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Förderung der Gesundheitswirtschaft
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte in der Gesundheitswirtschaft, die eine Verbesserung für die Prävention und die gesundheitliche Versorgung der Patienten erwarten lassen. Im Zentrum stehen die Entwicklung von Prozess- und Betriebsinnovationen im Dienstleistungssektor, insbesondere zur Förderung sektorenübergreifender Versorgung und anwendungsorientierte Forschung (z.B. technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung). Unternehmen gemäß KMU-Definition und Großunternehmen, die im Projekt mit KMU zusammenarbeiten, erhalten einen Zuschuss je nach Vorhaben. Grundlage ist die FEI-Richtlinie. Projektskizze und Beratungsgespräch bei der GWHH.
Datenblatt - Förderung der Gesundheitswirtschaft
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Max. 200.000 €
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Hamburg
Anbieter: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Projektträger: Gesundheitswirtschaft Hamburg GmbH (GWHH)
Link: Förderung der Gesundheitswirtschaft
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Antragstellung: Antrag an die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Stand vom: Januar 2017
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.