Landesprogramm Wirtschaft - Förderung betrieblicher Forschung, Entwicklung und Innovation (BFEI-Richtlinie) 

Gefördert werden im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft innovative betriebliche Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung neuer zukunftsorientierter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Ziel ist es, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeiten zu stärken sowie Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Antragsberechtigt sind Unternehmen, wobei kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bevorzugt werden. Das gesamte Projektvolumen soll 150.000 Euro nicht unterschreiten. Die Höhe der Förderung hängt jeweils von der Größe das Unternehmens ab und davon, ob experimentelle Entwicklung oder industrielle Forschung gefördert werden sollen. Für die industrielle Forschung fällt die Fördersumme jeweils höher aus. Die Antragstellung erfolgt zweistufig. In der ersten Stufe wird ein Projektvorschlag eingereicht, den die WTSH auf Förderwürdigkeit überprüft. Bei einer positiven Empfehlung ist der Projektantrag vor Beginn des Vorhabens bei der WTHS einzureichen. Es gelten die Auswahl- und Fördergrundsätze für das Landesprogramm Wirtschaft (AFG LPW).

Datenblatt - Landesprogramm Wirtschaft - Förderung betrieblicher Forschung, Entwicklung und Innovation (BFEI-Richtlinie) 

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung, bis zu 45% der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Anbieter: Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

Link: Landesprogramm Wirtschaft - Förderung betrieblicher Forschung, Entwicklung und Innovation (BFEI-Richtlinie) 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Antragstellung: Antrag direkt an die WTSH

Stand vom: 14. Dezember 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.