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Beteiligungen an kleinen Technologieunternehmen zur Förderung innovativer Projekte und Vorhaben
Übernahme einer typisch stillen Beteiligung an einem kleinen Technologieunternehmen gemäß KMU-Definition, wenn eine Beteiligung ohne die MBG nicht (zu angemessenen Bedingungen) zustande käme. Es muss damit der Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz durch Erweiterung der Haftkapitalbasis gedient werden. Vorhaben zu FuE, Prototypen, Anpassungsentwicklung und Markteinführung können mit der Beteiligung finanziert werden. I.d.R. ist ein technologisches Gutachten erforderlich.
Datenblatt - Beteiligungen an kleinen Technologieunternehmen zur Förderung innovativer Projekte und Vorhaben
Typ der Förderung (mehr Infos): Beteiligung
Fördersumme: Von 50.000 € bis 500.000 €
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Niedersachsen
Anbieter: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH
Link: Beteiligungen an kleinen Technologieunternehmen zur Förderung innovativer Projekte und Vorhaben
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Höchstalter Unternehmen: 10 Jahre
Umsatzgrenze: Max. 10 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 50 Mitarbeiter
Laufzeit: Von 5 bis 10 Jahre
Sicherheiten: Die Beteiligung wird grundsätzlich ohne Stellung von Sicherheiten des Unternehmens gewährt
Antragstellung: Antrag an die MBG
Stand vom: 1. August 2009
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.