coparion

Der vom ERP-Sondervermögen und der KFW gemeinsam aufgelegte coparion-Fonds wendet sich an innovative Technologieunternehmen. Neben coparion muss sich zu gleichen Teilen ein weiterer Leadinvestor beteiligen. Durch die Beteiligung soll die Finanzierung neuer und wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen ermöglicht werden. Das Unternehmen muss als nicht börsennotierte Kapitalgesellschaft gegründet sein. Die FuE-Aktivitäten müssen im Unternehmen selbst erbracht werden. Ausgeschlossen sind sog. "Restricted Sectors" der EU, dazu gehören z.B.: Hersteller von Alkohol- und Tabakerzeugnissen, Human cloning, Waffen und Munition, Glücksspiel (auch online), Pornographie.

Datenblatt - coparion

Typ der Förderung (mehr Infos): Beteiligung

Fördersumme: Max. 10 Mio. €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: coparion GmbH & Co. KG

Link: coparion

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: nicht möglich, nur im Vollerwerb möglich

Begonnene Vorhaben: Beteiligungsvertrag mit Leadinvestor darf nicht vor Antragstellung geschlossen werden

Höchstalter Unternehmen: 10 Jahre

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Vorhaben im Ausland: Betriebssitz muss in Deutschland sein

Stand vom: August 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.