Zum Newsletter per QR-Code
Aktuelle Events
Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose (Hamburger Kleinstkreditprogramm)
Förderung von gewerblichen und freiberuflichen Kleinstgründungen. Der Gesamtkapitalbedarf des zu gründenden Unternehmens darf 35.000 Euro je Person bzw. 70.000 Euro je Gemeinschaftsantragstellung von zwei Personen nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind gewerbliche und freiberufliche Gründer von Kleinstunternehmen, die erwerbslos sind oder oder von Erwerbslosigkeit bedroht sind bis zu vier Jahre nach der Gründung.
Datenblatt - Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose (Hamburger Kleinstkreditprogramm)
Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen
Fördersumme: 17.500 €, bei 2 Gründern bis zu 35.000 €
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Hamburg
Anbieter: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Projektträger: Johann Daniel Lawaetz-Stiftung
Ende Antragstellung: 31.12.2017
Link: Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose (Hamburger Kleinstkreditprogramm)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Kann gefördert werden
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Höchstalter Unternehmen: 4 Jahre
Laufzeit: 5 Jahre
Stand vom: Januar 2017
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.