Beteiligungen an kleinen Technologieunternehmen zur Förderung innovativer Projekte und Vorhaben

Übernahme einer typisch stillen Beteiligung an einem kleinen Technologieunternehmen gemäß KMU-Definition, wenn eine Beteiligung ohne die MBG nicht (zu angemessenen Bedingungen) zustande käme. Es muss damit der Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz durch Erweiterung der Haftkapitalbasis gedient werden. Vorhaben zu FuE, Prototypen, Anpassungsentwicklung und Markteinführung können mit der Beteiligung finanziert werden. I.d.R. ist ein technologisches Gutachten erforderlich.

Datenblatt - Beteiligungen an kleinen Technologieunternehmen zur Förderung innovativer Projekte und Vorhaben

Typ der Förderung (mehr Infos): Beteiligung

Fördersumme: Von 50.000 € bis 500.000 €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Niedersachsen

Anbieter: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH

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Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Höchstalter Unternehmen: 10 Jahre

Umsatzgrenze: Max. 10 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 50 Mitarbeiter

Laufzeit: Von 5 bis 10 Jahre

Sicherheiten: Die Beteiligung wird grundsätzlich ohne Stellung von Sicherheiten des Unternehmens gewährt

Antragstellung: Antrag an die MBG

Stand vom: 1. August 2009

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.