Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung

Gefördert werden umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beratern für betriebliche Maßnahmen erbracht werden. Unternehmen gemäß KMU-Definition erhalten einen Zuschuss zu den Beratungskosten von 50%, bei Belegschaftsinitiativen bis 80%. Durchführung in zwei Phasen á 4 Tage (Machbarkeitsstudie, Umsetzungsberatung). Die Beratungsförderung ist landesweit möglich.

Datenblatt - Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung

Typ der Förderung (mehr Infos): Beratung

Fördersumme: 8 Beratungstage verteilt auf 2 Phasen bei bis zu 50% Beihileintensität, max. 50.000 €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Anbieter: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen

Projektträger: NRW.BANK

Ende Antragstellung: 31.12.2020

Link: Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Mindestalter Unternehmen: 5 Jahre

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 2 Monate pro Beratungsphase

Antragstellung: Antrag an die NRW.BANK

Stand vom: 25. November 2014

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.