Mikrodarlehen-Sachsen

Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel, die für den Aufbau einer selbständigen Existenz notwendig sind. Antragsberechtigt sind Existenzgründer ausgewählter Branchen sowie junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründungsphase. Existenzgründer und junge Unternehmen, die bereits ein Mikrodarlehen in Anspruch genommen haben, können ein weiteres Mikrodarlehen für Erweiterungsvorhaben beantragen. Ausgenommen sind: Handelsvertreter, Vertriebsbeauftragte, Autohäuser, Autohandel, Tankstellen, Hausmeisterservice.

Datenblatt - Mikrodarlehen-Sachsen

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen

Fördersumme: Max. 20.000 €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen

Anbieter: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) 

Link: Mikrodarlehen-Sachsen

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Kann gefördert werden

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Höchstalter Unternehmen: 5 Jahre

Umsatzgrenze: Max. 2 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 10 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 6 Jahre

Sicherheiten: Der Eigenanteil der Gründer liegt bei mind. 20%

Stand vom: 22. März 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.