Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg

Die Ausfallbürgschaften für Kredite werden an Unternehmen in Hamburg vergeben, falls diesen keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen. Meist wird eine selbstschuldnerische Mithaftung oder Bürgschaft des Ehegatten des Kreditnehmers als Sicherheit erwartet. Zielgruppe des Fördermittels sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe und Existenzgründer. Förderthemen sind: Geschäftsübernahmen und tätige Beteiligungen, maschinelle und bauliche Investitionen, Betriebsverlagerungen oder im Rahmen des Unternehmenswachstums Betriebsmittelverstärkungen, Vorratsfinanzierungen, Auftragsfinanzierungen, Liquiditätsüberbrückungen, Gewährleistungen und Garantiegewährungen.

Datenblatt - Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Max. 1,25 Mio. € bei max. 80% Bürgschaftsquote

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Hamburg

Anbieter: Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH

Link: Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 15 Jahre, bei Bauvorhaben max. 23 Jahre

Sicherheiten: Die Bürgschaftskredite müssen bestmöglich besichert werden

Stand vom: Juni 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.