Bürgschaften der LfA

Ausfallbürgschaften zur Existenzgründung und Unternehmensfinanzierung. Der Umfang der Bürgschaft beträgt grundsätzlich maximal 80%, bei Betriebsmittelkrediten, Konsolidierungsvorhaben sowie Rettungs- und Umstrukturierungsfällen maximal 50% des Kreditbetrages. Antragsberechtigt sind sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie natürliche Personen, die eine tragfähige Vollexistenz gründen.

Datenblatt - Bürgschaften der LfA

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Max. 5 Mio. €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Bayern

Anbieter: LfA Förderbank Bayern

Link: Bürgschaften der LfA

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Nicht möglich, nur im Vollerwerb möglich

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 15 Jahre

Sicherheiten: Der Kredit muss bestmöglich abgesichert werden

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank

Stand vom: 18. Dezember 2015

 

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