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Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg
Die Ausfallbürgschaften für Kredite werden an Unternehmen in Hamburg vergeben, falls diesen keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen. Meist wird eine selbstschuldnerische Mithaftung oder Bürgschaft des Ehegatten des Kreditnehmers als Sicherheit erwartet. Zielgruppe des Fördermittels sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe und Existenzgründer. Förderthemen sind: Geschäftsübernahmen und tätige Beteiligungen, maschinelle und bauliche Investitionen, Betriebsverlagerungen oder im Rahmen des Unternehmenswachstums Betriebsmittelverstärkungen, Vorratsfinanzierungen, Auftragsfinanzierungen, Liquiditätsüberbrückungen, Gewährleistungen und Garantiegewährungen.
Datenblatt - Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg
Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie
Fördersumme: Max. 1,25 Mio. € bei max. 80% Bürgschaftsquote
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Hamburg
Anbieter: Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH
Link: Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 15 Jahre, bei Bauvorhaben max. 23 Jahre
Sicherheiten: Die Bürgschaftskredite müssen bestmöglich besichert werden
Stand vom: Juni 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.