Förderung der Chancengleichheit

Der Freistaat Sachsen unterstützt Frauen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben und im ländlichen Raum ein Unternehmen aufbauen.
Unternehmensgründungen von Frauen werden nur im ländlichen Raum gefördert. Der Sitz des gegründeten Unternehmens muss, der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit soll im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen liegen. Das Gesamtinvestitionsvolumen darf 20.000 EUR nicht übersteigen.

Datenblatt - Förderung der Chancengleichheit

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Max. 6.000 €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen

Anbieter: Landesdirektion Sachsen

Link: Förderung der Chancengleichheit

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Antragstellung: Antragsstelle für Gleichstellungsvorhaben, für Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum ist die Landesdirektion Sachsen

Stand vom: 24. März 2016

 

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