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Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Förderung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf bestimmten landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des festgelegten „benachteiligten Gebietes“ (Berggebiete, benachteiligte Agrarzonen, kleine Gebiete) in Gemeinden oder Gemeindeteilen mit einer LVZ (landwirtschaftlichen Vergleichszahl) bis 30 in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen zum Ausgleich von Einkommensverlusten. Aktive Betriebsinhaber erhalten einen Zuschuss je Hektar. Es müssen mind. 3 ha im benachteiligten Gebiet bewirtschaftet werden.
Datenblatt - Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Von 250 € bis 15.000 € mit 35 €/ha bis 115 €/ha
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Regionale Einschränkungen: benachteiligtes Gebiet
Anbieter: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Link: Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Antragstellung: Antrag an die Landwirtschaftskammer NRW
Stand vom: 1. April 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.