Förderung der Gesundheitswirtschaft

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte in der Gesundheitswirtschaft, die eine Verbesserung für die Prävention und die gesundheitliche Versorgung der Patienten erwarten lassen. Im Zentrum stehen die Entwicklung von Prozess- und Betriebsinnovationen im Dienstleistungssektor, insbesondere zur Förderung sektorenübergreifender Versorgung und anwendungsorientierte Forschung (z.B. technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung). Unternehmen gemäß KMU-Definition und Großunternehmen, die im Projekt mit KMU zusammenarbeiten, erhalten einen Zuschuss je nach Vorhaben. Grundlage ist die FEI-Richtlinie. Projektskizze und Beratungsgespräch bei der GWHH.

Datenblatt - Förderung der Gesundheitswirtschaft

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Max. 200.000 €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Hamburg

Anbieter: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Projektträger: Gesundheitswirtschaft Hamburg GmbH (GWHH)

Link: Förderung der Gesundheitswirtschaft

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Antragstellung: Antrag an die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Stand vom: Januar 2017

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.