Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Zuwendung zur Förderung des Engagements im Naturschutz und in der Landschaftspflege zum Erhalt und zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Unterstützt werden Maßnahmen wie Landschaftsplanung in der Bauleitplanung, Umsetzung der Planung vernetzter Biotopsysteme des Landes (VBS), Erhaltung und Entwicklung von ausgewiesenen Schutzgebieten, Artenschutzmaßnahmen sowie Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. U.a. Einzelpersonen und private Personenvereinigungen erhalten einen Zuschuss von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben abhängig vom Landesinteresse und Zuwendungsberechtigten.

Datenblatt - Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Bis zu 100% der zuwendungsfähigen Aufwendungen

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Rheinland-Pfalz

Anbieter: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF)

Ende Antragstellung: 31.12.2017

Link: Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Antragstellung: Antrag an die zuständige untere Landespflegebehörde bzw. die Flurbereinigungsbehörde

Stand vom: 27. Dezember 2016

 

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