NRW/EU-Mikrodarlehen

Mit dem NRW/EU-Mikrodarlehen werden Existenzgründungen gefördert, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt. Die geförderten Ausgaben müssen im Zusammenhang mit einem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung/Wachstum stehen, es handelt sich also um Investitionen und Betriebsmittel. Speziell für Gründer von Kleinstunternehmen, und zwar für natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie Freiberufler.

Datenblatt - NRW/EU-Mikrodarlehen

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen

Fördersumme: Von 5.000 € bis 25.000 €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Anbieter: NRW.BANK

Projektträger: Startercenter NRW

Link: NRW/EU-Mikrodarlehen

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Kann gefördert werden

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Höchstalter Unternehmen: 5 Jahre

Umsatzgrenze: Max. 2 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 10 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 6 Jahre

Sicherheiten: Keine Sicherheiten erforderlich

Kombination mit anderen Fördermitteln: Kombination mit anderen Fördermitteln möglich

Stand vom: 4. März 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.