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Beihilfen für indirekte CO2-Kosten
Unterstützt werden Produktionsunternehmen beihilfefähiger Sektoren bzw. Teilsektoren im Bereich des europäischen Emissionshandels durch Zuschüsse, um die auf den Strompreis übergewälzten Kosten der Treibhausgasemissionen zu mindern. Ziel ist es, der Verlagerung von Produktionstätigkeiten an Standorte außerhalb der Europäischen Union entgegenzuwirken. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in einer oder mehreren Anlagen Produkte für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten herstellen. Die Förderung wird als nachschüssiger Zuschuss für die indirekten CO 2-Kosten des Vorjahres im Zeitraum 2013 bis 2020 gewährt. Der Beihilfebetrag berechnet sich pro Anlage.
Datenblatt - Beihilfen für indirekte CO2-Kosten
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Abhängig von der Art und dem Umfang der Maßnahme
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland
Anbieter: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
Link: Beihilfen für indirekte CO2-Kosten
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Energie- und Ressourceneinsparung (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein Vorhaben der Energie- bzw. Reccourceneinsparung voraus
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Antragstellung: Antrag bis zum 30. März direkt an die DEHSt
Stand vom: 17. Juli 2013
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.