Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

Die Absatzförderung soll die Marktposition qualitativ hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse ausweiten, zur Absatzstimulation und zu nachhaltigem Verbraucherbewusstsein beitragen sowie das Angebot besser an die Nachfrage anpassen. Unternehmen (gemäß KMU-Definition) der Verarbeitung oder Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Erzeugerzusammenschlüsse und Organisationen der (oder im Interesse der) Land- und Ernährungswirtschaft erhalten einen Zuschuss abhängig von der Maßnahme zwischen 50% und 90%. Gefördert werden Vorhaben wie die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Werbemaßnahmen, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Vermarktungskonzepte und Qualitätsregelungen.

Datenblatt - Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Von 2.000 € bis 150.000 € bei 50% bis 90% Beihilfeintensität

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Anbieter: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)

Link: Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Antragstellung: Antrag an das LANUV

Stand vom: 11. August 2015

 

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