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Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Zuwendung zur Förderung des Engagements im Naturschutz und in der Landschaftspflege zum Erhalt und zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Unterstützt werden Maßnahmen wie Landschaftsplanung in der Bauleitplanung, Umsetzung der Planung vernetzter Biotopsysteme des Landes (VBS), Erhaltung und Entwicklung von ausgewiesenen Schutzgebieten, Artenschutzmaßnahmen sowie Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. U.a. Einzelpersonen und private Personenvereinigungen erhalten einen Zuschuss von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben abhängig vom Landesinteresse und Zuwendungsberechtigten.
Datenblatt - Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Bis zu 100% der zuwendungsfähigen Aufwendungen
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
Anbieter: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF)
Ende Antragstellung: 31.12.2017
Link: Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Antragstellung: Antrag an die zuständige untere Landespflegebehörde bzw. die Flurbereinigungsbehörde
Stand vom: 27. Dezember 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.