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Niedersachsen-Gründerkredit
Alle Formen der Existenzgründung sind förderfähig, auch Nachfolgen und erneute Unternehmensgründung. Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Existenzgründer und Freiberufler. Für Investitionen und für Betriebsmittelfinanzierung möglich.
Für zinsverbilligte Darlehen aus dem Niedersachsen-Gründerkredit übernimmt die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) Ausfallbürgschaften, falls die bankmäßig erforderlichen Sicherheiten nicht ausreichen.
Datenblatt - Niedersachsen-Gründerkredit
Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen
Fördersumme: Von 20.000 € bis 500.000 €
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Niedersachsen
Anbieter: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Link: Niedersachsen-Gründerkredit
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Energie- und Ressourceneinsparung (mehr Infos): Keine Förderung für Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Kann gefördert werden
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Höchstalter Unternehmen: 5 Jahre
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 20 Jahre
Sicherheiten: Bankübliche Besicherung erforderlich, zusätzliche NBB Bürgschaft möglich
Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank
Stand vom: 1. September 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.