Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose (Hamburger Kleinstkreditprogramm)

Förderung von gewerblichen und freiberuflichen Kleinstgründungen. Der Gesamtkapitalbedarf des zu gründenden Unternehmens darf 35.000 Euro je Person bzw. 70.000 Euro je Gemeinschaftsantragstellung von zwei Personen nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind gewerbliche und freiberufliche Gründer von Kleinstunternehmen, die erwerbslos sind oder oder von Erwerbslosigkeit bedroht sind bis zu vier Jahre nach der Gründung.

Datenblatt - Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose (Hamburger Kleinstkreditprogramm)

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen

Fördersumme: 17.500 €, bei 2 Gründern bis zu 35.000 €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Hamburg

Anbieter: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) 

Projektträger: Johann Daniel Lawaetz-Stiftung

Ende Antragstellung: 31.12.2017

Link: Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose (Hamburger Kleinstkreditprogramm)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Kann gefördert werden

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Höchstalter Unternehmen: 4 Jahre

Laufzeit: 5 Jahre

Stand vom: Januar 2017

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.