Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH

Die BBG Bayerische Garantiegesellschaft für mittelständische Beteiligungen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Bayern, wenn ohne Übernahme einer solchen Garantie die Beteiligung nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme.
Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Begünstigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Bayern.
Die Beteiligung muss von einer privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaft gewährt werden. Ob diese Eigenschaft gegeben ist, wird im Einvernehmen mit dem Bund und dem Freistaat Bayern festgestellt.

Datenblatt - Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Bis zu 70% der Beteiligungssumme (max. 2,5 Mio. €)

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Bayern

Anbieter: BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen

Link: Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 10 Jahre

Stand vom: 01.06.2013

 

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