Finanzierung der Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeugausrüster (Luftfahrzeugausrüsterprogramm) 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Forschungs- und Technologievorhaben von Unternehmen in der zivilen, kommerziellen Luftfahrt am Standort Deutschland. Gefördert werden Entwicklungen für Luftfahrzeuge, die zu einem umweltfreundlichen, sicheren, leistungsfähigen und passagierfreundlichen Luftfahrtsystem beitragen. Ziel ist es, Entwicklungsrisiken zu begrenzen, das Marktversagen zu mindern und die Wertschöpfung in Deutschland zu erhöhen bzw. zu sichern. Das Vorhaben muss innovative Produkte oder Verfahren entwickeln, die auf den zivilen, kommerziellen Luftfahrtmarkt ausgerichtet sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und andere ausländische Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung und sichergestellter Wertschöpfung bzw. Ergebnisverwertung in Deutschland. Die Entwicklungskosten dürfen nicht oder nicht vollständig aus Eigenmitteln finanzierbar sein und die Finanzierung durch außenstehende Dritte, wie insbesondere Finanzinstituten, ist nicht möglich.

Datenblatt - Finanzierung der Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeugausrüster (Luftfahrzeugausrüsterprogramm) 

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen

Fördersumme: Max. 33 % der förderfähigen Kosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Ende Antragstellung: 31.12.2018

Link: Finanzierung der Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeugausrüster (Luftfahrzeugausrüsterprogramm) 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Sicherheiten: Bankübliche Sicherheiten notwendig

Vorhaben im Ausland: Vorhaben im Ausland werden gefördert

Antragstellung: Antrag direkt an das BMWi

Stand vom: 5. Dezember 2014

 

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