Elbkulturfonds

Jährliche Förderung großer und künstlerisch innovativer Produktionen aus allen künstlerischen Sparten ausgenommen der Filmproduktion, erwünscht sind Kooperationen mit überregional tätigen Künstlern. Projekte von inhaltlicher und künstlerischer Qualität werden mit einem Zuschuss unterstützt, der projektbezogen von der Fachjury festgelegt wird. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des In- und Auslands als Vertreter von Künstlern.

Datenblatt - Elbkulturfonds

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Etwa 50.000 € Projektvolumen

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Hamburg

Anbieter: Kulturbehörde Hamburg

Link: Elbkulturfonds

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: Max. 24 Monate

Antragstellung: Antrag an die Kulturbehörde Hamburg bis zum 15. Juli

Stand vom: 15. Mai 2016

 

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