Zuwendungen an gewerbliche Unternehmen einschließlich Beherbergungsbetriebe im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

Förderung von Investitionsvorhaben von Unternehmen in strukturschwachen Regionen im Rahmen der GRW. Gefördert werden überwiegend überregional tätige, gewerbliche Produktionsbetriebe sowie bestimmte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe (einschließlich Fremdenverkehrsbetriebe). Bei Unternehmen gemäß KMU-Definition werden die Errichtung einer neuen und Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, die Diversifizierung der Produktion sowie die grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses unterstützt. Bei Großunternehmen werden Erstinvestitionen zugunsten neuer Wirtschaftstätigkeiten in dem betreffenden Gebiet gefördert. Das Vorhaben muss den Primäreffekt erfüllen und Dauerarbeitsplätze schaffen/sichern. Es wird ein Zuschuss gewährt. Im C-Fördergebiet zwischen 10% und 30% je nach Unternehmensgröße, im D-Fördergebiet 10% bis 20% für KMU.

Datenblatt - Zuwendungen an gewerbliche Unternehmen einschließlich Beherbergungsbetriebe im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Mindestinvestitionsvolumen 50.000 € bei bis zu 30% Beihilfeintensität

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Rheinland-Pfalz

Regionale Einschränkungen: GWR Fördergebiete

Anbieter: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

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Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: Max. 36 Monate

Antragstellung: Antrag an die ISB

Stand vom: 29. Januar 2015

 

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