Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Gefördert werden Investitionen von Unternehmen der Landwirtschaft zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen nachhaltigen, besonders umweltschonenden und besonders tiergerechten Landwirtschaft. Mitfinanziert werden aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) langlebige Wirtschaftsgüter zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, zur Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten und zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung. Dazu gehören Errichtung/ Modernisierung von unbeweglichem Vermögen im Bereich der Tierhaltung/ Güllekapazitäten, Kauf von neuen Maschinen sowie Aufwendungen für Architektur- und Ingenieurleistungen, Beratung/ Betreuung von baulichen Investitionen und Durchführbarkeitsstudien. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft, welche mehr als 25% ihrer Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften. Vorhaben, die aus Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme gefördert werden, dürfen nicht gleichzeitig nach diesen Grundsätzen gefördert werden.

Datenblatt - Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Max. 400.000 €, bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, bei baulichen Maßnahmen kann ein Zuschuss von 10.500 € gewährt werden

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Link: Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: 3 Jahre

Kombination mit anderen Fördermitteln: Kann mit Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank kombiniert werden

Antragstellung: Antrag bis zum 15. März direkt an das LLUR

Stand vom: Juni 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.