Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT Richtlinie) 

Gefördert werden wissensbasierte, anwendungsorientierte Innovationen, moderne zukunftsfähige Technologien und beschleunigter Technologie- und Wissenstransfer. Ziel ist es, innovative Lösungsansätze für bestehende Herausforderungen zu entwickeln, anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungskapazitäten zu stärken und den Technologie- und Wissenstransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft zu beschleunigen. Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, öffentliche Einrichtungen, sofern keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und Unternehmen, vorrangig Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die in Verbund- oder Kooperationsvorhaben eingebunden sind. An Verbundvorhaben müssen sich neben einer Hochschule oder einer Forschungs- bzw. Transfereinrichtung mindestens zwei eigenständige Unternehmen beteiligen, davon wenigstens ein KMU. Die Höhe der Förderung hängt vom Vorhaben ab. Grundsätzlich wird hierbei zwischen experimenteller Entwicklung und industrieller Forschung unterschieden.

Datenblatt - Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT Richtlinie) 

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Anbieter: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) & Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

Link: Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT Richtlinie) 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Energie- und Ressourceneinsparung (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein Vorhaben der Energie- bzw. Reccourceneinsparung voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Antragstellung: Antrag direkt an die WTSH

Stand vom: 19. Dezember 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.