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coparion
Der vom ERP-Sondervermögen und der KFW gemeinsam aufgelegte coparion-Fonds wendet sich an innovative Technologieunternehmen. Neben coparion muss sich zu gleichen Teilen ein weiterer Leadinvestor beteiligen. Durch die Beteiligung soll die Finanzierung neuer und wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen ermöglicht werden. Das Unternehmen muss als nicht börsennotierte Kapitalgesellschaft gegründet sein. Die FuE-Aktivitäten müssen im Unternehmen selbst erbracht werden. Ausgeschlossen sind sog. "Restricted Sectors" der EU, dazu gehören z.B.: Hersteller von Alkohol- und Tabakerzeugnissen, Human cloning, Waffen und Munition, Glücksspiel (auch online), Pornographie.
Datenblatt - coparion
Typ der Förderung (mehr Infos): Beteiligung
Fördersumme: Max. 10 Mio. €
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland
Anbieter: coparion GmbH & Co. KG
Link: coparion
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: nicht möglich, nur im Vollerwerb möglich
Begonnene Vorhaben: Beteiligungsvertrag mit Leadinvestor darf nicht vor Antragstellung geschlossen werden
Höchstalter Unternehmen: 10 Jahre
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Vorhaben im Ausland: Betriebssitz muss in Deutschland sein
Stand vom: August 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.