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Hausärzte-Förderrichtlinie
Das Programm dient der Förderung der Allgemeinmedizin in Gemeinden, in denen in Zukunft die hausärztliche Versorgung durch das Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten gefährdet sein kann. Antragsberechtigt sind Ärzte, die in einer Förderregion eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt aufnehmen. Ferner: Ärzte, die Ärztinnen und Ärzte für eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausarzt anstellen.
Datenblatt - Hausärzte-Förderrichtlinie
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Max. 50.000 €
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Regionale Einschränkungen: Gilt in den Regionen Münsterland, Ostwestfalen-Lippe, Sauerland, am Niederrhein
Anbieter: Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Link: Hausärzte-Förderrichtlinie
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Nein
(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Nicht möglich, nur im Vollerwerb möglich
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Mindestalter Unternehmen: Förderung nur in der Vorgründungsphase
Stand vom: 6. Dezember 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.