Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald

Unterstützung für eine beständige, nachhaltige Entwicklung der Forstwirtschaft zur Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Die Bereiche naturnahe Waldbewirtschaftung, Naturschutzmaßnahmen im Wald, Erstaufforstung und Einkommensverlustprämie, forstwirtschaftlicher Wegebau und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse werden mit einem Zuschuss abhängig von der Maßnahme unterstützt. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts als Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.

Datenblatt - Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Mind. 500 €, mind. 1.000 € (Erstaufforstung), mind. 2.500 € (Wegebau)

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Anbieter: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

Link: Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Antragstellung: Antrag an das zuständige Regionalforstamt

Stand vom: 11. August 2015

 

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