KfW-Programm Erneuerbare Energien - Speicher 

Gefördert wird die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die an das elektrische Netz angeschlossen, insbesondere die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem sowie ein stationäres Batteriespeichersystem, das nachträglich zu einer nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommenen Photovoltaikanlage installiert wird. Ziel soll es sein, die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen anzuregen. Förderfähig sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind, Angehörige der Freien Berufe, Landwirte sowie natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom oder einen Teil davon in das Stromnetz einspeisen. Darüber hinaus gelten bestimmt Voraussetzungen für die Photovoltaikanlagen. Zudem gewährt das BMWi einen Tilgungszuschuss für die Investition in das Batteriespeichersystem. Der Zuschuss wird bei der KfW auf die Kreditschuld des bei der KfW für die Gesamtinvestition in Anspruch genommenen Kredits angerechnet.

Datenblatt - KfW-Programm Erneuerbare Energien - Speicher 

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen

Fördersumme: Ein Darlehen für bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, außerdem besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zu erhalten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: KfW Bankengruppe

Link: KfW-Programm Erneuerbare Energien - Speicher 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Energie- und Ressourceneinsparung (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein Vorhaben der Energie- bzw. Reccourceneinsparung voraus

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: 5 bis 20 Jahre

Sicherheiten: Bankübliche Sicherheiten notwendig

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar, ausgenommen KfW- oder ERP-Programm

Vorhaben im Ausland: Vorhaben im Ausland werden gefördert

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank

Stand vom: 19. Februar 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.