KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard 

Gefördert werden Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung und zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem. Ziel soll es sein, die verbrauchs- und erzeugungsseitige Flexibilisierung des Stromsystems sowie die Digitalisierung der Energiewende zu unterstützen. Förderfähig sind in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, Angehörige der Freien Berufe, Landwirte, natürliche Personen, Vereine, Genossenschaften, rechtsfähige Stiftungen. Bei Vorhaben im Ausland sind deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und in Deutschland tätige Angehörige der Freien Berufe, Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland antragsberechtigt. Die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind zu erfüllen.

Datenblatt - KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard 

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen

Fördersumme: Max. 50 Mio. €, bis 100 % der förderfähigen Kosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: KfW Bankengruppe

Link: KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Energie- und Ressourceneinsparung (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein Vorhaben der Energie- bzw. Reccourceneinsparung voraus

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: 2 bis 20 Jahre

Sicherheiten: Bankübliche Sicherheiten notwendig

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar

Vorhaben im Ausland: Vorhaben im Ausland werden gefördert

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank

Stand vom: 24. November 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.