Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) 

Unterstützt wird die betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Ziel soll es sein, Auszubildende, junge Fachkräfte und deren Unternehmen für die grenzüberschreitende Mobilität während der Ausbildung oder im Anschluss daran zu gewinnen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ausgewiesene Expertise in der wirtschaftsnahen Beratung und Unterstützung von KMU, Auszubildenden und jungen Fachkräften beim Erwerb von Auslandserfahrung in der dualen Berufsausbildung belegen können. Vom Antragsteller ist darzulegen, welche Aktivitäten zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität der beruflichen Bildung bisher durchgeführt wurden, welche Ressourcen dafür eingesetzt werden und welcher Mehrwert durch das beantragte Vorhaben angestrebt wird.

Datenblatt - Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) 

Typ der Förderung (mehr Infos): Beratung

Fördersumme: Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Ende Antragstellung: 31.10.2017

Link: Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen, Sanierung

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: 3 Jahre

Antragstellung: Antrag direkt an das BAFA

Stand vom: 28. Dezember 2015

 

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