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NRW/EU-Mikrodarlehen
Mit dem NRW/EU-Mikrodarlehen werden Existenzgründungen gefördert, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt. Die geförderten Ausgaben müssen im Zusammenhang mit einem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung/Wachstum stehen, es handelt sich also um Investitionen und Betriebsmittel. Speziell für Gründer von Kleinstunternehmen, und zwar für natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie Freiberufler.
Datenblatt - NRW/EU-Mikrodarlehen
Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen
Fördersumme: Von 5.000 € bis 25.000 €
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Anbieter: NRW.BANK
Projektträger: Startercenter NRW
Link: NRW/EU-Mikrodarlehen
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Kann gefördert werden
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Höchstalter Unternehmen: 5 Jahre
Umsatzgrenze: Max. 2 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 10 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 6 Jahre
Sicherheiten: Keine Sicherheiten erforderlich
Kombination mit anderen Fördermitteln: Kombination mit anderen Fördermitteln möglich
Stand vom: 4. März 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.