Horizont 2020 – ein Fördermittel auch für Startups


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Innovationsstarke Startups und KMUs mit Sitz in Deutschland können nicht nur auf eine enorm vielfältige nationale Förder-Infrastruktur setzen, auch auf europäischer Ebene wartet finanzielle Unterstützung. „Horizont 2020“ lautet der Name des europäischen Rahmenprogramms für Innovation und Forschung. Mit einem Volumen von 70 Milliarden Euro stellt Horizont 2020 das weltweit größte Förderprogramm für anwendungsnahe Forschung dar.

Das Rahmenprogramm von Horizont 2020 deckt ein breites thematisches Spektrum ab: Von der Grundlagenforschung bis zu marktnahen Innovationsmaßnahmen. Im Vordergrund stehen Kooperationen in Schlüsselbereichen wie der biomedizinischen, naturwissenschaftlich-technischen, industriellen oder sozioökonomischen Forschung. Fördermittel stehen aber auch für die themenoffene Förderung exzellenter Forschender, Mobilitätsmaßnahmen, die Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen, die Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die internationale Zusammenarbeit zur Verfügung.

Ein wesentliches Ziel von Horizont 2020 besteht darin, die Lücke zwischen Forschung und Markt zu schließen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Weitere Aufgaben bestehen darin, Europa als „Innovationsunion“ zu etablieren. Horizont 2020 soll exzellenter Forschung und innovativen Ideen zur Marktreife verhelfen, außerdem Europas internationale Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, neue Jobs schaffen und Wohlstand sichern.

Verschiedene Förderinstrumente innerhalb von Horizont 2020 bieten Lösungen für die unterschiedlichsten Anwendungen, etwa für Verbundforschung mehrerer Hochschulen, für  Grundlagenforschung, für den Austausch von Forschungs- und Innovationspersonal, für die Förderung einzelner Wissenschaftler. 

Für Gründer und junge Unternehmen ist vor allem das sog. „KMU-Instrument“ mit den Phasen 1 und 2 interessant. Das KMU-Instrument auf europäischer Ebene richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition mit Wachstumspotenzial, Ideen mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit. Der Ansatz ist (weitgehend) themenoffen. Es können einzelne KMU oder mehrere KMU im Verbund antreten. Start-ups können teilnehmen, das Programm ist jedoch auf KMU allgemein ausgelegt.

Horizont 2020: KMU-Instrument Phase 1

Phase 1 fördert die Vervollständigung des Businessplans. Die Fördersumme beträgt pauschal 50.000 Euro und wird als Zuschuss ausgezahlt, d.h. der Betrag muss nicht zurückgezahlt werden. In der Projektdauer von ca. drei bis sechs Monaten soll in einer Machbarkeitsstudie die Realisierbarkeit der Marktumsetzung des vorgeschlagenen Konzepts für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen überprüft werden - mit Fokus auf die mittelfristige Kommerzialisierung. Als Ergebnis soll ein konkretisierter Businessplan entstehen, der Grundlage einer Bewerbung für Phase 2 ist. 

Der Projektträger ist die Executive Agency for SMEs (EASME). Details zum Programm hier: http://www.nks-kmu.de

Antragsberechtigt für das KMU-Instrument 2020 sind alle kleinen und mittleren Unternehmen nach KMU-Definition, die ihren Sitz in der EU haben, außerdem sind noch folgende Länder zugelassen: Albanien, Armenien, Bosnien & Herzegowina, Färöer-Inseln, Georgien, Island, Israel, Mazedonien (EJR), Moldau, Montenegro, Norwegen, Serbien, Türkei, Tunesien und die Ukraine. 

Der Kernantrag umfasst 10 Seiten und beinhaltet eine Beschreibung von Idee, Mehrwert/USP, IPR-Lösung, Kosten, Preismodell, Finanzierung, Team, Umsetzung, Markt, Wettbewerber und Distribution. Das Projekt soll die hier noch vorhandenen Lücken schließen. Ergänzend werden maximal 3 Tage Coaching gefördert.

Was muss ein Projekt für einen erfolgreichen Antrag mitbringen?

  • Hohes Business Potenzial mit einer innovativen und überzeugenden Idee
  • Passt in eines von 13 vorgegeben Topics (darunter zum Beispiel ICT, Energie, Transport, neue Geschäftsmodelle).
  • Fortgeschrittener Businessplan
  • Demonstrator muss bereits existieren und  funktionieren
  • EU-Mehrwert (Warum sollte die EU das fördern?)
  • Wachstumsperspektive des Unternehmens
  • Geeignetes Team (inkl. Businesskompetenz!)

Wichtig zu wissen: Die Erfolgsquoten sind gering, nur die Besten erhalten Gelder. Statistisch liegt die Erfolgsquote meist zwischen 3 und 11%, die Quoten variieren jedoch sehr stark, so dass dieses Förderinstrument faktisch einem Innovationspreis der EU entspricht.

Stichtage für die Antragstellung in 2017 Phase 1:

  • 15/02/17
  • 06/05/17
  • 06/09/17
  • 08/11/17

Horizont 2020: KMU-Instrument Phase 2

In Phase 2 werden in ein bis zwei Jahren Innovationsmaßnahmen durchgeführt. Unter Innovationsmaßnahmen fallen Aktivitäten wie Demonstration, Testing, Erstellung von Protottypen, Pilotmaßnahmen, Scale-up, Miniaturisierung und Design bis hin zur Marktumsetzung. Der Richtwert für die Förderung beträgt zwischen 0,5 und 2,5 Mio. Euro, es gibt jedoch Ausnahmen. Die Förderquote beträgt i. d. R. 70 %. Wie auch in Phase 1 wird das Fördermittel als Zuschuss ausgezahlt, der nicht zurückerstattet werden muss.

Es können einzelne KMU oder mehrere KMU im Verbund antreten. Für Start-ups ist Phase 2 nur bedingt geeignet. Hier muss die kritische Masse vorhanden sein, die Fördergelder vorwiegend selbst zu nutzen.

Der Kernantrag umfasst 30 Seiten und besteht aus einem vollständigen Businessplan sowie einem Plan zur Umsetzung des EU-Projekts.

Was muss ein Projekt mitbringen?

 

  • Hohes Business Potenzial mit einer innovativen und überzeugenden Idee
  • Passt in eines von 13 vorgegeben Topics (darunter zum Beispiel ICT, Energie, Transport, neue Geschäftsmodelle).
  • Ausgefeilter Businessplan
  • Demonstrator muss bereits existieren und funktionieren
  • EU-Mehrwert (Warum sollte die EU das fördern?)
  • Wachstumsperspektive des Unternehmens
  • Geeignetes Team (inkl. Businesskompetenz!)

Die Erfolgsquoten sind gering, nur die Besten erhalten Gelder. Statistisch liegt die Erfolgsquote meist zwischen 3 und 11%, die Quoten variieren jedoch sehr stark, so dass auch dieses Förderinstrument faktisch einem Innovationspreis der EU entspricht.

Der Projektträger für Horizont 2020 ist die Executive Agency for SMEs (EASME). Details zum Programm hier: http://www.nks-kmu.de

Antragsberechtigt für das KMU-Instrument 2020 sind alle kleinen und mittleren Unternehmen nach KMU-Definition, die ihren Sitz in der EU haben, außerdem sind noch folgende Länder zugelassen: Albanien, Armenien, Bosnien & Herzegowina, Färöer-Inseln, Georgien, Island, Israel, Mazedonien (EJR), Moldau, Montenegro, Norwegen, Serbien, Türkei, Tunesien und die Ukraine.

Am Ende von Phase 2 soll ein/e Produkt/Verfahren/Dienstleistung stehen, welche/s reif für die Kommerzialisierung ist, sowie ein weiterentwickelter Business Plan als Basis für Phase 3.

Stichtage für die Antragstellung in 2017 Phase 2:

  • 18/01/17
  • 06/04/17
  • 01/06/17
  • 18/10/17

Checken Sie, ob Sie Anspruch haben

Überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf das Horizont  2020 haben und machen Sie jetzt den kostenlosen Fördermittel-Check auf Gründerberater.de.

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Interview mit Denise Schuster, Gründerin von unserparkplatz.de, und Nutzerin von Horizont 2020, Phase 1

Zum Geschäftsmodell von Denise Schuster:

Mit Ihrer bisher einzigartigen Reservierungsplattform für LKW-Stellplätze bietet das Startup von Denise Schuster Speditionen in Deutschland und Europa die Möglichkeit, im Vorfeld Parkplätze für die Nacht zu reservieren und so Lenk- und Ruhezeiten optimal zu nutzen. Gleichzeitig werden dadurch Sicherheitsrisiken minimiert, die bislang durch das Parken auf dem Standstreifen entstanden.

Das Geschäftsmodell bietet nicht nur einen ökonomischen, sondern auch einen ökologischen und gesellschaftlichen Nutzen und hat eine europaweite Perspektive.

Wir sprachen mit Denise Schuster über Ihre Plattform „Park your truck“ sowie die Nutzung und Beantragung von Horizont 2020:

Sie haben Ihre Geschäftsidee in den letzten Jahren weiterentwickelt und fokussieren jetzt voll auf das Truck-Parking. Wie kam es dazu?

Dank der Förderung durch Horizont 2020 konnten wir eine große Machbarkeitsstudie durchführen und 400 LKW-Fahrer, 120 Spediteure und 60 Autohöfe in der gesamten EU befragen. Durchgeführt wurde die Primärforschung durch Prof. Jochen Baier, Hochschule Furtwangen, im Auftrag des Steinbeis-Instituts.

Um was ging es in der Befragung?

Wir wollten alles evaluieren: Zeiten, Kosten, Vorlieben von LKW-Fahrern, außerdem Strafen, Benzinverbräuche, Arbeitsbedingungen, und Sicherheitsprobleme. Und: Wir wissen über Überfälle auf Fahrer Bescheid und kennen die dadurch ausgelösten Schadenssummen.

Welche konkreten Auswirkungen hatte das auf Ihr Geschäftsmodell? 

Dieses hochaktuelle Wissen konnten wir direkt in die Programmierung unserer weiterentwickelten Plattform park-your-truck.com einfließen lassen. Vor der Studie glaubten wir, dass LKW-Fahrer unsere Hauptzielgruppe seien, jetzt wissen wir, dass wir uns vor allem an die Speditionen wenden müssen.

Haben Sie auch neue Features in ihre Anwendung integriert?

Ja, wir haben jetzt das Thema Sicherheitsparken mit aufgenommen, das gab es in den früheren Ansätzen gar nicht. Dazu arbeiten wir direkt mit Partnern zusammen, die Sicherheitsparkzonen anbieten, also Systeme mit Schranken, Kameras, Zäunen. Dafür verlangen wir eine Reservierungsgebühr in Höhe von 2,50 bis 3,50 Euro.

Wie schwer war es Horizont 2020 zu erhalten?

Es hat schon intensive Vorbereitung benötigt, etwa sechs Monate. Allein der 30seitige Antrag, der dem EU-Handbuch entsprechen muss, ist sehr aufwändig. Die EU-Vorschriften sind alles andere als trivial. Beim ersten Antrag erhielten wir auch eine Ablehnung, aber beim zweiten Antrag hat’s dann geklappt.

Können Sie den Weg anderen Gründern empfehlen? 

Auf jeden Fall, wir haben extrem viel gelernt, was in unser neues Portal einfließen wird. Es wird Ende des ersten Quartals 2017 online gehen.

Niedersachsens Labor der Zukunft ist digital

Zwei mit dem niedersächsischen DurchSTARTer-Preis 2025 ausgezeichnete Spin-offs aus Göttingen zeigen, wie hochkomplexe Forschung zu marktreifer Technologie wird – und dass Niedersachsen sich zu einem Knotenpunkt der Biomedizin entwickelt.

Die medizinische Diagnostik steht an einem Wendepunkt. Digitale wissenschaftliche Werkzeuge helfen beispielsweise dabei, Tumore besser und schneller zu erkennen sowie gezielter zu therapieren. Zwei mit dem niedersächsischen DurchSTARTer-Preis 2025 ausgezeichnete Spin-offs aus Göttingen, Histomography und GliTTher, zeigen, wie hochkomplexe Forschung zu marktreifer Technologie wird – und dass Niedersachsen sich zu einem Knotenpunkt der Biomedizin entwickelt.

Histomography digitalisiert komplette Pathologie-Proben zerstörungsfrei in 3D. Dazu nutzt das Laborsystem Röntgen-Phasenkontrast-Tomographie, eine Technologie, die feinste Strukturen sichtbar macht – ohne Gewebe zu färben oder zu schneiden. Die entstehenden 3D-Datensätze lassen sich direkt im Browser erkunden und auswerten. So werden kleinste Veränderungen und Tumore im Gewebe erkannt, die in 2D-Schnitten leicht übersehen werden. Histomography entwickelt dafür eine durchgängige Plattform: kompakter 3D-Scanner, Cloud-Infrastruktur und KI-gestützte Analysen greifen nahtlos ineinander. Langfristig soll die Technologie in Kliniken Routineuntersuchungen standardisieren – und die Diagnostik von der subjektiven Mikroskopie zu objektiven, datengetriebenen Entscheidungen führen.

EXIST-Women

Das Förderprogramm EXIST-Women unterstützt gründungsinteressierte Studentinnen, Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie gründungsinteressierte Frauen mit oder auch noch ohne einer nicht-technischen Idee.

Eine Stoßrichtung der Start-up-Strategie der Bundesregierung zielt auf die Stärkung von Start-up-Gründerinnen. Die EXIST-Förderstatistik weist mit 25 Prozent eine gegenüber dem Bundesdurchschnitt erhöhte und vor allem in den letzten Jahren steigende Tendenz der Gründerinnenquote auf. Zu dieser positiven Entwicklung hat auch das Engagement der Gründungsnetzwerke mit ihren vielfältigen Angeboten zur gezielten Sensibilisierung von Frauen sowie Förderung und Vernetzung von Gründerinnen beigetragen. Mit EXIST-Women setzt die Bundesregierung in diesem Bereich der Gründungsförderung ein klares Signal.

Die Förderlinie EXIST-Women beinhaltet Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote sowie einen finanziellen Zuschuss für angehende Gründerinnen.

EXIST-Women: Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden zum einen Frauen mit einer Gründungsidee, die auf einer wissenschaftlich-technischen oder Dienstleistungs-Innovation beruht, und zum anderen gründungsinteressierte Frauen ohne konkrete Gründungsidee oder mit einer nicht-technischen Idee. Während der Förderung kann auch ein Innovationsansatz entwickelt werden, um die Tragfähigkeit der Gründungsidee zu erhöhen. Perspektivisch sollen die Gründungsideen auf eine spätere wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet werden.
  • Studentinnen können gefördert werden, sofern sie zu Beginn der Förderung mindestens 50 Prozent ihres Studiums abgeschlossen haben oder bereits über einen Bachelor-Abschluss verfügen.
  • Gefördert werden können Frauen mit Bezug zur Hochschule, z.B. aktuelle oder ehemalige Mitarbeiterinnen, vom Gründungsnetzwerk betreute Mitglieder eines bestehenden Gründungsteams und interessierte Frauen, die Mitglied eines Hochschulgründungsteams werden wollen.
  • Frauen, die bereits eine Gründungsförderung des Bundes oder der Länder erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.

EXIST-Women: Wie wird gefördert/unterstützt?

  • Sachmittel: 2.000 Euro für Coaching, Reisekosten oder die Validierung der Gründungsidee.
  • Stipendium: Optionales 3-monatiges Stipendium für den Lebensunterhalt (1.000 bis 3.000 Euro pro Monat, je nach Qualifikation) zzgl. Kinderzuschlag, falls kein Einkommen oder nur geringfügige Beschäftigung (max. 20h/Woche).
  • Workshops: Teilnahme an Workshops zur Weiterentwicklung als Gründerin.
  • Coachings: Individuelle und Gruppencoachings zur gezielten Förderung.
  • Netzwerk: Zugang zu einem starken Netzwerk und Austauschmöglichkeiten.
  • Weitere Angebote: Teilnahme an Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangeboten.
  • Hier geht's zum Handbuch EXIST-Women

Bewerbung für EXIST-Women 2026

Die aktuelle Bewerbungsrunde für das Jahr 2025 ist vorbei. Du kannst dich aber gern zum nächsten Zeitraum – voraussichtlich ab September/Oktober 2025 – für das Programm im nächsten Jahr bewerben. Hier geht's zur Antragsstellung für EXIST-Women.

EXIST-Gründungsstipendium

Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt gründungsinteressierte Studierende, Absolvent*innen und sowie Wissenschaftler*innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

EXIST unterstützt seit 1998 erfolgreich Gründungsnetzwerke, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Seit 2000 unterstützt EXIST außerdem Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Studierende bei der Entwicklung ihrer Gründungsvorhaben mit finanziellen Zuschüssen und Know-how.

Das EXIST-Gründungsstipendium auf einen Blick

Die Gründungsteams (bis max. drei Personen – bei Studierenden gilt: zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen diese mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf) erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein EXIST-Gründungsstipendium, um einen Businessplan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten. Förderfähig sind zudem Hochschulabsolvent*innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).

Wesentliche Voraussetzung für das EXIST-Gründungsstipendium ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt. Auch Dienstleistungen werden unter diesen Voraussetzungen gefördert.

In welchem Umfang wird mithilfe des EXIST-Gründungsstipendiums gefördert?

Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:

  • Promovierte Gründer*innen 3.000 Euro/Monat
  • Absolvent*innen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
  • Technische/r Mitarbeiter*in 2.000 Euro/Monat
  • Studierende 1.000 Euro/Monat
  • Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind

Sachausgaben:

  • bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)

Coaching:

  • 5.000 Euro

Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.

Beispiele von erfolgreich EXIST-geförderten Gründungen findest du auf unserer Website unter https://t1p.de/ektah und https://t1p.de/o4qfb

Alle Informationen zum EXIST-Gründungsstipendium inkl. einem Handbuch gibt es hier als PDF-Downloads.

(DeepTech-)Innovationen sichern Zukunft

Viele Start-ups widmen sich Zukunftsfeldern wie Nachhaltigkeit oder DeepTech. Mit ihren Innovationen gestalten sie wirtschaftliche Zukunft. Dafür brauchen sie Unterstützung und Geld. Förderbanken bieten beides – und das auf vielfältige Weise.

Transformation ist das Stichwort unserer Zeit. Nordrhein-Westfalen hat damit viel Erfahrung, etwa durch den Wandel weg von Schwerindustrie und Bergbau hin zu moderneren Branchen. Mit dem Wandel kam die Vielfalt. Inzwischen punktet NRW mit starken mittelständischen Familienunternehmen, einer lebendigen Start-up-Szene und einer exzellenten Hochschullandschaft. Doch Transformation ist eine Daueraufgabe. Heute stehen Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Mittelpunkt.

NRW hat sich das Ziel gesetzt, die erste klimaneutrale Industrieregion Europas zu werden. Den Weg dahin weisen innovative Start-ups – und gerade mit ihnen kann das Land punkten: Laut Green Startup Monitor 2024 (GSM) hat jedes fünfte grüne Start-up Deutschlands seinen Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen. Fast ein Drittel (29 Prozent) aller Start-ups in NRW sind grün. Das hat gute Gründe: Hier liegen Wissenschaft und Praxis so nah beieinander wie in kaum einer anderen deutschen Region. Forschung und Entwicklung treffen auf eine Industrielandschaft mit Großkonzernen und Hidden Champions im Mittelstand. Das ist ideal, weil durch diese Nähe der Praxisbezug bei innovativen Geschäftsideen direkt gegeben ist. Start-ups können hier ihre Innovationen durch Kooperationen und Vertriebsansätze mit den mittelständischen und großen Industrieunternehmen als Pilotkunden umsetzen, verproben und gemeinsam entlang der Kundenbedürfnisse weiterentwickeln.

Der Green Startup Monitor 2024 zeigt aber auch, dass die Kapitalbeschaffung für viele grüne Start-ups schwieriger geworden ist. 52 Prozent sehen darin eine der größten Hürden, deutlich mehr als im Vorjahr (46 Prozent). Unter nichtgrünen Start-ups sind es 40 Prozent. Und dass, obwohl grünen Start-ups die Kundengewinnung tendenziell etwas leichter fällt – laut GSM sehen dies 16 Prozent weniger als Herausforderung an als bei den nichtgrünen Start-ups. Das zeigt, dass grüne Lösungen auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten gefragt sind.

DeepTech verändert unser Leben und Wirtschaften

Das gilt auch für Zukunftstechnologien aus dem Bereich DeepTech. Darunter fallen wissenschaftlich getriebene Innovationen, die unser Leben und Wirtschaften grundlegend verändern werden: Halbleiter und Quantencomputing für Künst­liche-Intelligenz-Anwendungen, aber auch Batterietechnologie und -recycling, Life Sciences und Raumfahrt. DeepTech-Start-ups benötigen oft bereits vor dem Markteintritt signifikante Volumina an Risikokapital, um damit zum Beispiel erste Produktionsanlagen zu finanzieren. Venture Capital-Investoren sind hier bereits mit beträchtlichen Summen investiert.

Zwar ist laut der aktuellen McKinsey-Studie „European DeepTech: Opportunities and Discoveries“ Europas Anteil an der globalen DeepTech-Finanzierung auf 19 Prozent gestiegen. Doch ausschließlich mit privatem Beteiligungskapital haben es deutsche und europäische DeepTech-Unternehmen im globalen Wettbewerb schwer. Das hat auch die EU-Kommission erkannt und bestimmte Bereiche als wichtig für die technologische Souveränität Europas ausgerufen. So will sie beispielsweise die Entwicklung und Produktion von Halbleitern wieder nach Europa zurückholen. Darauf abzielende EU-Regelungen ermöglichen es den Mitgliedstaaten, in diesen Bereichen Beihilfen zu vergeben. DeepTech-Start-ups können so mehrere hundert Millionen Euro an staatlichen Zuschüssen erhalten, wenn sie einen Eigenanteil von 30 Prozent zum Beispiel über Venture Capital aufbringen. Zeitgleich entstehen neue Ansätze der Finanzierung von DeepTech-Start-ups. So zahlen Kundenaufträge von Forschungsinstituten vermehrt auch einen Teil der Produktentwicklung.

Cylib recycelt alte E-Auto-Batterien

Nicht zuletzt aufgrund der dichten Forschungslandschaft sind einige erfolgversprechende DeepTech-Start-ups in Nordrhein-Westfalen entstanden. Cylib aus Aachen hat beispielsweise ein neues, nachhaltiges und effizientes Verfahren entwickelt, mit dem Lithium-Ionen-Batterien, wie sie für E-Autos verwendet werden, vollständig recycelt werden. Am Ende des Prozesses stehen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft wieder marktfähige Rohstoffe zur Verfügung. Ein wichtiges Thema. Denn mit dem weltweit steigenden Absatz von Elektroautos wächst die Nachfrage nach raren Rohstoffen ebenso wie die Menge der zu entsorgenden alten Batterien. Der Bedarf an Recyclinglösungen für diese wird somit immer größer – und parallel dazu wächst das wirtschaftliche Potenzial von Cylib.

Neuartige Chips für künstliche Intelligenz

Ein anderes Beispiel ist Black Semiconductor, ebenfalls aus Aachen. Das Halbleiter-Start-up gehört zu den derzeitigen Hoffnungsträgern der Branche. Das junge Unternehmen will die Datenübertragung von Chips in einem innovativen Verfahren beschleunigen und nutzt hierfür den speziellen Kohlenstoff Graphen. Diese Innovation beschleunigt die für den Einsatz von künstlicher Intelligenz benötigte Datenkommunikation zwischen Chips um ein Vielfaches. Gleichzeitig sinkt der Energieverbrauch massiv. Die NRW.BANK hat Black Semiconductor ebenso wie Cylib im Rahmen von NRW.Venture mit Eigenkapital unterstützt.

Außereuropäische Investierende – insbesondere Beteiligungsgesellschaften aus den USA – blicken seit einiger Zeit spürbar intensiver auf deutsche DeepTech-Start-ups. Sie haben weniger Berührungsängste und investieren selbst in frühen Phasen. Auch die Zahl deutscher VC-Fonds mit Fokus auf DeepTech steigt – aber noch nicht genug. Hier wirkt ein Engagement der NRW.BANK wie eine Art Gütesiegel. Ist die Förderbank als Ankerinvestor dabei, fällt anderen Investierenden die Investitionsentscheidung leichter und Finanzierungsrunden lassen sich einfacher realisieren. Zudem engagiert sich die NRW.BANK nicht nur bei Fonds mit dem Fokus auf Wachstumsphasen, sondern auch direkt bei Fonds mit einem Schwerpunkt in der Gründungs- und Frühphase, die aussichtsreiche Start-up-Teams finanzieren und so die Transformation mitgestalten wollen.

Neues Fördermittel: Aufstiegs-BAföG

Seit dem 1. August 2016 gelten das neue AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) und das neue Fördermittel Aufstiegs-BAföG. Dieses löst das seit 1996 bestehende Meister-BAföG ab. Lesen Sie, warum das neue Fördermittel vor allem für Unternehmensgründer attraktiv ist.

Schon das Meister-BAföG war eine Erfolgsgeschichte: Seit 1996 hat es mehr als 1,7 Mio. Menschen zu einer Weiterbildung verholfen, fast 560 Mio. Euro wurden hierfür vom Bundesministerium für Bildung und Forschung investiert. Das neue Förderprogramm ist noch breiter aufgestellt und bietet deutlich höhere Förderbeiträge.

Wirtschaftspolitisch ist das Ziel des Förderinstruments die Verbesserung der Gleichberechtigung von akademischer und beruflicher Ausbildung. Wer eine Fortbildung zum Meisterabschluss bzw. Fachwirt, Landwirtschaftsmeister, geprüftem Erzieher oder Betriebswirt anstrebt, soll mit einem Hochschulabsolventen gleichgestellt werden.

Wer bekommt das Aufstiegs-BAföG?

Für das Aufstiegs-BAföG gilt im Gegensatz zum studentischen BAföG keine Alters-Höchstgrenze. Jeder, der sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet, kann vom Aufstiegs-BAföG profitieren.  

Zu den geförderten Abschlüssen zählen z.B. der Handwerks- und Industriemeister, der geprüfte Erzieher, der Techniker, Fachkaufmann, Betriebswirt oder eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen. Auch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss können die AFBG-Förderung erhalten.  

Ebenfalls berechtigt sind Antragsteller mit Bachelorabschluss oder vergleichbarem Hochschulabschluss, sofern sie keinen höheren Abschluss besitzen. Und auch Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, sind u.U. förderberechtigt.  

Wichtig ist: Die Voraussetzungen der Fortbildungsordnung für die Zulassung zu Prüfungen müssen im Einzelfall erfüllt sein. 

ERP-Gründerkredit 2024 – alles Wissenswerte über StartGeld

ERP-Gründerkredit – StartGeld: Welches sind die Antragsvoraussetzungen und welche Eckpunkte gelten im Jahr 2024?

Seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden zinsgünstige Förderdarlehen gewährt, die Existenzgründerinnen und -gründern und jungen Unternehmen den Einstieg erheblich vereinfachen. Während der ERP-Gründerkredit – Universell im Jahr 2024 nicht mehr zur Auswahl steht, kann das Förderprodukt StartGeld unverändert genutzt werden. Doch was sind die Antragsvoraussetzungen und welche Eckpunkte gelten im Jahr 2024?

Wer wird mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld gefördert?

Von dem ERP-Gründerkredit – StartGeld können Existenzgründer einschließlich Freiberufler, Unternehmensnachfolger und kleine Unternehmen profitieren. Auch wer ein junges Unternehmen festigen möchte, kann von den Vorteilen des Förderprodukts profitieren, sofern die Aufnahme der Geschäftstätigkeit nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Geschäftsführer, die sich an einem Unternehmen beteiligen möchten, gehören ebenfalls zu den Antragsberechtigten. Ausgeschlossen von der Förderung sind mittlere und große Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und mehr als 10 Millionen Euro Umsatz sowie Sanierungsfälle und insolvenzreife Unternehmen. Auch Unternehmen aus der Landwirtschaft und Fischerei sind nicht förderberechtigt.

Nicht nur den Ausgeschlossenen steht es frei, sich das Startkapital für die Existenzgründung anderweitig zu beschaffen. Oftmals leisten Familienangehörige und Freunde Unterstützung bei der Unternehmensgründung, indem sie Eigenmittel bereitstellen. Manche Start-up-Unternehmen basieren auf langjährigen Ersparnissen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit. Mit etwas Glück können unter Umständen Online Wetten dabei helfen, die notwendigen finanziellen Mittel aufzubringen. Von Fußball über Handball bis hin zu Motorsport kann auf die verschiedensten Sportarten gewettet werden. Einige etablierte Unternehmer nutzen die Teilnahme an Online Wetten, um sich vom Geschäftsalltag zu erholen.

Maximale Kredithöhe und was gefördert wird

Bis zu 125.000 Euro können im Rahmen des Förderprodukts für die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens in Anspruch genommen werden. Zu den förderfähigen Investitionen zählen die Anschaffung von Maschinen, Anlagen, EDV, Grundstücken und Gebäuden, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungsgegenstände, immaterielle Investitionen wie Patente und Lizenzen sowie Software. Darüber hinaus umfasst das Förderprogramm Betriebsmittel, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes erforderlich sind, einschließlich liquider Mittel, Personalkosten, Mieten, Marketingaufwendungen, Messeteilnahmen und Beratungskosten. Auch die Finanzierung von Material- und Warenlagern sowie der Kauf eines Unternehmens oder von Anteilen an einem Unternehmen, verbunden mit der Übernahme einer Geschäftsführungsfunktion, gehören zu den förderfähigen Maßnahmen.

Für das Förderprodukt gibt es jedoch spezifische Ausschlüsse. Nicht förderfähig sind Baumaßnahmen für „Betreutes Wohnen“, sogenannte In-Sich-Geschäfte wie der Erwerb eigener Gesellschaftsanteile, Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter sowie Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.

Ablauf – der Weg zum zinsgünstigen Kredit

Die Kreditbeantragung geschieht über eine Hausbank, wie eine Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank, nicht direkt bei der KfW. Durch die Vorabnutzung des KfW-Förderassistenten lässt sich der Antrag effektiv vorbereiten, was das Bankgespräch zielgerichteter und schneller macht. Finanzierungspartner treffen eigenständig die Entscheidung, ob sie einen Kreditantrag unterstützen. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, steht es frei, sich an einen anderen Finanzierungspartner zu wenden.

Die KfW überprüft die eingereichten Dokumente und trifft eine Entscheidung bezüglich der Förderung. Bei einer Zusage kommt es zum Abschluss des Kreditvertrags. Der Kredit steht zur Auszahlung bis zu 9 Monate nach Erhalt der Zusage bereit. In der anfänglichen tilgungsfreien Phase fallen lediglich Zinszahlungen an. Anschließend werden regelmäßige Monatsraten, bestehend aus Tilgung und Zinsen auf den ausstehenden Kreditbetrag, fällig. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung des Kredits ist möglich, wobei hierfür eine Vorfälligkeitsgebühr anfällt. Die Rückführung des Kredits erfolgt über die Hausbank, wobei die Kreditnehmer mit ihrem persönlichen Vermögen haften.

Finanzpower für CleanTech-, GreenTech- und Health-Start-ups

Der Mikromezzaninfonds Deutschland ist eine große Chance für Klein- und Kleinstunternehmen in Zukunftsbranchen. Hier gibt’s die wichtigsten Infos.

Existenzgründer*innen sowie kleine und junge Unternehmen verfügen oft über wenig Eigenkapital und erhalten deshalb auch kein Fremdkapital. Dies gilt insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen.

Um hier zu helfen, gibt es den Mikromezzaninfonds Deutschland. Er bietet schnelle und unkomplizierte Unternehmensbeteiligungen mit Mezzaninkapital in Höhe von bis zu 75.000 Euro. Bis zum Ende 2023 noch zu besonders günstigen Konditionen.

Was bietet Mikromezzaninkapital?

Mezzaninkapital stellt im rechtlichen und wirtschaftlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar. Mit einer Mikromezzaninbeteiligung wird dem Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zugeführt, ohne dass dem Kapitalgeber ein Stimm- bzw. Einflussnahmerecht zusteht. Durch das zugeführte Kapital wird das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum geschaffen.

Der Mikromezzaninfonds Deutschland wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und dem ERP-Sondervermögen aufgelegt. Verantwortlich für die Antragstellung und die Beratung von interessierten Unternehmen sind jedoch die Experten für Mezzanine-Kapital der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen. „Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrungen als Mezzanine-Kapitalgeber garantieren wir nicht nur einen kompetenten, sondern auch schnellen Service für die Unternehmen“, erläutert der Beteiligungsmanager Friedhelm Senne.

Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health im Fokus

Im Fokus sind die wichtigen Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health, die in den aktuell schwierigen wirtschaftlichen Zeiten nicht unter die Räder geraten dürfen. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden die Konditionen des Fonds daher nochmal verbessert. Statt der sonst üblichen 6 bis 10 Prozent beträgt die fixe Vergütung jetzt nur 4 Prozent p.a. auf das Beteiligungsvolumen.

Die festgeschriebene Laufzeit einer Beteiligung mit dem Mikromezzaninfonds Deutschland beträgt zehn Jahre. Die Tilgung erfolgt ab dem achten Jahr in drei gleich hohen Jahresraten. Innerhalb der ersten sieben Jahre erfolgt somit keine Tilgung, wodurch die Liquidität des Unternehmens in dieser Zeit geschont wird. Vor allem für junge Existenzgründungen ein Vorteil, die sich noch in der Aufbau- und Findungsphase befinden.

Warum die Wahl bei diesem Förderprogramm auf Mezzanine-Kapital fiel, hat gleich mehrere Gründe. Als Unternehmensbeteiligung verbessert es im Gegensatz zu Krediten nicht nur die Liquidität, sondern auch die Eigenkapitalquote und Bonität – denn bilanziell und wirtschaftlich zählt es zum Eigenkapital. Trotzdem müssen keinerlei Stimmrechte abgegeben werden und die Gesellschafterverhältnisse bleiben unangetastet.

Weitere Infos zum Mikromezzaninfonds Deutschland gibt's hier

Fördermittel-Check: Stärken, Schwächen, Nutzen

Die Fördermittellandschaft in Deutschland ist vielfältig. Die große Menge an Programmen macht es Gründer*innen und jungen Unternehmen jedoch nicht unbedingt leichter, sich einen Überblick zu verschaffen. Darüber sprechen wir mit dem Fördermittelexperten Dr. Bernd Fischl.

Nicht wenige Gründer*innen scheuen sich davor, Fördermittel zu beantragen. Sind die bürokratischen Hürden dafür zu hoch oder die Angebote zu unübersichtlich?

Ja, die bürokratischen Hürden sind zum Teil sehr hoch. Wenn für das Beantragen eines Förderprogramms mehr Ressourcen investiert werden müssen, als man gewichtet nach Erwartungswert erhält, steht der wirtschaftliche Nutzen nicht in Relation zum möglichen Ertrag. In diesem Falle ist es sinnvoller, sich auf die Weiterentwicklung seines Produkts oder senier Dienstleistung oder auf den Ausbau der Vertriebswege zu konzentrieren. Rein betriebswirtschaftlich betrachtet, sind daher einige Förderprogramme aufgrund zu großer bürokratischer Hürden wenig sinnvoll. Es ist sogar anzunehmen, dass hier ein volks­wirtschaft­licher Schaden durch das Anbieten bzw. Ausreichen von Fördermitteln entsteht.

Eine weitere Hürde ist die Unübersichtlichkeit der Förderangebote. Als Förderberater haben wir umfassende Einblicke und Erfahrungen, die Gründer*innen schwerlich haben können. Aus der Erfahrung heraus kann man daher sagen, dass viele Programme vielleicht passen würden, aber den Gründer*innen gänzlich unbekannt sind. Zwar schafft der Staat hier Abhilfe, indem diese Gründungsberatungen bis zu 80 Prozent vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) getragen werden. Dennoch kann die Masse an Programmen mit den einzelnen Spezifikationen eine(n) Gründer*in ohne externe Hilfe schnell vor unlösbar wirkende Hürden stellen.

Wo sind die Stärken der Gründungsförderung?

Was sich zuerst wie ein Nachteil angehört hat, ist natürlich aus anderen Perspektiven betrachtet ein Vorteil. Als Stärke kann auf jeden Fall die Vielzahl an Fördermöglichkeiten genannt werden. Dadurch werden auch Nischenprojekte sowie eher unpopuläre Bereiche abgedeckt und somit jedem/jeder Gründer*in die Möglichkeit gegeben, sich und seine/ihre Ideen erfolgreich zu verwirklichen. Auch das breite Angebot an Beratungen, Beratungsförderungen und Partnernetzwerken in der Start-up-Szene ist hierbei als eindeutige Stärke am Standort Deutschland zu werten.

Wo gibt es Nachholbedarf?

Wie bereits angedeutet, gibt es vor allem bürokratische Hürden, welche für Gründer*innen zu echten Herausforderungen werden könnnen. So befasst sich mittlerweile ein großer Teil der Beantragung von Fördermitteln mit der richtigen Dokumentation und Antragsstellung. Manche Anträge sind daher ohne externe Hilfe kaum machbar, und die richtige Dokumentation von Informationen ist bei einigen Start-up-Konzepten (insbesondere rückwirkend) nahezu unmöglich. In Anbetracht des internationalen Wettbewerbs kann daher unverhältnismäßige Bürokratie definitiv als ein limitierender, wettbewerbsverzerrender Faktor angesehen werden. Dies kann dann im Extremfall auch zu vergleichsweise weniger Gründungen in Deutschland führen, was wiederum zu weniger Wirtschaftswachstum und letztlich auch zu weniger Arbeitsplätzen führt.

Was könnte man vor diesem Hintergrund von unseren Nachbarn lernen?

Neben deutlich weniger Bürokratie wären Steuern ein Punkt, der hier sofort auffällt. Denn die Thematik der komplizierten und hohen Steuern macht auch vor Start-ups nicht halt. So wäre es eine interessante Überlegung, mit den steuerlichen Anreizen der Nachbarländer speziell für Start-ups gleichzuziehen, da spätestens mit Blick auf einen Exit die Nachbarn deutlich attraktiver für ein in Deutschland ansässiges Start-up sind. Nicht selten gibt es daher Versuche, den steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland zu entkommen.

Auch andere, wenig sinnvolle Regelungen, wie bspw. die Voraussetzung, nicht gegründet zu haben, um manche Förderungen beantragen zu können, sind im Ausland eher unüblich. Wir haben uns hierzulande stattdessen mit Problemen bzw. offenen Fragen der steuerlichen Absetzbarkeit von Betriebskosten vor der Gründung auseinanderzusetzen. Ab wann sind die Kosten der Gründung zuzurechnen? Welche Kosten dürfen das konkret sein?

Weniger Bürokratie, klarere Regelungen und ein Reflektieren aktueller Bestimmungen wären einige der Punkte, die wir uns gern von unseren Nachbarn abschauen dürften.

Sind in nächster Zeit wichtige Veränderungen im Bereich der Fördermittel zu erwarten?

Aufgrund aktueller politischer Bestrebungen und gesellschaftlicher Entwicklungen ist hier durchaus vorstellbar, dass die Förderbedingungen mehr an Nachhaltigkeitskriterien gebunden werden, als das bis jetzt der Fall ist. Zumindest offiziell sind viele Fördermöglichkeiten noch nicht direkt an den Nachweis von Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Dies könnte sich im Hinblick auf die aktuelle politische Lage wandeln und den Nutzen für die Gesellschaft und Umwelt stärker in den Vordergrund rücken. Gleichzeitig ist die aktuelle, global eher volatile Lage ggf. ein Anlass, um hier von politischer Seite in den Wirtschaftskreislauf einzugreifen.

Nun ein paar Aspekte aus dem Gründungsalltag bzw. der Startphase: Nicht jede(r) kann kurz nach der Gründung ein fertiges Produkt auf den Markt bringen. Gerade für hochinnova­tive Technologielösungen sind oft Jahre der Forschung und Entwicklung vonnöten. Wie sieht Innovationsförderung in diesem Kontext aus?

Auch hier kann man einige Punkte aufführen. So gibt es, wie bereits kurz angeschnitten, Förderungen, die voraussetzen, dass bei Beantragung der finanziellen Mittel noch nicht gegründet sein darf. Besonders das EXIST-Gründerstipendium sowie die Fördermittel KFW Förderbank dienen dazu, Gründungswilligen den Einstieg in die Unternehmensgründung zu erleichtern. Speziell bei hochinnovativen Ideen, die eine lange Forschung und Entwicklungszeit haben, ist dies von Vorteil. Dadurch erhält der/die Gründer*in das nötige Kapital, um Forschung und Entwicklung zu bezahlen, ohne den Leistungsdruck zu haben, sofort ein fertiges Produkt verkaufen zu müssen.

Manche Jungunternehmer*innen stecken nach einer gewissen Zeit in einer Krise. Sie haben zu wenige Kund*innen, zu wenig Umsatz, der Wettbewerb ist stärker als gedacht. Welche Fördertöpfe gibt es in dieser kritischen Situation?

Hier kommt es ganz darauf an, wie eine solche Situation zustande kommt. Sollte eine wirtschaftliche Schieflage bspw. durch die Corona-Krise entstehen, gibt es Möglichkeiten wie die Corona-Hilfen, um diese zumindest teilweise abzufedern. Allerdings verhält es sich hierbei wie so oft bei Fördermitteln: Es fallen bestimmte Branchen oder Bereiche durch das Raster, während andere ggf. „überfördert“ werden.

Sollte eine wirtschaftlich schwierige Situation unabhängig von der Corona-Pandemie entstehen, kann man auf eine Vielzahl von Unterstützungen bauen. So gibt es von der BAFA sogar bis zu 90 Prozent Beratungsunterstützung für Unternehmen in Schwierigkeiten sowie verschiedene staatliche Kreditprogramme.

Und wie ist es um die Förderung hiesiger Start-ups zur Internationalisierung bestellt?

Da Deutschland seit vielen Jahrzehnten eine Export­nation ist, ist eine internationale Ausrichtung junger Unternehmen keine Seltenheit. Insbesondere das Potenzial einer weltweiten und internationalen Zielgruppe bzw. Kundschaft dürfte vielen Geldgeber*innen und Anbieter*innen von Förderprogrammen gut gefallen. Neben Förderprogrammen stehen den Gründer*innen noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten zur erfolgreichen Internationalisierung zur Verfügung. So gibt es Angel Investoren, welche meist unbürokratisch eine erste ­Liquiditätsspritze und gute Kontakte zur Verfügung stellen können. Auch Venture-Capital-Firmen haben häufig ein internationales Netzwerk und bieten Gründer*innen neben ihrer Expertise schnelle monetäre Unterstützung während der Gründungsphase, auch im internationalen Rahmen. Selbst wenn das nicht der traditionellen Start-up-Förderung entspricht, könnten diese Kapitalgeber*innen aufgrund ihrer Netzwerke und ihres Erfahrungsschatzes wie ein Katalysator auf dem Weltmarkt wirken.

Und last but not least – aus Ihrer Sicht als Gründungsberater: Was macht – neben der Nutzung von Fördermitteln – einen erfolg­reichen Unternehmensstart aus?

Die richtige Vorbereitung mit Liquiditätsplanung, Risikoanalysen und Marktbeobachtungen ist fast genauso wichtig wie ein ausgereiftes Produkt oder eine top Dienstleistung. Das alles mit dem richtigen Team und Umfeld kombiniert, erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit signifikant – diesen Vorsprung sollte kein(e) Gründer*in am Start liegenlassen.

Zum Weiterlesen: Hier kannst du unseren Fördermittel-Guide mit der Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Fördermittel für Gründer*innen gratis downloaden: https://bit.ly/3v7tz88

Tipp: Mach jetzt deinen individuellen Fördermittel-Check mit Sofortauswertung – gratis auf unserer Plattform www.gruenderberater.de

Bayern

Startkredit


Universalkredit


Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz (FLÜGGE)


Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum


Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)


Innovationsgutschein 1 für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe


Innovationsgutschein 2 für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe


Innovationsgutschein spezial für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe


Vorgründungscoaching


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Sonderprogramm BBB fit


Bürgschaften der LfA


Beteiligungskapital der BayBG 


Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Clusterfonds EFRE Bayern 


Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Clusterfonds Start-Up! 


Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Seedfonds (Clusterfonds Seed)


Beteiligungskapital für Existenzgründer 


Akutkredit


Investivkredit


Universalkredit


Universalkredit Innovativ


Technokredit


Bayerisches Technologieförderungs-Programm (BayTP)


Energiekredit


Ökokredit


Bayerische Film- und Fernsehförderung


Computerspielförderung


Bayerisches Energieforschungsprogramm


Bayerisches Forschungsprogramm "Bio- und Gentechnologie" (BayBIO)


Bayerisches Forschungsprogramm „Medizintechnik“ (BayMED)


Bayerisches Forschungsprogramm „Neue Werkstoffe“ (BayNW)


FuE-Programm "Elektronische Systeme


FuE-Programm „Informations- und Kommunikationstechnik“


Elektromobilität und innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen (BayEMA)


Auftragsgarantien


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Sonderprogramm BBB fit


Bayerische regionale Förderungsprogramme / Regionalkredit


Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH


Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Innovationsfonds (BKI)


Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Wachstumsfonds Bayern


Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Innovationsfonds EFRE Bayern


Europäische Territoriale Zusammenarbeit (INTERREG V) in Bayern


Förderung besonderer Rundfunkprogramme


Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten


Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUM)


Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus – Teil A – Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA)


Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus - Teil B - Investitionsförderung (WBB)


Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald


Förderung der Fischerei in Bayern im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF (EMFF-Richtlinie)


Förderung der klimaschonenden Treibstoffversorgung land- und forstwirtschaftlicher Arbeitsmaschinen (RapsTrak200)


Waldbauliche Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR)


Walderschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTWEGR 2016)


Zuwendungen zum teilweisen Ausgleich von Schäden in Landwirtschaft, Binnenfischerei und Aquakultur (Schadensausgleich)


Förderung von moderner Produktionstechnik im Rahmen des FITness-Programms Nord- und Ostbayern


Infrakredit Tiefengeothermie / Förderung von Tiefengeothermie-Wärmenetzen


Förderung der CO2-Vermeidung durch Biomasseheizanlagen (BioKlima)


Förderung von Energiekonzepten (und kommunalen Energienutzungsplänen)


Export Bavaria 3.0 – Go International


Mittelständisches Messeprogramm


Kapital für Handwerk, Handel und Gewerbe


Kombiprodukt Bürgschaft und Beteiligung


Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“


Staatsbürgschaften für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft (BürggWR)


Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten (BürgUiSR)


Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH


Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Innovationsfonds EFRE Bayern


Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte


Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschuss!)


Digitalbonus


Digitalkredit


Förderung operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“


Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Gewerbliche Wirtschaft


Rheinland-Pfalz

FiTOUR – Förderung innovativer technologieorientierter Unternehmensgründungen


ISB-Mittelstandsförderungsprogramm ERP-Gründerkredit Rheinland-Pfalz (RLP)


Förderung der vertragsärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen


Betriebsberatungen für Existenzgründer


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz - Bürgschaft Classic


Bürgschaft Direkt (BoB)


Bürgschaft Premium


Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) Rheinland-Pfalz mbH


Kapitalbeteiligungen an innovativen und technologieorientierten Unternehmen


Kapitalbeteiligungen regionaler Venture Capital Unternehmensbeteiligungsgesellschaften


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Markteinführungsprogramm


Betriebsmittelkredit RLP


Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsberatungsprogramm)


Effizienzkredit RLP


Innovationskredit RLP


ISB-Mittelstandsförderungsprogramm Unternehmerkredit Rheinland-Pfalz (RLP)


Konsortialkredite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz


Aus- und Weiterbildungskredit RLP


Fonds für Innovation und Beschäftigung (FIB)


Landesbürgschaftsprogramm


Mitarbeiterbeteiligungsprogramm BeratungRLPplus


Mitarbeiterbeteiligungsprogramm FondsRLPplus


Mitarbeiterbeteiligungsprogramm GarantieRLPplus


Regionales Landesförderprogramm


Schaffung von Barrierefreiheit in gewerblichen touristischen Unternehmen


Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden


Zuwendungen an gewerbliche Unternehmen einschließlich Beherbergungsbetriebe im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“


Messeförderungsprogramm


Beratungen zu Innovation und Technologietransfer Rheinland-Pfalz (BITT)


Förderung der Beratung in der Landwirtschaft


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm (EFP) – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm (EFP) – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm (EFP) – Förderung von Investitionen für Spezialmaschinen (FIS)


Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz


Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen


Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege


Integrierte ländliche Entwicklung


Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Weinsektor


Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen


Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)


Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) – ISB-Programm InnoTop


Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) – ISB-Programm InnoStart


Verringerung der CO2-Emissionen und Ressourcenschutz durch regenerative und effiziente Energienutzung


Zukunftsfähige Energieinfrastruktur


Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen


Innovationsfonds I & II Rheinland-Pfalz


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


Hessen

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen/Gründung (ERP)


Hessen Kapital I + II


Hessen-Mikrodarlehen


Gründungs- und Mittelstandsförderung - Existenzgründungsberatung, Unternehmensberatung, Coaching und Check-Ups


Bürgschaft ohne Bank (BoB)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen


Express-Bürgschaften


Handwerksbeteiligungen


Mittelhessenfonds


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Hessen


Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft


Förderung der regionalen Entwicklung - Betriebliche Investitionen


Kapital für Kleinunternehmen


Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung


Wachstums- und Innovationsbeteiligungen


Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) - Wachstum Investitionen


Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) – Wachstum Betriebsmittel


Innovationskredit Hessen


Gründungs- und Mittelstandsförderung – Länderspezifisches Marktberatungsprogramm Hessen


Gründungs- und Mittelstandsförderung – Beteiligung an Messen und Ausstellungen


Innovationsförderung - Elektromobilität


Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes


Hessen ModellProjekte


LOEWE – Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz


Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)


Förderung der ländlichen Entwicklung


Forstliche Förderung


Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein


Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)


Hessisches Programm für Ausgleichzahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ)


Marktstrukturförderung


Hessische Film- und Fernsehförderung (HessenFilm)


Innovationsförderung


Gründungs- und Mittelstandsförderung - Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen


Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen


Innovationskredit Hessen


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) 


Bremen

BAB-Mikrokredit


BAB-Starthilfekredit


Bremer Gründerkredit (BGK)


Ergänzungsdarlehen der Bremer Aufbau-Bank


Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen


Unternehmensgründungen durch Hochschulabsolventen/-innen, Young Professionals und innovative Meister/-innen des Handwerks (BRUT)


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen – BBB direkt


Bürgschaften der Freien Hansestadt Bremen (Landesbürgschaften)


Beteiligungsfonds Bremen


Initialfonds: gemeinsam für Zukunft und Wachstum


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Bremen


Beteiligungskapital der Bremer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (BUG)


Bremer Unternehmerkredit (BUK)


Bremer Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung (BUKH)


Kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung der nordmedia Fonds GmbH


Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)


Liquiditätshilfen


Innovationsdienstleistungen – Zuschüsse für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen


Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)


Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU): Markterschließungen


Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU): Pilotprojekte Förderart:


Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU): Verbundprojekte


Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020 (LuRaFo FHB 2020)


Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)


Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich)


Förderung der Fischwirtschaft


Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)


Förderung von Projekten im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse


Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) - Investive Maßnahmen landwirtschaftlicher Unternehmen


LEADER-Richtlinie


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) 


Hamburg

Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose (Hamburger Kleinstkreditprogramm)


Hamburg-Kredit - Gründung und Nachfolge


InnoRampUp


Hamburger Weiterbildungsbonus 2020


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg


BG-Start!


Beteiligungskapital der BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH


Innovationsstarter Fonds Hamburg II (IFH II) – Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen


Hamburg-Kredit Innovation


Avale für die Filmwirtschaft


Energiewende in Unternehmen - Beratungsleistungen


Energiewende in Unternehmen – Intelligente Einbindung von Unternehmen in die Energieversorgung


Filmförderung


Hamburg-Kredit Global


Hamburg-Kredit Wachstum


Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg


Erneuerbare Wärme


Klimaschutzkredit für kleine und mittlere Unternehmen


Unternehmen für Ressourcenschutz (UfR)


Förderung der Gesundheitswirtschaft


Programm für Innovation (PROFI)


Elbkulturfonds


Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse


Förderung markt- und standortangepasster Landbewirtschaftung


Investive Agrarförderung - Agrarinvestitionsförderprogramm


Investive Agrarförderung - Investitionen zur Diversifizierung


Maßnahmen der ländlichen Entwicklung


Bundesrepublik Deutschland

ERP-Gründerkredit Startgeld


ERP-Kapital für Gründung


ERP-Gründerkredit - Universell


KfW-Unternehmerkredit Plus


KfW-Unternehmerkredit


Bürgschaften für Leasingfinanzierungen


ERP-Beteiligungsprogramm


Gründerwettbewerb - Digitale Innovationen


Einstiegsgeld


ERP/EIF-Dachfonds


EXIST-Gründerstipendium


EXIST-Forschungstransfer


Förderung unternehmerischen Know-hows


Gründungszuschuss


Invest - Zuschuss für Wagniskapital


High-Tech Gründerfonds


Mikromezzaninfonds Deutschland


Rückgarantien des Bundes und der Länder


Aufstiegs-BAFÖG


BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)


ERP-Innovationsprogramm


Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland 


Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand - ZIM


coparion


Förderung der Selbständigkeit von Flüchtlingen - Pilotprojekt Gründerpatenschaften


Agrar-Bürgschaften


ERP-VC-Fondsinvestments


European Angels Fonds (EAF)


Mikrokreditfonds Deutschland


Agrar- und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel 


Agrar- und Ernährungswirtschaft - Wachstum und Wettbewerb 


Beihilfen für indirekte CO2-Kosten 


Bürgschaften des Bundes und der Länder 


ERP/EIF-Wachstumsfazilität 


ERP-Regionalförderprogramm 


ERP-VC-Fondsinvestments 


Räumliche Strukturmaßnahmen


Messe- und Ausstellungsbeiträge zur nachhaltigen Landwirtschaft


Messe- und Ausstellungsbeiträge zum ökologischen Landbau


Landwirtschaft – Wachstum


Förderung des Know-how-Transfers im Handwerk


Landwirtschaft – Produktionssicherung


Landwirtschaft – Liquiditätssicherung


Landwirtschaft – Bürgschaften für Liquiditätssicherungsdarlehen


Förderung von Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerken in Deutschland im Rahmen des Projekts "LEEN 100 plus" 


Förderung von Energiemanagementsystemen 


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) 


Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien 


KfW-Energieeffizienzprogramm - Abwärme 


KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse 


Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen vor und während einer Umstellung des Betriebes auf ökologischen Landbau 


Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) 


Information von Verbrauchern über ökologischen Landbau und dessen Erzeugnisse sowie damit verbundene Absatzförderungsmaßnahmen


Information von Verbrauchern über eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft und deren Erzeugnisse sowie damit verbundene Absatzförderungsmaßnahmen


Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)


Aquakultur und Fischwirtschaft – Betriebsmittel


BMEL-Exportförderprogramm 


Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützige Organisationen 


Exportinitiative Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen 


Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit


Aquakultur und Fischwirtschaft – Wachstum


Förderung von Investitionen in der Seefischerei (FIS-BMEL)


Förderung von Maßnahmen zur Anpassung der Fischereitätigkeit und der Entwicklung der Fischereiflotte (MAF-BMEL)


Kulturelle Filmförderung


Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis) 


Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO) 


Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting 


Förderung von Energieberatungen im Mittelstand 


Innovative regionale Wachstumskerne 


Initiative Musik – Infrastrukturförderung


German Motion Picture Fund


Initiative Musik – Künstlerförderung


Initiative Musik – Kurztourförderung


Klimaschutzinitiative - Energieeffizienz- und Ressourceneffizienz-Netzwerke von Kommunen sowie Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen 


Modellvorhaben "go-digital" 


Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau 


Stärkung der Filmproduktion in Deutschland (Deutscher Filmförderfonds)


Zukunft der Arbeit: Mittelstand – innovativ und sozial


unternehmensWert:Mensch - Förderung von Beratungsleistungen von KMU zur Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik 


Vor-Ort-Beratung


6. Energieforschungsprogramm - Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung 


Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz 


Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) 


BMUB-Umweltinnovationsprogramm 


Contracting-Bürgschaften


Zukunft der Arbeit: Arbeit in hybriden Wertschöpfungssystemen


Energie vom Land 


Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 


Weltraumforschung und -technik (Fachprogramm)


Vom Material zur Innovation (Fachprogramm)


Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 


Förderung von energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen 


Sicherheitsforschungsprogramm (Fachprogramm)


Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3) - Internationale Partnerschaften für nachhaltige Innovationen (CLIENT II) 


Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3) (Fachprogramm) 


KfW-Konsortialkredit Energie und Umwelt 


KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium 


KfW-Programm Erneuerbare Energien - Speicher 


KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard 


KfW-Programm Offshore-Windenergie 


KfW-Umweltprogramm 


Sicherheitsforschungsprogramm – Anwender – Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit


KMU-innovativ: Ressourcen- und Energieeffizienz 


Landwirtschaft - Nachhaltigkeit 


Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt 


Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP) - Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität 


Technologieprogramm Energieeinsparung und Energieeffizienz 


6. Energieforschungsprogramm - Grundlegende FuE-Arbeiten in der nuklearen Sicherheits- und Entsorgungsforschung zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und zum Kompetenzerhalt 


Alternativmethoden zum Tierversuch 


Automatisiertes und vernetztes Fahren 


Automatisiertes und vernetztes Fahren auf digitalen Testfeldern in Deutschland 


BioÖkonomie 2030 (Fachprogramm) 


Digitale Medien in der beruflichen Bildung - Inklusion durch digitale Medien in der beruflichen Bildung 


Digitale Medien in der beruflichen Bildung (Fachprogramm) 


Empirische Bildungsforschung (Fachprogramm) 


EnEff.Gebäude.2050 - Innovative Vorhaben für den nahezu klimaneutralen Gebäudebestand 2050 


Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren auf der Basis genetischer Ressourcen 


Entwicklung konvergenter IKT (Fachprogramm) 


Waldklimafond- Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie Anpassung der Wälder an den Klimawandel


Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) 


Finanzierung der Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeugausrüster (Luftfahrzeugausrüsterprogramm) 


Förderung der bilateralen Forschungskooperation und des Wissensaustausches für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung 


Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung 


Förderung von Modellvorhaben "Demonstrationsbetriebe im Bereich Tierschutz" 


Förderung von Projekten im Rahmen der Initiative "IT-Sicherheit in der Wirtschaft" 


Forschung für Innovationen in der Agrarwirtschaft 


Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen des Innovationsprogramms Straße


Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten 


Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau 


Forschungsprogramm zur Mensch-Technik-Interaktion (Fachprogramm) 


Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt (Fachprogramm)


GEO:N - Geoforschung für Nachhaltigkeit (Fachprogramm) 


Gesundheitsforschung (Fachprogramm) 


Industrie 4.0-Testumgebungen - Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0 


InnoProfile-Transfer - Förderung von Forschungsgruppen und Verbundprojekten


Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen (Fachprogramm) 


Innovationsfonds - Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung 


Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) 


Innovationsförderung des BMEL (Fachprogramm) 


Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft 


Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze 


Internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung 


KMU-innovativ: Biotechnologie - BioChance


KMU-innovativ: Elektroniksysteme - Elektromobilität 


KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) 


KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU) 


KMU-innovativ: Medizintechnik 


KMU-innovativ: Photonik 


KMU-innovativ: Produktionsforschung 


KMU-innovativ: Sicherheitsforschung 


Maritime Technologien der nächsten Generation (Fachprogramm) 


Medizintechnik (Fachprogramm) 


Mikroelektronik aus Deutschland - Innovationstreiber der Digitalisierung (Fachprogramm) 


Modellregionen der Intelligenten Vernetzung - Konzepte und erste Umsetzungsschritte 


Modernitätsfonds (mFUND) 


Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien - Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten 


Photonik Forschung Deutschland (Fachprogramm) 


Förderung von lebensweltlich orientierten Entwicklungsvorhaben in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener