Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden

Unterstützung zur Milderung außergewöhnlicher Notstände infolge von Schäden, die durch Elementarereignisse von überörtlicher Bedeutung verursacht wurden (Naturkatastrophen bzw. außergewöhnliche Ereignisse). Bei existenzgefährdenden Schäden erhalten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Betriebe sowie sonstige Privatgeschädigte einen Zuschuss oder ein Darlehen. Für Betriebe beträgt die Höhe der Hilfe bis zu 33% der festgestellten Schadenssumme.

Datenblatt - Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen, Zuschuss

Fördersumme: Mind. 3.000 €, bis 10.000 € als Zuschuss, darüber als Darlehen

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Rheinland-Pfalz

Anbieter: Land Rheinland-Pfalz

Projektträger: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

Link: Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Kombination mit anderen Fördermitteln: Versicherungsleistungen, andere öffentliche Beihilfen mit gleicher Zielsetzung und sonstige Hilfen Dritter werden angerechnet

Antragstellung: Antrag an die Verwaltung der Stadt oder Gemeinde

Stand vom: Mai 2017

 

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