Beihilfen für indirekte CO2-Kosten 

Unterstützt werden Produktionsunternehmen beihilfefähiger Sektoren bzw. Teilsektoren im Bereich des europäischen Emissionshandels durch Zuschüsse, um die auf den Strompreis übergewälzten Kosten der Treibhausgasemissionen zu mindern. Ziel ist es, der Verlagerung von Produktionstätigkeiten an Standorte außerhalb der Europäischen Union entgegenzuwirken. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in einer oder mehreren Anlagen Produkte für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten herstellen. Die Förderung wird als nachschüssiger Zuschuss für die indirekten CO 2-Kosten des Vorjahres im Zeitraum 2013 bis 2020 gewährt. Der Beihilfebetrag berechnet sich pro Anlage.

Datenblatt - Beihilfen für indirekte CO2-Kosten 

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Abhängig von der Art und dem Umfang der Maßnahme

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

Link: Beihilfen für indirekte CO2-Kosten 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Energie- und Ressourceneinsparung (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein Vorhaben der Energie- bzw. Reccourceneinsparung voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Antragstellung: Antrag bis zum 30. März direkt an die DEHSt

Stand vom: 17. Juli 2013

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.