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Förderung der boden-, gewässer- und klimaschonenden Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern
Gefördert wird die Anschaffung von Maschinen und Geräten, die zu einer deutlichen Emissionsminderung bei der bodennahen Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern führen. Insbesondere werden hierbei Injektionsgeräte und Schleppschuhverteiler jeweils mit und ohne Pumptankwagen für die Ausbringung von Gülle, Gärresten, Jauche und Sickersaft mitfinanziert, welche auf dem neuesten technischen Stand sein müssen. Ziel soll hierbei die Schonung von Boden, Gewässern und Klima sein. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen, die mehr als 25% ihrer Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften. Der Antragsteller muss grundsätzlich eine Vorwegbuchführung für mindestens zwei Jahre und ein Investitionskonzept über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der Maschineninvestition vorlegen. Die Prosperitätsgrenze von 150.000 Euro je Jahr (180.000 Euro bei Ehegatten) darf nicht überschritten werden.
Datenblatt - Förderung der boden-, gewässer- und klimaschonenden Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Von 20.000 € bis 250.000 €, bei bis zu 20% der förderfähigen Kosten
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Schleswig-Holstein
Anbieter: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Link: Förderung der boden-, gewässer- und klimaschonenden Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Mindestalter Unternehmen: 24 Monate
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: 5 Jahre
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar
Antragstellung: Antrag direkt an die MELUR
Stand vom: 13. Juni 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.