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Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER/2014)
Im Rahmen der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume unter Berücksichtigung des Wechselspiels zwischen sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten werden alle Vorhaben unterstützt, die der Umsetzung der Entwicklungsstrategien der LEADER–Gebiete (LES) dienen. Gefördert wird die Vorbereitung einer LES, die Durchführung der Vorhaben dazu, gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen in den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) sowie laufende Kosten der LES und Sensibilisierung. Antragsberechtigt sind lokale Gemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich der LAG. Es wird ein Zuschuss abhängig von der Maßnahme gewährt. Wesentliche Grundlage für die Antragstellung ist ein positives Votum des regionalen Entscheidungsgremiums des LEADER–Gebietes zum Vorhaben.
Datenblatt - Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER/2014)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Bis zu 40% Beihilfeintensität
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Sachsen
Regionale Einschränkungen: Ländlicher Raum
Anbieter: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Link: Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER/2014)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Antragstellung: Antrag an das zuständige Landratsamt
Stand vom: 6. August 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.