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Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen des Innovationsprogramms Straße
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms Straße. Gefördert werden Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung in den Innovationsfeldern sichere und verlässliche Straße, intelligente Straße, energiesparende Straße, emissionsarme Straße, Straße als Teil des Lebensraums, nachhaltige Straße sowie Straße als Innovationsträger.
Ziel ist es, die Straße funktional im Sinne einer nachhaltigen Mobilität weiter zu entwickeln sowie Innovationsschübe zu generieren und damit bestehende und künftige Anforderungen an das System Straße sowie neue globale Herausforderungen im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes zu bewältigen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wobei KMU einen Bonus erhalten können. Forschungseinrichtungen kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt.
Zur Umsetzung des Programms werden mehrmals jährlich gesonderte Förderbekanntmachungen mit thematischer Schwerpunktsetzung innerhalb der einzelnen Innovationsfelder veröffentlicht.
Datenblatt - Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen des Innovationsprogramms Straße
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: 50% der förderfähigen Kosten, bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen 100%
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland
Anbieter: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Link: Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen des Innovationsprogramms Straße
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Laufzeit: 3 Jahre
Antragstellung: Antrag direkt an die BASt
Stand vom: 12. September 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.