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Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten
Gefördert werden technische Erneuerungen und Modernisierungsmaßnahmen zur Komfort- und Qualitätsverbesserung von Seilbahnen in kleinen Skigebieten im Einklang mit dem Umweltschutz. Unternehmen gemäß KMU-Definition wird ein Zuschuss oder Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens von max. 35% gewährt, auch die Kombination beider ist möglich.
Datenblatt - Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten
Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen, Zuschuss
Fördersumme: Bis zu 35% (KU) bzw. bis zu 25% (MU)
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Bayern
Anbieter: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Ende Antragstellung: 31.12.2019
Link: Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 36 Monate
Antragstellung: Antrag an die zuständige Bezirksregierung
Stand vom: April 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.