Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

Gefördert werden gewerbliche Unternehmen gemäß KMU-Definition und Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus mit einer garantierten stillen Beteiligung der KBG NRW zur Wachstumssicherung. Vorhaben wie Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, -erweiterungen, - verlagerungen, Rationalisierungen, Investitionen in Gebäude/Maschinen/Markterschließung, Kooperationen und Neuregelungen beim Ausscheiden von Gesellschaftern können so mitfinanziert werden. Garantie für bis zu 70% der Beteiligungssumme. Die Beteiligung muss niedriger sein als das vorhandene Eigenkapital.

Datenblatt - Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Max. 1 Mio. €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Anbieter: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Link: Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Entsprechend Verwendungszweck, max. 10 Jahre

Antragstellung: Antrag an die KBG NRW

Stand vom: 19. April 2016

 

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