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Mikrodarlehen-Sachsen
Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel, die für den Aufbau einer selbständigen Existenz notwendig sind. Antragsberechtigt sind Existenzgründer ausgewählter Branchen sowie junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründungsphase. Existenzgründer und junge Unternehmen, die bereits ein Mikrodarlehen in Anspruch genommen haben, können ein weiteres Mikrodarlehen für Erweiterungsvorhaben beantragen. Ausgenommen sind: Handelsvertreter, Vertriebsbeauftragte, Autohäuser, Autohandel, Tankstellen, Hausmeisterservice.
Datenblatt - Mikrodarlehen-Sachsen
Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen
Fördersumme: Max. 20.000 €
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Sachsen
Anbieter: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Link: Mikrodarlehen-Sachsen
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Kann gefördert werden
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Höchstalter Unternehmen: 5 Jahre
Umsatzgrenze: Max. 2 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 10 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 6 Jahre
Sicherheiten: Der Eigenanteil der Gründer liegt bei mind. 20%
Stand vom: 22. März 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.