Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten

Gefördert werden technische Erneuerungen und Modernisierungsmaßnahmen zur Komfort- und Qualitätsverbesserung von Seilbahnen in kleinen Skigebieten im Einklang mit dem Umweltschutz. Unternehmen gemäß KMU-Definition wird ein Zuschuss oder Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens von max. 35% gewährt, auch die Kombination beider ist möglich.

Datenblatt - Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen, Zuschuss

Fördersumme: Bis zu 35% (KU) bzw. bis zu 25% (MU)

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bayern

Anbieter: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Ende Antragstellung: 31.12.2019

Link: Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 36 Monate

Antragstellung: Antrag an die zuständige Bezirksregierung

Stand vom: April 2016

 

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