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Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR)
Der Bund unterstützt innovative Projekte in der Agrarwirtschaft. Die Förderung umfasst Vorhaben der experimentellen Entwicklung sowie der Markt- und Praxiseinführung von Innovationen (Modellvorhaben). Gefördert werden Vorhaben, die in besonderem Maße den agrarpolitischen Zielen der Bundesregierung entsprechen und als Modellvorhaben wirken können, die geeignet sind, Erfahrungen hinsichtlich der Zweckmäßigkeit bestimmter umweltfreundlicher, tierschutzgerechter oder produktionstechnischer Verfahren bzw. bestimmter betriebswirtschaftlicher oder finanzierungstechnischer Verhältnisse zu sammeln sowie Vorhaben, welche in besonderem Maße der Diversifizierung der Einkommensquellen landwirtschaftlicher Unternehmen dienen. Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Forschung und Wissensverbreitung sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Die Vorhaben dürfen nicht der Grundlagen- oder industriellen Forschung zuzurechnen sein. Die Vorhaben müssen über den Stand der Technik sowie bestehende organisatorische, absatzwirtschaftliche oder finanzierungstechnische Standards hinausgehen.
Im Falle der experimentellen Entwicklung ist das Antragsverfahren zweistufig und zunächst eine Projektskizze bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einzureichen. Im Falle der Markt- und Praxiseinführung ist der Antrag unter Verwendung des Antragsformulars über die Hausbank an die Landwirtschaftliche Rentenbank zu senden.
Datenblatt - Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR)
Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen, Zuschuss
Fördersumme: Die Förderung wird je nach Art des Vorhabens als Zuschuss oder als Darlehen gewährt
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland
Anbieter: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) & Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Link: Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 20 Jahre
Sicherheiten: Bankübliche Sicherheiten notwendig
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar
Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank
Stand vom: April 2017
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.