwendung unterzubringen, klare und erkennbare Stilbrüche, keine Bilder usw. Für Leser*innen ist das nicht angenehm. Achte daher von Anfang an auf eine ordentliche Form, wie bspw. einen einheitlichen Aufbau bzw. Zitierstil, Lockerheit von Text und Absätzen und „Einreichen von Themen“, Untertiteln und Bildern sowie Kopf- und Fußzeilen. Denn die Augen werden folgen – am besten überprüft man den Antrag lieber einmal zu oft als zu selten, auch in Hinblick auf die Frage, ob man das eingereichte Dokument selbst gern lesen würde.
Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 2: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte
Das gilt für Förderanträge ganz besonders. Technische Zeichnungen, Diagramme oder Bilder anderer Prozesse veranschaulichen die zu entwickelnden Konzepte. Listen unterstützen die Lesbarkeit des Antrags mithilfe der Aufzählungen. Gute Grafiken zu erstellen, erfordert natürlich viel Arbeit, aber diese Arbeit lohnt sich immer. Einerseits können Sie durch eine gute Grafik die Verständlichkeit des Antrags erhöhen und damit auch die Zulassungschancen, andererseits musst du die Fakten selbst sorgfältig prüfen und organisieren, um brauchbare, grafische Darstellungen vorzubereiten.
Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 3: Fachbegriffe
Es müssen nicht alle Abkürzungen und Fachbegriffe erklärt werden, die in der Anwendung verwendet werden. Erkläre jedoch auf jeden Fall Begriffe, die Personen, die sich mit dem Thema normal nicht beschäftigen, nicht bekannt sein dürften. Wird die Erklärung an der falschen Stelle vergessen, steigt die Gefahr, dass der Antrag unverständlich wird. Wenn die Anwendung hingegen mit trivialen Erklärungen überladen ist, wird die Lesbarkeit reduziert.
Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 4: Risiko aktiv reduzieren
In vielen Ausschreibungen wird gefordert, dass auch im Förderantrag Risiken angesprochen und bewertet werden. Ein Fehler, der an dieser Stelle begangen werden kann, besteht darin, die bestehenden Risiken zu unterschätzen oder nicht zu erwähnen, aus der Befürchtung, dass der Antrag möglicherweise wegen erheblicher Unermesslichkeit nicht mehr infrage kommt. Wer so vorgeht, verkennt die eigentlichen Förderabsichten der meisten Förderer: Um Forschungsprojekte zu finanzieren, sind öffentliche Mittel natürlich nur dann notwendig, wenn technische oder wirtschaftliche Risiken bestehen, ansonsten ist eine solche Unterstützung nicht erforderlich.
Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 5: Zusammenarbeit
Online zu arbeiten, ist die Zukunft. Obwohl die meisten Menschen auch noch persönlich zusammenarbeiten, wird es immer schwieriger, nicht online zusammenzuarbeiten. Viele Leute halten ihre Dateien im "Geheimdienst"-Modus geöffnet, was schnell zu Verwirrung bei Teammitgliedern führt, die zu unterschiedlichen Zeiten an denselben Dateien arbeiten, ohne zu wissen, was darin enthalten ist. Ein neuer Finanzierungsantrag kann einfacher geschrieben werden, wenn Online-Tools wie Google Drive und MS Teams verwendet werden. Auf diese Weise kannst du Dateien weitergeben, Aufgaben zuweisen und Termine und Besprechungen einfacher planen und verwalten.
Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 6: Finaler Autor
Am Ende der Arbeiten am Förderantrag solltest du eine(n) Autor*in benennen, der bzw. die für die finale Version des Antrags verantwortlich ist. Die Verwendung unterschiedlicher "Writer" kann, sofern nicht standardisiert, zu Problemen oder Fehlern führen. Autor*innen unterscheiden sich in der Verwendung von Wörtern, Methoden und Stil, was im ungünstigsten Fall zu Verständnisfehlern führen kann.
Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 7: Telefonkontakt
Wenn es möglich ist, den Projektsponsor telefonisch zu kontaktieren, stelle sicher, dass du dies tust. Dies hat mehrere Vorteile: der offensichtlichste ist, dass es deinen Enthusiasmus und Eifer für den Erfolg deines Projekts zeigt und man zusätzliche Hinweise bekommt.
Fazit
Vertraue den hier genannten Expertentipps und vergiss nie: Hier geht es um Überzeugungsarbeit! Ein Förderantrag soll keine wissenschaftliche Publikation sein, sondern ein erster Eindruck. Es ist kein Werbeflyer und du bettelst definitiv nicht um Geld. Der Zweck des Antrags ist es, jede(n) potenzielle(n) Leser*in von deinem Projekt zu überzeugen. Um dies zu erreichen, sollte sich ein guter Förderantrag an der Schreibweise eines gut geschriebenen Romans orientieren, in dem immer mehr Spannung aufbaut wird.
Der Autor Maximilian Schreiber ist Unternehmer, Gründerberater und Fördermittelexperte, der Kund*innen im gesamten DACH-Raum betreut. https://zielfuehrendeberatung.de/
Start-up-Förderung: innovative Idee sucht Kapital
Die Finanzierungslandschaft für Start-ups ist vielfältig und komplex. Von Venture Capital über staatliche Gründungszuschüsse gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die den Grundstein für den Unternehmenserfolg legen.
In der Welt der Start-ups können schon Kleinigkeiten den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen. Da ist es umso wichtiger, in elementaren Fragen – wie der Auswahl des Förderprogramms – die richtige Entscheidung zu treffen. Förderprogramme bieten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch den Zugang zu Netzwerken, Mentoring und wertvollem Know-how: Alles Voraussetzungen, die für junge Unternehmen existenziell sind. Die unterschiedlichen Formen schließen Venture Capital (VC), Business Angels, Gründungszuschüsse und weitere spezialisierte Programme ein. Sie alle bringen eigene Vorteile und Anforderungen mit sich. Deshalb ist es für Start-ups wichtig, ihre spezifischen Ziele und Bedürfnisse vorab zu identifizieren, anhand derer sie die optimale Förderung wählen können.
CV und CVC: Kapitalspritzen und strategische Partnerschaften
Zu den wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups gehören VC und Corporate Venture Capital (CVC). Beide bieten finanzielle Förderung, unterscheiden sich jedoch in ihrer Struktur und ihren Zielen. VC bezieht sich auf Fonds und Investor*innen, die ihr Geld häufig in frühphasige Start-ups mit großem Wachstumspotenzial stecken. Im Austausch für Unternehmensanteile gehen sie dabei bewusst große Risiken ein. Für Start-ups hat das den Vorteil, dass sie schnell an viel Kapital kommen und schnell skalieren können. Außerdem erhalten die Gründer*innen Zugriff auf das Netzwerk der VCs und werden beraten. Falls sich Start-ups für einen VC entscheiden, bedeutet das allerdings auch, dass sie durch die Abgabe von Unternehmensanteilen ein Stück weit Kontrolle abgeben. Außerdem erwarten VCs meist hohe Renditen, was zu hohem Wachstumsdruck führt.
Anders verhält es sich beim CVC-Modell. Hier investieren etablierte Unternehmen in Start-ups, die ihnen helfen sollen, strategische Ziele zu verfolgen oder den Zugang zu neuen Märkten und Innovationen zu ermöglichen. Ein Beispiel für ein CVC ist Wayra, der Corporate-Accelerator und Investmentarm von O2 Telefónica. Start-ups profitieren hier von strategischen Partnerschaften mit dem Mutterkonzern, dem Zugang zu dessen Ressourcen sowie Kund*innen und daher auch von einem schnellen Weg zur Umsatzgenerierung. Ein Nachteil von CVC: Partnerschaften mit großen Unternehmen können die Flexibilität des Start-ups vermindern.
Solltest du dich für eine Finanzierung durch VCs oder CVCs entscheiden, geben dir diese Tipps und To-do’s Hilfestellung:
- Geschäftsplan und Pitch Deck: Entwickle einen überzeugenden Geschäftsplan und ein Pitch Deck, das Geschäftsmodell, Marktanalyse, Produkt, Team und Finanzprognosen klar darstellt.
- Marktverständnis: Dokumentiere ein tiefes Verständnis für den Zielmarkt und zeige, wie dein Produkt oder deine Dienstleistung diesen Markt adressiert.
- Klare Alleinstellungsmerkmale (USPs): Artikuliere deine USPs und wie sich dein Unternehmen von Wettbewerber*innen abhebt.
- Traktionsnachweis: Weise nach, dass dein Unternehmen Traktion hat, und zwar durch Kund*innenwachstum, Umsatz, Partnerschaften oder andere KPIs.
- Netzwerkaufbau: Knüpfe frühzeitig Kontakte zu potenziellen Investor*innen, um Beziehungen aufzubauen und Feedback zu erhalten.
Business Angels als Wegbereiter*innen
Business Angels sind Privatpersonen, die Start-ups mit ihrem eigenen Kapital unterstützen und häufig in den frühen Phasen investieren. Neben der Finanzierung profitieren Start-ups von deren Expertise und Netzwerk. Häufig sind Business Angels erfolgreiche Unternehmer*innen, die selbst einmal ein Start-up aufgebaut haben. Damit dienen sie als Mentor*innen und können auch in schwierigen Phasen mit Rat und Tat beiseite stehen.
Um Business Angels auf sich aufmerksam zu machen, müssen Start-ups eine durchdachte Strategie verfolgen. Messen, Netzwerkveranstaltungen oder Online-Plattformen können geeignete Orte sein, um mit ihnen in Kontakt zu treten. Ähnlich wie bei VCs gilt es, die Investor*innen mit einer schlüssigen Präsentation des Geschäftsmodells, Marktpotenzials und Teams zu überzeugen.
Wie der Staat junge Unternehmen unterstützt
Neben der privaten Förderung gibt es auch staatliche Gründungszuschüsse und öffentliche Programme. Meistens müssen die Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden, da der Staat ein großes Interesse an innovativen Unternehmen hat. Die Förderprogramme beinhalten oft Beratung, Schulungen und andere hilfreiche Ressourcen.
Die folgende Auflistung bietet dir eine Auswahl an Förderprogrammen, die Start-ups hierzulande zur Verfügung stehen. Mehr Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen und Leistungen findest du online unter den nachfolgend genannten Links bzw. auf www.starting-up.de und www.grunderberater.de
Dr. Camillo Werdich, Mitgründer von Sinpex
„Programme wie EXIST und Bayern Innovativ waren bei der Gründung von Sinpex ein echter Gamechanger. Allerdings wird dir bei der Bewerbung schnell klar: Ohne klare Vision und eine gut durchdachte Technologie kommst du nicht weit. Aber es ist nicht nur das. Du brauchst auch jemanden, der dich unterstützt, zum Beispiel einen Universitätsprofessor. Die Unterstützung von Fördermittelberatern lohnt sich hingegen nicht. Die haben oft eigene Interessen und am Ende zahlst du drauf. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt risikofrei und ohne den Verlust von Firmenanteilen – perfekt in der Gründungsphase! So kannst du dich voll auf die Realisierung deiner Idee konzentrieren, ohne Angst vor Verwässerung. Für uns war das ein riesiger Vorteil, denn so konnten wir das erste Jahr voll in unsere ‚Findungsphase‘ investieren, ohne finanzielle Risiken.“
EXIST-Gründerstipendium
Die geförderten Gründungsteams erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein Gründungsstipendium, um einen Businessplan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten. Wichtigste Voraussetzung ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt. Das Stipendium bietet finanzielle Unterstützung für den persönlichen Lebensunterhalt sowie Sachausgaben und Coaching, www.exist.de
Finanzpower für CleanTech-, GreenTech- und Health-Start-ups
Der Mikromezzaninfonds Deutschland ist eine große Chance für Klein- und Kleinstunternehmen in Zukunftsbranchen. Hier gibt’s die wichtigsten Infos.
Existenzgründer*innen sowie kleine und junge Unternehmen verfügen oft über wenig Eigenkapital und erhalten deshalb auch kein Fremdkapital. Dies gilt insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen.
Um hier zu helfen, gibt es den Mikromezzaninfonds Deutschland. Er bietet schnelle und unkomplizierte Unternehmensbeteiligungen mit Mezzaninkapital in Höhe von bis zu 75.000 Euro. Bis zum Ende 2023 noch zu besonders günstigen Konditionen.
Was bietet Mikromezzaninkapital?
Mezzaninkapital stellt im rechtlichen und wirtschaftlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar. Mit einer Mikromezzaninbeteiligung wird dem Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zugeführt, ohne dass dem Kapitalgeber ein Stimm- bzw. Einflussnahmerecht zusteht. Durch das zugeführte Kapital wird das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum geschaffen.
Der Mikromezzaninfonds Deutschland wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und dem ERP-Sondervermögen aufgelegt. Verantwortlich für die Antragstellung und die Beratung von interessierten Unternehmen sind jedoch die Experten für Mezzanine-Kapital der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen. „Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrungen als Mezzanine-Kapitalgeber garantieren wir nicht nur einen kompetenten, sondern auch schnellen Service für die Unternehmen“, erläutert der Beteiligungsmanager Friedhelm Senne.
Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health im Fokus
Im Fokus sind die wichtigen Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health, die in den aktuell schwierigen wirtschaftlichen Zeiten nicht unter die Räder geraten dürfen. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden die Konditionen des Fonds daher nochmal verbessert. Statt der sonst üblichen 6 bis 10 Prozent beträgt die fixe Vergütung jetzt nur 4 Prozent p.a. auf das Beteiligungsvolumen.
Die festgeschriebene Laufzeit einer Beteiligung mit dem Mikromezzaninfonds Deutschland beträgt zehn Jahre. Die Tilgung erfolgt ab dem achten Jahr in drei gleich hohen Jahresraten. Innerhalb der ersten sieben Jahre erfolgt somit keine Tilgung, wodurch die Liquidität des Unternehmens in dieser Zeit geschont wird. Vor allem für junge Existenzgründungen ein Vorteil, die sich noch in der Aufbau- und Findungsphase befinden.
Warum die Wahl bei diesem Förderprogramm auf Mezzanine-Kapital fiel, hat gleich mehrere Gründe. Als Unternehmensbeteiligung verbessert es im Gegensatz zu Krediten nicht nur die Liquidität, sondern auch die Eigenkapitalquote und Bonität – denn bilanziell und wirtschaftlich zählt es zum Eigenkapital. Trotzdem müssen keinerlei Stimmrechte abgegeben werden und die Gesellschafterverhältnisse bleiben unangetastet.
Weitere Infos zum Mikromezzaninfonds Deutschland gibt's hier
Start-up-Fördermittel Forschungszulage
Mithilfe der Forschungszulage können sich Start-ups ihre Personalkosten vom Staat fördern lassen – auch rückwirkend. So geht’s.
Geld bedeutet vor allem für junge Unternehmen Zeit. Zeit, um eine Idee weiterzuentwickeln. Zeit, um weitere Kund*innen zu finden. Zeit, um in die Gewinnzone zu kommen. Doch gerade Start-ups profitieren bisher kaum von der Projektförderung durch Land, Bund oder EU und machen sich deshalb oft abhängig von Investor*innen.
Mit der Forschungszulage wird ein Viertel der Entwicklung finanziert
Doch seit Anfang 2020 gibt es die sogenannte Forschungszulage, die Gründer*innen sogar noch rückwirkend für die beiden vergangenen Jahre beantragen können. Im Prinzip fördert der Bund damit die Personalkosten von Mitarbeitenden in der Forschung und Entwicklung mit 25 Prozent. Davon profitieren besonders Start-ups, IT-Unternehmen und Betriebe, die mit hohem Personalaufwand schnell ihre Produkte entwickeln, weil sie agil arbeiten und während der Entwicklung kurzfristig auf erweiterte oder zusätzliche Kund*innenwünsche reagieren müssen. Eines der Unternehmen ist Enlyze aus Aachen, das mit seiner Software – einer Art BI Tool für die Fertigung – Maschinen und Anlagen fünf bis 15 Prozent effektiver macht.
Forschungszulage vs. klassische Projektförderung
Vorteile der Forschungszulage gegenüber der klassischen Projektförderung sind: Die Anforderungen an die Innovationsprojekte sind geringer, denn sie beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen müssen. Zudem ist die Beantragung relativ unbürokratisch und schnell abgeschlossen – die Firmen wissen meist nach drei Monaten, woran sie sind. So stehen den Aachenern für 2020 zwar nur knapp 42.000 Euro zu, denn es gab in dem Jahr andere Förderungen und weniger Entwicklungsaufwand. Allerdings wird sich die Summe für das vergangene und das aktuelle Jahr deutlich erhöhen, schätzt Geschäftsführer Henning Wilms. Der Seniorberater des Förder-Verstehers PFIF Paul Freyberg berechnet, dass mehr als 750.000 Euro Lohnkosten pro Jahr geltend gemacht werden können. Das entspricht rund 190.000 Euro Förderung, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet werden können oder ausbezahlt werden.
2018 gründete der inzwischen 32-jährige Wilms mit drei Kollegen von der Uni Aachen Enlyze. Die Wirtschaftsingenieure überlegten schon während des Studiums, wie man Daten aus Produktionsanlagen gewinnen kann, die in der Regel aus unterschiedlichen Maschinengenerationen sowie von verschiedenen Hersteller*innen stammen, wie man dann die Daten aufbereitet und verknüpft, um letztlich die Effizienz der Produktion zu steigern und die Ausschussquote zu verringern. „Weil wir mit unseren Modulen eine Komplettlösung anbieten, liefern wir den Produktionsleitern innerhalb weniger Tage verwertbare Informationen“, sagt der Chef von 22 Mitarbeitern. Das Shopfloor-BI kann allen Unternehmen nutzen, die mit Endlos-Werkstoffen arbeiten, also Papierindustrie, Hersteller*innen von Baustoffen, Kunststoff-, Textil- oder Verpackungsindustrie. „Unsere bisher knapp 20 Kund*innen steigern ihre Fertigungseffektivität so, dass sie im Jahr zwei Wochen früher in die Ferien gehen könnten, oder eben einen höheren Produktionsoutput erzielen.“
Der Kontakt zu PFIF – Partner für Innovation und Förderung – entstand durch ein Netzwerk. Die Umsetzung lief sehr effizient. „Wir haben drei Fragebögen bekommen. Um alles Weitere hat sich Paul Freyberg gekümmert“, so Henning Wilms, der von der strukturierten Herangehensweise, schnellen Antworten und pragmatischen Lösungen beeindruckt ist: „Wir können uns auf unser Kerngeschäft konzentrieren und sind nicht durch bürokratisches Anträgeschreiben und Kosten abrechnen abgelenkt“.
Das ist die Forschungszulage
Unternehmen können 25 Prozent der projektbezogenen Personalkosten in der Forschung und Entwicklung geltend machen. Zudem werden Entwicklungsaufträge an andere Firmen mit 15 Prozent berücksichtigt. Die maximale Förderung pro Jahr beträgt eine Million Euro entspricht, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet oder bei Überschreiten der Steuerlast ausbezahlt wird.
Vorteile der Forschungszulage
- Die Anforderungen an die FuE-Projekte sind geringer als bei der Projektförderung und beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen.
- Die Anträge werden schneller genehmigt – in der Regel in weniger als drei Monaten.
- Es ist möglich, rückwirkend eine Förderung von Projekten ab 2020 zu erhalten.
- Es besteht nach der Zusage ein Rechtsanspruch auf den Erhalt der finanziellen Mittel besteht. Damit ist die Forschungszulage für Unternehmen besonders gut planbar.
Hier findest zu weitere Infos zur Inanspruchnahme und Beantragung der Forschungszulage

