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Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden
Unterstützung zur Milderung außergewöhnlicher Notstände infolge von Schäden, die durch Elementarereignisse von überörtlicher Bedeutung verursacht wurden (Naturkatastrophen bzw. außergewöhnliche Ereignisse). Bei existenzgefährdenden Schäden erhalten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Betriebe sowie sonstige Privatgeschädigte einen Zuschuss oder ein Darlehen. Für Betriebe beträgt die Höhe der Hilfe bis zu 33% der festgestellten Schadenssumme.
Datenblatt - Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden
Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen, Zuschuss
Fördersumme: Mind. 3.000 €, bis 10.000 € als Zuschuss, darüber als Darlehen
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
Anbieter: Land Rheinland-Pfalz
Projektträger: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Link: Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Kombination mit anderen Fördermitteln: Versicherungsleistungen, andere öffentliche Beihilfen mit gleicher Zielsetzung und sonstige Hilfen Dritter werden angerechnet
Antragstellung: Antrag an die Verwaltung der Stadt oder Gemeinde
Stand vom: Mai 2017
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.