Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse 

Durch die Förderung soll die Be- und Verarbeitung sowie die Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse in Bezug auf Menge, Qualität und Art des Angebots an die Markterfordernisse angepasst werden

Datenblatt - Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse 

Typ der Förderung (mehr Infos): 0, 1188

Fördersumme: Mind. 15.000 €, bis zu 100% der förderfähigen Kosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Link: Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: 5 Jahre, bei Bauten 12 Jahre

Antragstellung: Antrag direkt an das LLUR

Stand vom: 22. Februar 2016

 

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