Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) 

Der Bund unterstützt innovative Projekte in der Agrarwirtschaft. Die Förderung umfasst Vorhaben der experimentellen Entwicklung sowie der Markt- und Praxiseinführung von Innovationen (Modellvorhaben). Gefördert werden Vorhaben, die in besonderem Maße den agrarpolitischen Zielen der Bundesregierung entsprechen und als Modellvorhaben wirken können, die geeignet sind, Erfahrungen hinsichtlich der Zweckmäßigkeit bestimmter umweltfreundlicher, tierschutzgerechter oder produktionstechnischer Verfahren bzw. bestimmter betriebswirtschaftlicher oder finanzierungstechnischer Verhältnisse zu sammeln sowie Vorhaben, welche in besonderem Maße der Diversifizierung der Einkommensquellen landwirtschaftlicher Unternehmen dienen. Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Forschung und Wissensverbreitung sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Die Vorhaben dürfen nicht der Grundlagen- oder industriellen Forschung zuzurechnen sein. Die Vorhaben müssen über den Stand der Technik sowie bestehende organisatorische, absatzwirtschaftliche oder finanzierungstechnische Standards hinausgehen.
Im Falle der experimentellen Entwicklung ist das Antragsverfahren zweistufig und zunächst eine Projektskizze bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einzureichen. Im Falle der Markt- und Praxiseinführung ist der Antrag unter Verwendung des Antragsformulars über die Hausbank an die Landwirtschaftliche Rentenbank zu senden.

Datenblatt - Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) 

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen, Zuschuss

Fördersumme: Die Förderung wird je nach Art des Vorhabens als Zuschuss oder als Darlehen gewährt

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) & Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Link: Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 20 Jahre

Sicherheiten: Bankübliche Sicherheiten notwendig

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank

Stand vom: April 2017

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.