Mittelständisches Messeprogramm

Unternehmen gemäß KMU-Definition und Freiberufler können sich unter einem gemeinsamen Dach auf Zukunfts­märkten präsentieren, profitieren von den Vorteilen eines einheitlichen Messeauftritts und der finanziellen Förderung durch das Bayerische Wirtschaftsministerium. Als Gemeinschaftsaktion mittelständischer Ausstellergruppen muss bis 31.3. des Vorjahres der Antrag auf Aufnahme in das Messebeteiligungsprogramm gestellt werden. Es wird ein Zuschuss gewährt.

Datenblatt - Mittelständisches Messeprogramm

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Abhängig von Art des Vorhabens, Leistungsfähigkeit des Unternehmens, öffentlichen Interesse

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bayern

Anbieter: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Projektträger: Bayern International

Link: Mittelständisches Messeprogramm

Zweck der Förderung (mehr Infos): Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Vorhaben im Ausland: Vorhaben im Ausland werden gefördert

Stand vom: 1. Juli 2016

 

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