Förderung von Hafeninfrastrukturmaßnahmen, von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete und von Maßnahmen der integrierten Meerespolitik

Mit dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) werden Zuwendungen für Hafeninfrastrukturmaßnahmen, Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete und Maßnahmen der integrierten Meerespolitik unterstützt  sowie der Schutz und die Wiederherstellung der Meeresbiodiversität. Gefördert werden insbesondere interterritoriale oder transnationale Kooperationsprojekte, Vorhaben zum Schutz der Meeresumwelt und zur Verbesserung der Kenntnisse über den Zustand der Meeresumwelt, Investitionen in die Infrastruktur von Fischereihäfen, Auktionshallen, Anlandestellen und Schutzeinrichtungen, vorbereitende Unterstützung für die Einrichtung einer lokalen Fischereiaktionsgruppe (FLAG) und die Umsetzung der lokalen integrierten Entwicklungsstrategie. Antragsberechtigt sind Kommunen, Fischereigenossenschaften, anerkannte Erzeugerorganisationen, Unternehmen der Fischerei und Aquakultur, FLAG, natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften der Erwerbsfischerei und Aquakultur, Träger von Einrichtungen zur Förderung des Erhalts des kulturellen Erbes und anerkannte wissenschaftliche oder technische Einrichtungen. Vorhaben im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete müssen in Einklang mit der von der obersten Fischereibehörde genehmigten integrierten Entwicklungsstrategie für das jeweilige Fischwirtschaftsgebiet stehen. Es muss ausgeschlossen sein, Ist ausgeschlossen, dass das Vorhaben zu überschüssigen Produktionskapazitäten führt und dass es negative Auswirkungen auf die Bestandsentwicklung hat.

Datenblatt - Förderung von Hafeninfrastrukturmaßnahmen, von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete und von Maßnahmen der integrierten Meerespolitik

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Mind. 10.000 €, bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Link: Förderung von Hafeninfrastrukturmaßnahmen, von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete und von Maßnahmen der integrierten Meerespolitik

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: 5 Jahre, bei Bauten 12 Jahre

Antragstellung: Antrag direkt an das LLUR

Stand vom: 22. Februar 2016

 

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