Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

Förderung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf bestimmten landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des festgelegten „benachteiligten Gebietes“ (Berggebiete, benachteiligte Agrarzonen, kleine Gebiete) in Gemeinden oder Gemeindeteilen mit einer LVZ (landwirtschaftlichen Vergleichszahl) bis 30 in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen zum Ausgleich von Einkommensverlusten. Aktive Betriebsinhaber erhalten einen Zuschuss je Hektar. Es müssen mind. 3 ha im benachteiligten Gebiet bewirtschaftet werden.

Datenblatt - Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Von 250 € bis 15.000 € mit 35 €/ha bis 115 €/ha

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Regionale Einschränkungen: benachteiligtes Gebiet

Anbieter: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Link: Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Antragstellung: Antrag an die Landwirtschaftskammer NRW

Stand vom: 1. April 2016

 

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