Innovationsstarter Fonds Hamburg II (IFH II) – Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen

Das Land Hamburg stellt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Risikokapital zur Verfügung für die Weiterentwicklung und wirtschaftliche Umsetzung innovativer Geschäftsideen von jungen innovativen Kleinunternehmen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Betriebsstätte in Hamburg.
Es ist ein Nachweis über den Innovationsgrad des Unternehmens zu erbringen.

Datenblatt - Innovationsstarter Fonds Hamburg II (IFH II) – Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen

Typ der Förderung (mehr Infos): Beteiligung

Fördersumme: Max. 1 Mio. € je Unternehmen, max. 600.000 € pro Runde

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Hamburg

Anbieter: Innovationsstarter Hamburg GmbH 

Link: Innovationsstarter Fonds Hamburg II (IFH II) – Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Höchstalter Unternehmen: 6 Jahre

Umsatzgrenze: Max. 10 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 50 Mitarbeiter

Kombination mit anderen Fördermitteln: Sinnvoll z.B. in Kombination mit dem High-Tech-Gründerfonds

Stand vom: 13. Dezember 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.