BMEL-Exportförderprogramm 

Unterstützt werden Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft bei der Sicherung bestehender und Erschließung neuer Absatzmärkte im Ausland. Gefördert werden im Einzelnen im Inland die Bereitstellung von Marktinformationen, Schulungen, Gründung, Aufbau, Erweiterung oder grundlegende Neustrukturierung von Datenbanken und Internetportalen sowie im Ausland Markterkundungsreisen, Geschäftsreisen, Informationsveranstaltungen, Kontaktbörsen, imagefördernde Maßnahmen zur Marktsicherung und zum Marktausbau, Wirtschaftsdelegationsreisen zur Marktpflege und Erstellung von Print- und E-Medien. Ziel soll es sein, die Außenwirtschaftsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu unterstützen und damit Arbeitsplätze insbesondere im ländlichen Raum zu erhalten und zu schaffen. Anträge können von überregionalen nichtstaatlichen Organisationen als juristische Person gestellt werden, insbesondere von Dach- und Fachverbänden sowie von Exportförderorganisationen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie von deren vor- und nachgelagerten Bereichen. Einzelne Unternehmen und Zusammenschlüsse von weniger als fünf Unternehmen sind daher nicht förderfähig.

Datenblatt - BMEL-Exportförderprogramm 

Typ der Förderung (mehr Infos): Beratung

Fördersumme: Mind. 10.000 €, bis zu 50% der förderfähigen Kosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Link: BMEL-Exportförderprogramm 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen, Sanierung

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Vorhaben im Ausland: Vorhaben im Ausland werden gefördert

Antragstellung: Antrag direkt an die BLE

Stand vom: November 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.