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Kooperationsprogramm INTERREG Polen-Sachsen (2014–2020)
Förderung zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit, um die Probleme und Herausforderungen des peripheren Charakters der deutsch- polnischen Grenzregion zu überwinden und den sozialen und wirtschaftlichen Wandel nachhaltig zu gestalten. Gefördert wird in den Prioritätsachsen Gemeinsames Natur- und Kulturerbe (I), Regionale Mobilität (II), Grenzübergreifende Aus- und Weiterbildung (III) sowie Partnerschaftliche Zusammenarbeit und Institutionelles Potenzial (IV). Es sind u.a. Unternehmen gemäß KMU-Definition antragsberechtigt. Für ein Vorhaben müssen mind. ein deutscher und ein polnischer Partner zusammenarbeiten. Es wird ein Zuschuss von bis zu 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Es finden Aufrufrunden statt zum Einreichen von Projektideen bzw. Anträgen.
Datenblatt - Kooperationsprogramm INTERREG Polen-Sachsen (2014–2020)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Bis zu 85% der förderfähigen Ausgaben
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Sachsen
Regionale Einschränkungen: Landkreise Görlitz und Bautzen
Anbieter: Freistaat Sachsen, Republik Polen
Projektträger: Gemeinsames Technisches Sekretariat / Wspólny Sekretariat PL-SN, Regionaler Kontaktpunkt Görlitz (SAB)
Link: Kooperationsprogramm INTERREG Polen-Sachsen (2014–2020)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Antragstellung: Antrag an das Gemeinsame Sekretariat
Stand vom: 9. Februar 2017
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.