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Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung
Gefördert werden umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beratern für betriebliche Maßnahmen erbracht werden. Unternehmen gemäß KMU-Definition erhalten einen Zuschuss zu den Beratungskosten von 50%, bei Belegschaftsinitiativen bis 80%. Durchführung in zwei Phasen á 4 Tage (Machbarkeitsstudie, Umsetzungsberatung). Die Beratungsförderung ist landesweit möglich.
Datenblatt - Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung
Typ der Förderung (mehr Infos): Beratung
Fördersumme: 8 Beratungstage verteilt auf 2 Phasen bei bis zu 50% Beihileintensität, max. 50.000 €
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Anbieter: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen
Projektträger: NRW.BANK
Ende Antragstellung: 31.12.2020
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Mindestalter Unternehmen: 5 Jahre
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 2 Monate pro Beratungsphase
Antragstellung: Antrag an die NRW.BANK
Stand vom: 25. November 2014
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.