Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung 

Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) werden Maßnahmen zur integrierten ländlichen Entwicklung unterstützt. Hierzu werden Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung und die dazugehörige Infrastruktur gefördert sowie Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und kleine touristische Infrastrukturen zum Erhalt des Naturerbes, für Natur- und Umweltbildung. Außerdem werden Studien und Investitionen im Zusammenhang des kulturellen Erbes von Dörfern, Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden sowie Dorferneuerung und -entwicklung, insbesondere Vorhaben zur Stärkung der Ortskernentwicklung gefördert. Ziel soll es sein, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiter zu entwickeln.
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Maßnahmen zur Integrierten Ländlichen Entwicklung werden nur in Orten mit weniger als 10.000 Einwohnern gefördert.

Datenblatt - Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung 

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Max. 5 Mio. €, bei 25 % Eigenanteil der förderfähigen Kosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Regionale Einschränkungen: Nicht förderfähig sind Orte, die den Oberzentren Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster angehören ebenso Orte mit mehr als 35.000 Einwohnern. Die Förderung erfolgt nach den jeweils geltenden Fördergrundsätzen der GAK

Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Link: Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Antragstellung: Antrag direkt an das LLUR

Stand vom: 19. Oktober 2015

 

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