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Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Unterstützt werden Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse dienen. Ziel soll es sein, zur Absatzsicherung und zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Außerdem soll ein Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes – insbesondere von Wasser und/oder Energie – geleistet werden. Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von Erzeugern sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht. Im Bereich Schlachtung/Fleichverarbeitung ist die Förderung auf Klein- und Kleinstunternehmen beschränkt. Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse werden nicht gefördert Grundlage der Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Unternehmen können nur gefördert werden, wenn sie mindestens fünf Jahre lang mindestens 40% ihrer Aufnahmekapazität an den Erzeugnissen, für die sie gefördert werden, durch Lieferverträge mit Zusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten (Ausnahmen für die Bereiche: Blumen, Zierpflanzen, Streuobst, Tierkörperbeseitigungsanlagen). Die verbesserte Ressourcennutzung ist in geeigneter Weise darzustellen.
Datenblatt - Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Bis zu 30 % der förderfähigen Kosten
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Schleswig-Holstein
Anbieter: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Laufzeit: 3 Jahre
Antragstellung: Antrag direkt an die MELUR
Stand vom: 26. Oktober 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.