Niedersachsen-Gründerkredit

Alle Formen der Existenzgründung sind förderfähig, auch Nachfolgen und erneute Unternehmensgründung. Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Existenzgründer und Freiberufler. Für Investitionen und für Betriebsmittelfinanzierung möglich.
Für zinsverbilligte Darlehen aus dem Niedersachsen-Gründerkredit übernimmt die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) Ausfallbürgschaften, falls die bankmäßig erforderlichen Sicherheiten nicht ausreichen.

Datenblatt - Niedersachsen-Gründerkredit

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen

Fördersumme: Von 20.000 € bis 500.000 €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Niedersachsen

Anbieter: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Link: Niedersachsen-Gründerkredit

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Energie- und Ressourceneinsparung (mehr Infos): Keine Förderung für Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Kann gefördert werden

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Höchstalter Unternehmen: 5 Jahre

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 20 Jahre

Sicherheiten: Bankübliche Besicherung erforderlich, zusätzliche NBB Bürgschaft möglich

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank

Stand vom: 1. September 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.