Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Unterstützt werden Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse dienen. Ziel soll es sein, zur Absatzsicherung und zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Außerdem soll ein Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes – insbesondere von Wasser und/oder Energie – geleistet werden. Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von Erzeugern sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht. Im Bereich Schlachtung/Fleichverarbeitung ist die Förderung auf Klein- und Kleinstunternehmen beschränkt. Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse werden nicht gefördert Grundlage der Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Unternehmen können nur gefördert werden, wenn sie mindestens fünf Jahre lang mindestens 40% ihrer Aufnahmekapazität an den Erzeugnissen, für die sie gefördert werden, durch Lieferverträge mit Zusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten (Ausnahmen für die Bereiche: Blumen, Zierpflanzen, Streuobst, Tierkörperbeseitigungsanlagen). Die verbesserte Ressourcennutzung ist in geeigneter Weise darzustellen.

Datenblatt - Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Bis zu 30 % der förderfähigen Kosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Anbieter: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Link: Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: 3 Jahre

Antragstellung: Antrag direkt an die MELUR

Stand vom: 26. Oktober 2015

 

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