Hausärzte-Förderrichtlinie

Das Programm dient der Förderung der Allgemeinmedizin in Gemeinden, in denen in Zukunft die hausärztliche Versorgung durch das Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten gefährdet sein kann. Antragsberechtigt sind Ärzte, die in einer Förderregion eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt aufnehmen. Ferner: Ärzte, die Ärztinnen und Ärzte für eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausarzt anstellen.

Datenblatt - Hausärzte-Förderrichtlinie

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Max. 50.000 €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Regionale Einschränkungen: Gilt in den Regionen Münsterland, Ostwestfalen-Lippe, Sauerland, am Niederrhein

Anbieter: Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen 

Link: Hausärzte-Förderrichtlinie

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Nein

(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Nicht möglich, nur im Vollerwerb möglich

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Mindestalter Unternehmen: Förderung nur in der Vorgründungsphase

Stand vom: 6. Dezember 2016

 

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