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Innovationsstarter Fonds Hamburg II (IFH II) – Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen
Das Land Hamburg stellt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Risikokapital zur Verfügung für die Weiterentwicklung und wirtschaftliche Umsetzung innovativer Geschäftsideen von jungen innovativen Kleinunternehmen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Betriebsstätte in Hamburg.
Es ist ein Nachweis über den Innovationsgrad des Unternehmens zu erbringen.
Datenblatt - Innovationsstarter Fonds Hamburg II (IFH II) – Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen
Typ der Förderung (mehr Infos): Beteiligung
Fördersumme: Max. 1 Mio. € je Unternehmen, max. 600.000 € pro Runde
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Hamburg
Anbieter: Innovationsstarter Hamburg GmbH
Link: Innovationsstarter Fonds Hamburg II (IFH II) – Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Höchstalter Unternehmen: 6 Jahre
Umsatzgrenze: Max. 10 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 50 Mitarbeiter
Kombination mit anderen Fördermitteln: Sinnvoll z.B. in Kombination mit dem High-Tech-Gründerfonds
Stand vom: 13. Dezember 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.