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Bürgschaften der LfA
Ausfallbürgschaften zur Existenzgründung und Unternehmensfinanzierung. Der Umfang der Bürgschaft beträgt grundsätzlich maximal 80%, bei Betriebsmittelkrediten, Konsolidierungsvorhaben sowie Rettungs- und Umstrukturierungsfällen maximal 50% des Kreditbetrages. Antragsberechtigt sind sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie natürliche Personen, die eine tragfähige Vollexistenz gründen.
Datenblatt - Bürgschaften der LfA
Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie
Fördersumme: Max. 5 Mio. €
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Bayern
Anbieter: LfA Förderbank Bayern
Link: Bürgschaften der LfA
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Nicht möglich, nur im Vollerwerb möglich
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 15 Jahre
Sicherheiten: Der Kredit muss bestmöglich abgesichert werden
Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank
Stand vom: 18. Dezember 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.