Beratungszuschuss: Förderung unternehmerischen Know-hows


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Gerade in den ersten turbulenten Gründungsjahren bietet es sich an, sich Expertenrat einzuholen. Zumal der Hauptteil der Beraterkosten staatlich subventioniert wird: denn das BAFA-Fördermittel "Förderung unternehmerischen Know-hows" bezuschusst Beratungen mit bis zu 80 Prozent und macht sie so wieder erschwinglich.

Egal ob in der Vorgründungsphase oder in den Bereichen Fördermittel- und Finanzierung, Businessplan, Marketing- und Vertrieb, Unternehmenssteuerung und Controlling, Wachstums- und Expansion – der unternehmerische Alltag steckt voller Herausforderungen. Auf professionelle Unterstützung zurückzugreifen, ist also nicht nur legitim, sondern auch erfolgsfördernd.

Doch Gründer wissen oft nicht, wie sie die hohen Beratungskosten finanzieren sollen. Das soll der Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows“ der BAFA ändern. Dieser fördert nämlich bis zu 80 Prozent der anfallenden Kosten.



Hinweis:

Finden Sie heraus, ob das Fördermittel "Förderung unternehmerischen Know-hows" für Ihr Vorhaben in Frage kommt. Außerdem erfahren Sie mit dem Fördermittel-Check von Gründerberater.de, welche anderen Fördermittel auf Sie warten.

Was ist die BAFA Förderung unternehmerischen Know-hows?

Der Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen.

Wer wird durch die Förderung unternehmerischen Know-hows gefördert?

Grundsätzlich lässt sich der Beratungszuschuss in drei verschiedene Empfängergruppe untergliedern, die der EU-Definition eines KMU erfüllen müssen:

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Wer wird nicht gefördert?

Keine Zuschüsse aus dem Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows erhalten Unternehmen, die Beratungen durch:

  • Berater von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder von Religionsgemeinschaften
  • Berater, die für ihre Tätigkeit Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln erhalten
  • durch gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine, Stiftungen oder studentische Unternehmensberatungen

beziehen wollen.

Ebenfalls keinen Anspruch auf die Förderung unternehmerischen Know-hows haben Unternehmen aus der Agrar- oder Aquakultur.

Was wird durch die Förderung unternehmerischen Know-hows gefördert?

Für junge und etablierte Unternehmen ist der Beratungszuschuss für drei Beratungsschwerpunkte vorgesehen:

  1. Unternehmen, die einen Beratungsbedarf in allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Bereichen oder der Unternehmensführung haben.
  2. Neben der allgemeinen Beratung zu wirtschaftlichen Themen werden vor allem Frauen, Migranten oder Unternehmern mit anerkannter Behinderung gefördert.
  3. Schlussendlich können auch Unternehmenssicherungsberatungen gefördert werden. Diese betreffen Unternehmen in Schwierigkeiten, die Fragen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit haben.

Wer darf beraten?

Selbständige Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Berater müssen eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.

Wie hoch ist der Beratungszuschuss?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Junge Unternehmen, die nicht älter als 2 Jahre sind, können sich maximal fünf Beratungstage á 800 Euro fördern lassen. Damit entspricht die Bemessungsgrundlage höchstens 4.000 Euro. Wie hoch die prozentuelle Förderung genau ist, ist abhängig vom Sitz des Unternehmens. So beträgt der Mindestfördersatz immer 50% der Beratungskosten zum Beispiel in Bayern (2.000 Euro) und der Höchstfördersatz bei 80% zum Beispiel in Sachsen-Anhalt (3.200 Euro)

Bestandsunternehmen, die älter als zwei Jahre sind, können sich Beratungskosten in maximaler Höhe von 3.000 Euro fördern lassen. Der prozentuale Fördersatz ist hier auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, liegt aber immer zwischen 50 und 80 Prozent.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Bevor ein Vertrag zwischen Unternehmer und Berater zustande kommt, muss der Antrag für die Förderung unternehmerischen Know-hows bewilligt werden. Anträge sind über die Antragsplattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Danach prüft einer der Leitstellen, ob eine Förderfähigkeit vorliegt. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Voraussetzung für Unternehmen in Schwierigkeiten, die an der Förderung für unternehmerisches Know-how interessiert sind, ist ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner der BAFA. Eine Liste der Regionalpartner ist über die Leitstellen erhältlich. Bestandsunternehmen müssen ein solches Gespräch aber nicht führen.

Verpflichtend ist auch, einen Beratungsnachweis innerhalb von sechs Monaten über das Online-Portal der BAFA einzureichen. Danach kann mit der Förderung unternehmerischen Know-hows gestartet werden.


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Produktivität statt Überstunden: Wie Echtzeitdaten das Finanzwesen von morgen steuern

Das KI-gestützte Fintech Embat beendet das Excel-Chaos im Treasury und macht Finanzteams mit Echtzeitdaten fit für die Zukunft.

Berlin, 28. April 2026 – Es ist ein bekanntes Bild in den Finanz- und Treasury-Abteilungen des deutschen Mittelstands: Wenn der Monatsabschluss naht oder Ad-hoc-Berichte für die Geschäftsführung benötigt werden, bleiben die Schreibtischlampen bis spät in die Nacht an. Die manuelle Zusammenführung von Daten aus unterschiedlichen Bankportalen und historisch gewachsenen Excel-Listen kostet nicht nur Nerven, sondern vor allem wertvolle Zeit.

Das schnell wachsende Fintech Embat tritt an, um genau diesen Engpass aufzulösen. André Reimers, Head of DACH, treibt diese Mission im deutschsprachigen Raum als Gesicht des Unternehmens voran. Seine Kernüberzeugung: Wer heute noch regelmäßig Überstunden machen muss, um finanzielle Transparenz zu schaffen, leidet nicht unter mangelnder Einsatzbereitschaft – er leidet unter einem strukturellen Datenproblem.

Beeindruckendes Wachstum durch das Lösen echter Pain Points

Dass der Schmerz in den Finanzabteilungen groß und der Bedarf an modernen Lösungen riesig ist, belegen die Zahlen, mit denen Embat den europäischen Markt aufrollt. Mit einem starken Kundenwachstum im deutschen Markt von über 250 Prozent im vergangenen Jahr und mittlerweile mehr als 400 mittelständischen und großen Unternehmenskunden weltweit hat sich das Fintech als fester Player etabliert. Das stetig wachsende Transaktionsvolumen von 250 Millionen Euro zeigt deutlich: Der Wechsel von fehleranfälligen Tabellen zu automatisierten Cloud-Lösungen ist in vollem Gange.

Der Weg aus der Excel-Falle

Mit seiner Technologie nimmt Embat den Kampf gegen ineffiziente Prozesse im Treasury auf. Anstatt hochqualifizierte Mitarbeiter mit repetitiver Datenpflege zu binden, automatisiert das System die Konsolidierung aller relevanten Finanzdaten.

„Die Erwartungshaltung, dass komplexe Finanzanalysen zwingend mit langen Abenden im Büro einhergehen müssen, ist schlichtweg nicht mehr zeitgemäß“, erklärt André Reimers. „Wenn Cashflow, Liquidität und Runways per Knopfdruck in Echtzeit abrufbar sind, ändert sich die gesamte Arbeitsdynamik. Finanzteams können aus dem reaktiven Modus heraustreten und sich auf die strategische Steuerung des Unternehmens konzentrieren.“

Hohe Innovationskraft trifft auf lokales DACH-Verständnis

Embat profitiert von einer enormen Innovationsgeschwindigkeit und Agilität, auf der die starke technologische Basis des Unternehmens beruht. Wie diese passgenau auf die spezifischen Bedürfnisse des deutschen Marktes übersetzt wird und für eine hohe lokale Marktpräsenz sorgt, zeigt André Reimers an den Standorten in München und Berlin.

Von diesen beiden Standorten aus steuert André Reimers das DACH-Geschäft und stellt das tiefe Verständnis für die komplexen Strukturen und hohen Sicherheitsbedürfnisse des deutschen Mittelstands sicher. Das Team zeigt dabei, wie moderne, dezentrale Zusammenarbeit erfolgreich funktioniert. Das Vertrauen der stetig wachsenden deutschen Kundenbasis fußt dabei auf dieser geballten lokalen Expertise gepaart mit der unerschütterlichen Zuverlässigkeit der Systeme.

Führen durch Resultate, nicht durch Anwesenheit

Die Botschaft an die Finanzwelt ist klar: Moderne Führung, hohe Produktivität und Skalierbarkeit erfordern keine starren Kontrollmechanismen oder endlosen Arbeitstage. Sie erfordern radikale Datentransparenz und die richtigen digitalen Werkzeuge. Wenn die Daten in Echtzeit fließen, sinkt die Fehlerquote, die Entscheidungsgeschwindigkeit steigt – und die systembedingten Überstunden im Treasury gehören endgültig der Vergangenheit an.

Über Embat:

Embat ist ein KI-gestütztes FinTech mit Schwerpunkt auf Treasury-Management, das es mittelständischen Unternehmen und Großkonzernen ermöglicht, ihre Finanzprozesse in Echtzeit zu zentralisieren. Gegründet von Antonio Berga und Carlos Serrano – ehemaligen J.P. Morgan-Managern mit umfassender Erfahrung im Corporate Banking – sowie Tomás Gil, dem ehemaligen CTO von Fintonic, entstand die Plattform mit der Mission, die Finanzabteilung zu digitalisieren. Die klare Prämisse dabei: Technologie von Finanzexperten für Finanzexperten.

Durch seine hybride Konnektivität lässt sich Embat in über 15.000 Banken und führende ERP-Systeme integrieren und beseitigt so jegliche Datenfragmentierung. Das wichtigste Alleinstellungsmerkmal ist TellMe, ein „Agentic Treasury Analyst“ (autonomer KI-Analyst), der Cashflow-Muster erkennt, komplexe Kontenabstimmungen automatisiert und strategische Entscheidungen zur Optimierung der Liquidität vorschlägt.

Mit Niederlassungen in Madrid, London, Berlin und München definiert Embat die Zukunft des Corporate Finance neu.

Die Forschungszulage – dein Innovations-Booster

Die Forschungszulage – ein oft unterschätztes Fördermittel – avanciert 2026 zu einem noch attraktiveren Finanzierungshebel für Forschung und Entwicklung (F&E).

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Erstattung für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Anders als bei Projektförderungen muss man sich nichts vorab bewilligen lassen, sondern reicht nachträglich einen Antrag für durchgeführte Arbeiten ein.

Ab 2026 wird die Forschungszulage noch attraktiver: Die Bemessungsgrundlage steigt auf 12 Millionen Euro jährlich. Bei 25 Prozent Fördersatz sind das bis zu drei Millionen Euro für größere Unternehmen. Start-ups und KMU profitieren dank erhöhter Fördersätze sogar von bis zu 4,2 Millionen Euro. Neu ist zudem eine 20-Prozent-Pauschale für Gemeinkosten, die ohne Einzelnachweis berücksichtigt wird. Das Besondere: Die Auszahlung erfolgt auch bei Verlusten oder ohne Steuerlast; für Start-ups in der Aufbauphase ein enormer Vorteil.

Wer profitiert?

Die Forschungszulage ist bewusst niederschwellig gestaltet. Du musst kein Technologie-Unternehmen haben und keine Labore betreiben. Entscheidend ist nur, dass du F&E-Arbeit leistest. Förderfähig ist, wer einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland hat, steuerpflichtig ist (auch bei Verlusten!), eigenständige F&E-Projekte durchführt.

Was zählt als Forschung und Entwicklung?

Der Begriff ist breiter, als viele denken. Es geht nicht nur um Grundlagenforschung im klassischen Sinn, sondern auch um die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die Lösung technischer oder wissenschaftlicher Unsicherheiten und systematisches Arbeiten auf Basis wissenschaftlicher Methoden.

Typische Beispiele aus der Start-up-Welt

  • Ein FinTech entwickelt einen KI-basierten Algorithmus für Betrugserkennung.
  • Ein FoodTech optimiert Fermentationsprozesse für pflanzliche Fleischalternativen.
  • Ein SaaS-Start-up programmiert eine innovative Datenbank-Architektur für Echtzeitanalysen.
  • Ein MedTech entwickelt einen neuartigen Sensor für tragbare Gesundheitsgeräte.

Wichtig: Auch wenn dein Projekt am Ende scheitert, bleibt die Förderung bestehen. Es zählt der Versuch, etwas Neues zu schaffen – nicht ausschließlich der Erfolg.

Nicht gefördert werden reine Anpassungen, Routineentwicklungen oder bloße die Anwendung bekannter Verfahren.

Wie funktioniert die Beantragung?

Der Prozess läuft in zwei Schritten und ist deutlich unbürokratischer als klassische Förderprogramme.

1. Bescheinigung beim Finanzamt für Forschungszulage

Zunächst musst du nachweisen, dass dein Projekt als F&E-Vorhaben qualifiziert ist. Dafür reichst du beim zuständigen Finanzamt für Forschungszulage (bundesweit gibt es nur das in Nürnberg) folgende Unterlagen ein:

  • Beschreibung des F&E-Vorhabens,
  • Darlegung der wissenschaftlichen/technischen Unsicherheiten,
  • Beschreibung deiner systematischen Vorgehensweise,
  • Zeitplan und Budget.

Der Antrag sollte präzise sein, drei bis fünf Seiten sind zumeist ausreichend, detaillierte Kalkulationen müssen nicht einreicht werden. Das Finanzamt prüft innerhalb von drei Monaten und stellt bei positiver Bewertung eine Bescheinigung aus, die drei Jahre gültig ist.

2. Zulageantrag beim Betriebsstättenfinanzamt

Mit der Bescheinigung beantragst du die Zulage bei deinem lokalen Finanzamt. Hier werden die förderfähigen Aufwendungen berechnet:

  • Löhne und Gehälter von Mitarbeitenden in F&E (inklusive Lohnnebenkosten), 60 Prozent der Auftragskosten bei externen Dienstleister*innen (z.B. Entwickler*innen, Labore, Hochschulen).
  • Neu ab 2026: Zusätzlich 20 Prozent Gemeinkostenpauschale auf die Personalkosten, ohne Einzelnachweis für Miete, Strom, IT oder Verwaltung.

Diese Vereinfachung spart erheblichen Dokumentationsaufwand und macht die Forschungszulage gerade für Start-ups noch attraktiver. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Monate nach Antragstellung.

Chancen und Stolperfallen für Start-ups

Die größten Chancen

  • Liquidität in kritischen Phasen: Gerade in den ersten Jahren kämpfen Start-ups mit Cashflow-Problemen. Ab 2026 bietet die Forschungszulage noch mehr planbare Liquidität: Durch die höhere Bemessungsgrenze und die Gemeinkostenpauschale können deutlich mehr Kosten geltend gemacht werden, ohne Verwässerung von Anteilen oder zusätzlichen Schulden.
  • Kombinierbar mit anderen Förderungen: Du kannst die Forschungszulage parallel zum exist Gründerstipendium, zu Investitionszuschüssen oder anderen Programmen nutzen. Lediglich bei direkten Projektförderungen (z.B. ZIM) müssen die geförderten Kosten sauber getrennt werden.
  • Wettbewerbsvorteil im Fundraising: Investor*innen schätzen Start-ups, die alle verfügbaren Förderinstrumente nutzen. Die Forschungszulage zeigt, dass du strukturiert arbeitest und öffentliche Mittel effizient einsetzt.
  • Weniger Bürokratie ab 2026: Die neue Gemeinkostenpauschale macht das Verfahren deutlich einfacher. Du musst nicht mehr jeden Cent für Raumkosten, Energie oder IT-Infrastruktur einzeln nachweisen, die 20 Prozent werden automatisch aufgeschlagen.

Die häufigsten Stolperfallen

  • Zu späte Dokumentation: Der Klassiker – du entwickelst monatelang, aber erfasst nicht systematisch, wer wann woran arbeitet. Ohne nachvollziehbare Dokumentation lehnt das Finanzamt den Antrag ab.
    Lösung: Führe von Tag eins an Projekttagebücher oder nutze digitale Tools.
  • Unklare Projektabgrenzung: Arbeiten deine Entwickler*innen gleichzeitig an F&E-Projekten und an Routine-Features, musst du das klar trennen können. Mische nicht alles in einen Topf.
    Lösung: Definiere F&E-Projekte explizit und erfasse die Arbeitszeit getrennt.
  • Zu vage Projektbeschreibung: „Wir entwickeln eine App“ reicht nicht. Das Finanzamt muss verstehen, welche wissenschaftlich-technische Unsicherheit du lösen willst.
    Lösung: Formuliere konkret – „Wir entwickeln einen Algorithmus zur Echtzeit-Sprachübersetzung mit minimaler Latenz unter 100 ms, was bisherige Lösungen nicht erreichen.“
  • Förderfähige Kosten übersehen: Viele Start-ups berücksichtigen nur die Gehälter ihrer Entwickler*innen, vergessen aber Lohnnebenkosten oder externe Dienstleister*innen.
    Lösung: Rechne alle direkten F&E-Kosten zusammen, auch anteilige Kosten für Werkstudent*innen oder Freelancer*innen.
  • Fristen verpassen: Die Forschungszulage kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden.
    Lösung: Wenn du 2021 bereits F&E betrieben hast, gilt die Frist bis zum 31.12.2025.
  • Eigenleistung unterschätzen: Gerade Gründer*innen arbeiten selbst intensiv an der Entwicklung mit, vergessen aber, ihre eigene Arbeitszeit anzusetzen.
    Lösung: Auch Geschäftsführer*innengehälter sind förderfähig, wenn du direkt an F&E arbeitest.

Checkliste für deinen Einstieg

  • Analysiere, welche deiner Projekte als F&E qualifizieren.
  • Implementiere eine systematische Zeiterfassung für F&E-Tätigkeiten.
  • Sammle alle Unterlagen zu deinem technischen Vorgehen.
  • Kalkuliere deine förderfähigen Kosten (inklusive externer Dienstleister*innen).
  • Stelle den Bescheinigungsantrag vor Fristablauf.
  • Prüfe, ob du Unterstützung durch spezialisierte Berater der Forschungszulage benötigst.

Die Investition von einigen Tagen Arbeit kann dir fünf- bis sechsstellige Beträge einbringen. Bares Geld, das du in weiteres Wachstum, neue Mitarbeitende oder die nächste Produktversion investieren kannst.

Der Autor Markus Pöhlmann, Gründer und CEO der Banhoek Consulting GmbH, ist Experte für die Forschungszulage.

Fördermittelberatung: Förderlust statt -frust

Sechs Alarmsignale bei der Berater*inwahl, die du kennen und beherzigen solltest.

Fördermittel sind für viele Unternehmen ein entscheidender Faktor für Wachstum und Innovation. Die Beantragung von Fördermitteln kann jedoch ein steiniger Weg sein, wenn man die falsche Berater*innenwahl trifft. Hier sind sechs Alarmsignale, auf die du bei der Berater*innenwahl achten solltest.

1. Der/die Berater*in hat seinen/ihren Sitz im Ausland

Es gibt keinen logischen Grund, warum ein Beratungsunternehmen, das in Deutschland tätig ist, seinen Sitz im Ausland haben sollte. In einem kürzlichen Fall fiel eine Schweizer Beratungsfirma negativ auf, indem sie deutsche Kund*innen vorausbezahlt und dann sogenannte Phantasieprojekte lieferte. Der Rechtsweg gegen solche Praktiken ist im Ausland wesentlich komplizierter und oft mit hohen Kosten verbunden.

2. Verbiegen der Projektbeschreibungen

Ein weiteres Warnsignal ist, wenn Berater*innen die Projektbeschreibungen so verändern, dass sie die Innovationsanforderungen erfüllen, auch wenn sie nicht mehr dem eigentlichen Ziel entsprechen. Diese unseriöse Praxis kann Geschäftsführern schlaflose Nächten bereiten, da im Falle einer Prüfung das gesamte Konstrukt schnell zusammenfallen kann. Ein(e) vertrauenswürdige(r) Berater*in sollte klar kommunizieren, wenn ein Projekt nicht förderfähig ist.

3. Vorauskasse und unklare Verrechnungsmodalitäten

Seriöse Berater*innen arbeiten in echter Partnerschaft und sind 100 Prozent erfolgsabhängig bei der Beantragung von Fördermitteln. Dubiose Zahlungsmodalitäten, wie Vorauskasse oder verwirrende Tagessätze, sind ein Warnsignal. Insbesondere bei der Forschungszulage ist eine Vorauskasse ein Warnsignal.

4. Fehlende Referenzen oder Erfahrung

Berater*innen ohne klare Referenzen oder nachweisliche Erfahrung in der Fördermittelbranche sollten skeptisch betrachtet werden. Unternehmen sollten nach konkreten Beispielen für erfolgreich abgeschlossene Projekte fragen und versuchen, mit früheren Kund*innen des/der Berater*in zu sprechen, um ihre Erfahrungen zu verstehen. Überzeugen durch Zeug*innen ist auch hier das Motto.

5. Versprechungen ohne klare Grundlage

Einige Berater*innen könnten unrealistische Versprechungen machen, um Kund*innen zu gewinnen. Solche unseriösen Versprechungen könnten etwa garantierte Erfolgsquoten oder überhöhte Fördermittelbeträge beinhalten. Seriöse Berater*innen setzen realistische Erwartungen und erklären, wie sie zu ihren Schlussfolgerungen gekommen sind.

6. Undurchsichtige Verträge

Wenn der Vertrag mit dem/der Berater*in unklar ist oder versteckte Gebühren und Klauseln enthält, ist dies ein ernstes Warnsignal. Ein transparenter Vertrag sollte alle Dienstleistungen, Gebühren und Verantwortlichkeiten klar definieren.

Fazit

Die Wahl des/der richtigen Berater*in für Fördermittel ist entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Es gilt: Vergleiche die Angebote verschiedener Fördermittelberatungen. Durch die Beachtung der obengenannten Alarmsignale kannst du eine fundierte Entscheidung treffen und dich bestmöglich vor Enttäuschungen und hohen Folgekosten schützen.

EXIST-Gründungsstipendium

Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt gründungsinteressierte Studierende, Absolvent*innen und sowie Wissenschaftler*innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

EXIST unterstützt seit 1998 erfolgreich Gründungsnetzwerke, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Seit 2000 unterstützt EXIST außerdem Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Studierende bei der Entwicklung ihrer Gründungsvorhaben mit finanziellen Zuschüssen und Know-how.

Das EXIST-Gründungsstipendium auf einen Blick

Die Gründungsteams (bis max. drei Personen – bei Studierenden gilt: zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen diese mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf) erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein EXIST-Gründungsstipendium, um einen Businessplan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten. Förderfähig sind zudem Hochschulabsolvent*innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).

Wesentliche Voraussetzung für das EXIST-Gründungsstipendium ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt. Auch Dienstleistungen werden unter diesen Voraussetzungen gefördert.

In welchem Umfang wird mithilfe des EXIST-Gründungsstipendiums gefördert?

Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:

  • Promovierte Gründer*innen 3.000 Euro/Monat
  • Absolvent*innen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
  • Technische/r Mitarbeiter*in 2.000 Euro/Monat
  • Studierende 1.000 Euro/Monat
  • Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind

Sachausgaben:

  • bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)

Coaching:

  • 5.000 Euro

Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.

Beispiele von erfolgreich EXIST-geförderten Gründungen findest du auf unserer Website unter https://t1p.de/ektah und https://t1p.de/o4qfb

Alle Informationen zum EXIST-Gründungsstipendium inkl. einem Handbuch gibt es hier als PDF-Downloads.

EXIST: Starthilfe für Innovation

Damit aus Ideen erfolgreiche Produkte und Geschäftsmodelle werden, ist häufig Unterstützung vonnöten. Hier setzt die staatliche EXIST-Förderung an, die Talenten aus der Wissenschaft finanzielle Hilfe und kompetente Beratung bietet. Wichtig auch: Investor*innen, Partner*innen und Kund*innen gegenüber wirkt sie wie ein Gütesiegel für Innovation, Unternehmer*innengeist und Zukunftspotenzial.

Mehr als 25.000 Erfindungen aus Deutschland registrierte das Europäische Patentamt im Jahr 2024, nur aus den USA kamen mehr. Fest steht: Speziell im wissensbasierten Innovationsökosystem entstehen hierzulande täglich wegweisende Neuerungen. Um ihnen den Weg in die Märkte zu ebnen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), bereits 1998 das EXIST-Programm ins Leben gerufen. Seither unterstützt es Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Studierende bei Vorbereitung und Umsetzung ihrer Unternehmensgründungen.

Ziya

DatenLabel bereitet als technischer Dolmetscher Rohdaten für KI-Projekte auf: So entstand im vergangenen Jahr in Dortmund die Ziya GmbH. „Schon die Bewerbung für das EXIST-Gründungsstipendium war für uns ein wichtiges Training. Mit dem Stipendium selbst konnten wir dann die Personal- und Sachkosten der Anfangszeit finanzieren, uns auf die Professionalisierung unserer in der Forschung entstandenen Idee konzentrieren und unser Start-up auf den Weg bringen“, berichtet Geschäftsführer Haris Yalcinkaya, der die Ziya GmbH gemeinsam mit seinen Co-Geschäftsführern Enes Arpaci und Ilirjan Bytyqi gegründet hat. „Aus eigener Kraft hätten wir das nicht geschafft.

Hätten wir nämlich nebenbei in regulären Jobs Geld verdienen müssen, wären wir heute nicht schon so weit: Mit DatenLabel haben wir ein Produkt aufgebaut, das bereits an der Schwelle zur Marktreife steht“, so Yalcinkaya.

Derzeit läuft die Pilotphase – erste zahlende Kund*innen testen die verschiedenen Bausteine der neuen DeepTech-Lösung. Die KI-Pipeline ermöglicht es, ihre Rohdaten so aufzubereiten, dass sie von künstlicher Intelligenz effizient und erfolgreich verarbeitet werden können. Über verschiedene Datentypen hinweg können Fehler so detektiert, Datenschätze identifiziert und gehoben werden. „Setzt sich die aktuelle Dynamik fort, steht einer zügigen und zugleich organischen Skalierung nichts im Wege“, so Yalcinkaya.

Gründungszuschuss

Step-by-Step: Wir zeigen, wie du in 10 Schritten zum begehrten Gründungszuschuss kommst.

Schritt 1 zum Gründungszuschuss

Lass dich nicht von den Aussagen der Arbeitsagentur einschüchtern!

Diese wollen dich von einer Antragstellung abhalten. Wenn du einen guten Businessplan vorlegst, wirst du die Förderung in der Regel erhalten. Hol dir aber vorab Infos ein, wie restriktiv die Arbeitsagenturen aktuell den Gründungszuschuss vergeben. Auskunft geben Gründerberater*innen, Startcenter, Kammern. 

Neues Fördermittel: Aufstiegs-BAföG

Seit dem 1. August 2016 gelten das neue AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) und das neue Fördermittel Aufstiegs-BAföG. Dieses löst das seit 1996 bestehende Meister-BAföG ab. Lesen Sie, warum das neue Fördermittel vor allem für Unternehmensgründer attraktiv ist.

Schon das Meister-BAföG war eine Erfolgsgeschichte: Seit 1996 hat es mehr als 1,7 Mio. Menschen zu einer Weiterbildung verholfen, fast 560 Mio. Euro wurden hierfür vom Bundesministerium für Bildung und Forschung investiert. Das neue Förderprogramm ist noch breiter aufgestellt und bietet deutlich höhere Förderbeiträge.

Wirtschaftspolitisch ist das Ziel des Förderinstruments die Verbesserung der Gleichberechtigung von akademischer und beruflicher Ausbildung. Wer eine Fortbildung zum Meisterabschluss bzw. Fachwirt, Landwirtschaftsmeister, geprüftem Erzieher oder Betriebswirt anstrebt, soll mit einem Hochschulabsolventen gleichgestellt werden.

Wer bekommt das Aufstiegs-BAföG?

Für das Aufstiegs-BAföG gilt im Gegensatz zum studentischen BAföG keine Alters-Höchstgrenze. Jeder, der sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet, kann vom Aufstiegs-BAföG profitieren.  

Zu den geförderten Abschlüssen zählen z.B. der Handwerks- und Industriemeister, der geprüfte Erzieher, der Techniker, Fachkaufmann, Betriebswirt oder eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen. Auch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss können die AFBG-Förderung erhalten.  

Ebenfalls berechtigt sind Antragsteller mit Bachelorabschluss oder vergleichbarem Hochschulabschluss, sofern sie keinen höheren Abschluss besitzen. Und auch Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, sind u.U. förderberechtigt.  

Wichtig ist: Die Voraussetzungen der Fortbildungsordnung für die Zulassung zu Prüfungen müssen im Einzelfall erfüllt sein. 

ERP-Gründerkredit 2024 – alles Wissenswerte über StartGeld

ERP-Gründerkredit – StartGeld: Welches sind die Antragsvoraussetzungen und welche Eckpunkte gelten im Jahr 2024?

Seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden zinsgünstige Förderdarlehen gewährt, die Existenzgründerinnen und -gründern und jungen Unternehmen den Einstieg erheblich vereinfachen. Während der ERP-Gründerkredit – Universell im Jahr 2024 nicht mehr zur Auswahl steht, kann das Förderprodukt StartGeld unverändert genutzt werden. Doch was sind die Antragsvoraussetzungen und welche Eckpunkte gelten im Jahr 2024?

Wer wird mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld gefördert?

Von dem ERP-Gründerkredit – StartGeld können Existenzgründer einschließlich Freiberufler, Unternehmensnachfolger und kleine Unternehmen profitieren. Auch wer ein junges Unternehmen festigen möchte, kann von den Vorteilen des Förderprodukts profitieren, sofern die Aufnahme der Geschäftstätigkeit nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Geschäftsführer, die sich an einem Unternehmen beteiligen möchten, gehören ebenfalls zu den Antragsberechtigten. Ausgeschlossen von der Förderung sind mittlere und große Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und mehr als 10 Millionen Euro Umsatz sowie Sanierungsfälle und insolvenzreife Unternehmen. Auch Unternehmen aus der Landwirtschaft und Fischerei sind nicht förderberechtigt.

Nicht nur den Ausgeschlossenen steht es frei, sich das Startkapital für die Existenzgründung anderweitig zu beschaffen. Oftmals leisten Familienangehörige und Freunde Unterstützung bei der Unternehmensgründung, indem sie Eigenmittel bereitstellen. Manche Start-up-Unternehmen basieren auf langjährigen Ersparnissen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit. Mit etwas Glück können unter Umständen Online Wetten dabei helfen, die notwendigen finanziellen Mittel aufzubringen. Von Fußball über Handball bis hin zu Motorsport kann auf die verschiedensten Sportarten gewettet werden. Einige etablierte Unternehmer nutzen die Teilnahme an Online Wetten, um sich vom Geschäftsalltag zu erholen.

Maximale Kredithöhe und was gefördert wird

Bis zu 125.000 Euro können im Rahmen des Förderprodukts für die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens in Anspruch genommen werden. Zu den förderfähigen Investitionen zählen die Anschaffung von Maschinen, Anlagen, EDV, Grundstücken und Gebäuden, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungsgegenstände, immaterielle Investitionen wie Patente und Lizenzen sowie Software. Darüber hinaus umfasst das Förderprogramm Betriebsmittel, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes erforderlich sind, einschließlich liquider Mittel, Personalkosten, Mieten, Marketingaufwendungen, Messeteilnahmen und Beratungskosten. Auch die Finanzierung von Material- und Warenlagern sowie der Kauf eines Unternehmens oder von Anteilen an einem Unternehmen, verbunden mit der Übernahme einer Geschäftsführungsfunktion, gehören zu den förderfähigen Maßnahmen.

Für das Förderprodukt gibt es jedoch spezifische Ausschlüsse. Nicht förderfähig sind Baumaßnahmen für „Betreutes Wohnen“, sogenannte In-Sich-Geschäfte wie der Erwerb eigener Gesellschaftsanteile, Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter sowie Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.

Ablauf – der Weg zum zinsgünstigen Kredit

Die Kreditbeantragung geschieht über eine Hausbank, wie eine Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank, nicht direkt bei der KfW. Durch die Vorabnutzung des KfW-Förderassistenten lässt sich der Antrag effektiv vorbereiten, was das Bankgespräch zielgerichteter und schneller macht. Finanzierungspartner treffen eigenständig die Entscheidung, ob sie einen Kreditantrag unterstützen. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, steht es frei, sich an einen anderen Finanzierungspartner zu wenden.

Die KfW überprüft die eingereichten Dokumente und trifft eine Entscheidung bezüglich der Förderung. Bei einer Zusage kommt es zum Abschluss des Kreditvertrags. Der Kredit steht zur Auszahlung bis zu 9 Monate nach Erhalt der Zusage bereit. In der anfänglichen tilgungsfreien Phase fallen lediglich Zinszahlungen an. Anschließend werden regelmäßige Monatsraten, bestehend aus Tilgung und Zinsen auf den ausstehenden Kreditbetrag, fällig. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung des Kredits ist möglich, wobei hierfür eine Vorfälligkeitsgebühr anfällt. Die Rückführung des Kredits erfolgt über die Hausbank, wobei die Kreditnehmer mit ihrem persönlichen Vermögen haften.

Young Innovators: Messeförderung für Start-ups 2024

Mit diesen Zuschüssen können Firmengründer*innen und Jungunternehmer*innen 2024 bei einer Messebeteiligung in Deutschland rechnen. Über 70 Messen stehen zur Wahl.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat für das Förderprogramm Young Innovators über 70 Messen ausgewählt. Der Dachverband der deutschen Messewirtschaft AUMA hat die Messen jetzt auf seiner Website www.auma.de veröffentlicht.

Die Unterstützung richtet sich an junge Firmen aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen. Gefördert wird die Teilnahme an einem Firmengemeinschaftsstand „Innovation made in Germany“ auf Messen aller Branchen. Die Förderung umfasst unter anderem eine bis zu 60-prozentige Erstattung von Standmiete und Standbaukosten bei der Beteiligung als Aussteller an einem Gemeinschaftsstand.

Das Messeprogramm für junge, innovative Unternehmen aus Deutschland gibt es seit 2007. Ziel des Programms ist es, die Vermarktung und insbesondere den Export neuer Produkte und Verfahren von Unternehmen aus Deutschland zu unterstützen. Die dafür nötige Richtlinie hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt bis mindestens 2028 verlängert. Erstmals wurde die Förderung für fünf Jahre festgesetzt, der längste Zeitraum bisher.

Es gilt: Start-ups und Gründer*innen können Messeförderung in Anspruch nehmen. Eine Übersicht aller relevanten Messen 2024, die Förderbedingungen sowie Antragsformulare stehen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und beim AUMA zur Verfügung.

Start-up-Fördermittel Forschungszulage

Mithilfe der Forschungszulage können sich Start-ups ihre Personalkosten vom Staat fördern lassen – auch rückwirkend. So geht’s.

Geld bedeutet vor allem für junge Unternehmen Zeit. Zeit, um eine Idee weiterzuentwickeln. Zeit, um weitere Kund*innen zu finden. Zeit, um in die Gewinnzone zu kommen. Doch gerade Start-ups profitieren bisher kaum von der Projektförderung durch Land, Bund oder EU und machen sich deshalb oft abhängig von Investor*innen.

Mit der Forschungszulage wird ein Viertel der Entwicklung finanziert

Doch seit Anfang 2020 gibt es die sogenannte Forschungszulage, die Gründer*innen sogar noch rückwirkend für die beiden vergangenen Jahre beantragen können. Im Prinzip fördert der Bund damit die Personalkosten von Mitarbeitenden in der Forschung und Entwicklung mit 25 Prozent. Davon profitieren besonders Start-ups, IT-Unternehmen und Betriebe, die mit hohem Personalaufwand schnell ihre Produkte entwickeln, weil sie agil arbeiten und während der Entwicklung kurzfristig auf erweiterte oder zusätzliche Kund*innenwünsche reagieren müssen. Eines der Unternehmen ist Enlyze aus Aachen, das mit seiner Software – einer Art BI Tool für die Fertigung – Maschinen und Anlagen fünf bis 15 Prozent effektiver macht.

Forschungszulage vs. klassische Projektförderung

Vorteile der Forschungszulage gegenüber der klassischen Projektförderung sind: Die Anforderungen an die Innovationsprojekte sind geringer, denn sie beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen müssen. Zudem ist die Beantragung relativ unbürokratisch und schnell abgeschlossen – die Firmen wissen meist nach drei Monaten, woran sie sind. So stehen den Aachenern für 2020 zwar nur knapp 42.000 Euro zu, denn es gab in dem Jahr andere Förderungen und weniger Entwicklungsaufwand. Allerdings wird sich die Summe für das vergangene und das aktuelle Jahr deutlich erhöhen, schätzt Geschäftsführer Henning Wilms. Der Seniorberater des Förder-Verstehers PFIF Paul Freyberg berechnet, dass mehr als 750.000 Euro Lohnkosten pro Jahr geltend gemacht werden können. Das entspricht rund 190.000 Euro Förderung, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet werden können oder ausbezahlt werden.

2018 gründete der inzwischen 32-jährige Wilms mit drei Kollegen von der Uni Aachen Enlyze. Die Wirtschaftsingenieure überlegten schon während des Studiums, wie man Daten aus Produktionsanlagen gewinnen kann, die in der Regel aus unterschiedlichen Maschinengenerationen sowie von verschiedenen Hersteller*innen stammen, wie man dann die Daten aufbereitet und verknüpft, um letztlich die Effizienz der Produktion zu steigern und die Ausschussquote zu verringern. „Weil wir mit unseren Modulen eine Komplettlösung anbieten, liefern wir den Produktionsleitern innerhalb weniger Tage verwertbare Informationen“, sagt der Chef von 22 Mitarbeitern. Das Shopfloor-BI kann allen Unternehmen nutzen, die mit Endlos-Werkstoffen arbeiten, also Papierindustrie, Hersteller*innen von Baustoffen, Kunststoff-, Textil- oder Verpackungsindustrie. „Unsere bisher knapp 20 Kund*innen steigern ihre Fertigungseffektivität so, dass sie im Jahr zwei Wochen früher in die Ferien gehen könnten, oder eben einen höheren Produktionsoutput erzielen.“

Der Kontakt zu PFIF – Partner für Innovation und Förderung – entstand durch ein Netzwerk. Die Umsetzung lief sehr effizient. „Wir haben drei Fragebögen bekommen. Um alles Weitere hat sich Paul Freyberg gekümmert“, so Henning Wilms, der von der strukturierten Herangehensweise, schnellen Antworten und pragmatischen Lösungen beeindruckt ist: „Wir können uns auf unser Kerngeschäft konzentrieren und sind nicht durch bürokratisches Anträgeschreiben und Kosten abrechnen abgelenkt“.

Das ist die Forschungszulage

Unternehmen können 25 Prozent der projektbezogenen Personalkosten in der Forschung und Entwicklung geltend machen. Zudem werden Entwicklungsaufträge an andere Firmen mit 15 Prozent berücksichtigt. Die maximale Förderung pro Jahr beträgt eine Million Euro entspricht, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet oder bei Überschreiten der Steuerlast ausbezahlt wird.

Vorteile der Forschungszulage

  • Die Anforderungen an die FuE-Projekte sind geringer als bei der Projektförderung und beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen.
  • Die Anträge werden schneller genehmigt – in der Regel in weniger als drei Monaten.
  • Es ist möglich, rückwirkend eine Förderung von Projekten ab 2020 zu erhalten.
  • Es besteht nach der Zusage ein Rechtsanspruch auf den Erhalt der finanziellen Mittel besteht. Damit ist die Forschungszulage für Unternehmen besonders gut planbar.

Hier findest zu weitere Infos zur Inanspruchnahme und Beantragung der Forschungszulage

Baden-Württemberg

Gründungsfinanzierung


Startfinanzierung 80


Begleitende Gründungsberatung (Beratungsgutscheine)


Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV - IMF)


Junge Innovatoren - Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen


Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung in unterversorgten ländlichen Gebieten


ELR-Kombi-Darlehen


Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)


Innovationsfinanzierung 4.0


Tourismusfinanzierung


Innovationsgutschein A


Innovationsgutschein B


Innovationsgutschein B Hightech


Innovationsgutschein C (Kreativgutschein)


Beteiligungen zur Existenzgründung


Beteiligungen zur Unternehmensnachfolge


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg - Leasing


Bürgschaftsprogramm der L-Bank


Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung


Seedfonds BW


VC-Fonds BW


Wachstumsfinanzierung


Agrar- und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel


Agrar- und Ernährungswirtschaft - Wachstum und Wettbewerb


Filmförderung der MFG Baden-Württemberg


Investitionsfinanzierung


Liquiditätskredit


Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt und Verbraucherschutz


Landwirtschaft - Nachhaltigkeit


Landwirtschaft - Wachstum


Neue Energien - Energie vom Land


Beteiligungen an bestehenden mittelständischen Unternehmen - Expansion und Unternehmenssicherung


Beteiligungen für Innovationen


Beteiligungsprogramm Mittelstand CSR


Beratungen für den Mittelstand


Exportberatung


Bürgschaftsprogramm der L-Bank - InnovFin 70


ECOfit


Klimaschutz mit System (KmS 2014-2020)


Neue Energien - Bürgerwindparks


Umweltmanagement im Konvoi


Klimaschutz-Plus


Förderprogramm Coaching für kleine und mittlere Unternehmen (ESF 2014-2020)


Holz Innovativ Programm (HIP 2014-2020)


Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (VwV Bürgschaften)


Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check)


Förderung von Beratungsmodulen für die Landwirtschaft (VwV Beratung)


Demonstrationsprojekte Smart Grids und Speicher


Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energieträger


Ressourceneffizienzfinanzierung


Ressourceneffizienzfinanzierung - ELR-Kombi


Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV-Zusammenarbeit)


Förderung von regionalen Clustern und landesweiten und regionsübergreifenden Innovationsplattformen (CLIP 2014-2020)


Förderung von Versuchsanlagen und großtechnischen Pilotanlagen zur Phosphor-Rückgewinnung (EFRE 2014-2020)


Umweltforschung in Baden-Württemberg (BWPLUS)


Digital Content Funding (DCF)


Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen - Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen - Investitionen zur Diversifizierung


Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung - Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)


Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen und Förderung von Investitionen im Weinbau (VwV Förderung Weinbau)


Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Marktstrukturverbesserung)


Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie 2015 - LPR)


Umsetzung der Entwicklungsstrategie LEADER 2014-2020 (VwV LEADER)


Zuwendungen zur Stärkung des ökologischen Landbaus


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg - Kredit


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg - Filmwirtschaft


Risikokapitalfonds (RKF) - Beteiligungen für innovative und technologieorientierte Vorhaben


Garantien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Beteiligungen


L-EA Garantiefonds


L-EA Mittelstandsfonds


Brandenburg

Brandenburg-Kredit Gründung


ProFIT Brandenburg (Zuschuss)


ProFIT Brandenburg (Darlehen)


Gründung innovativ


Bürgschaft ohne Bank (BoB)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Brandenburg


Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand


BFB Wachstumsfonds Brandenburg


Frühphasen- und Wachtumsfonds


Brandenburg-Kredit Innovativ mit Haftungsfreistellung


Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum


Brandenburg-Kredit für den Mittelstand (BKM)


Brandenburg-Kredit Mezzanine II


Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe


Garantien durch die Bürgschaftsbank Brandenburg


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) - Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand


Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta)


Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen


Förderung der Internationalisierung von KMU durch Markterschließung im Ausland und Teilnahme an Messen im In- und Ausland (M2)


Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)


Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau


Förderung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Versorgungssicherheit (RENplus)


Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen


Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei


Förderung der Flurbereinigung (FlurbFördRichtlinie)


Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen (Forst-RL)


Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und Erhaltung der Kulturlandschaft (KULAP 2014)


Zuwendungen aus der Fischereiabgabe


Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH


GAP-Finanzierung Film


Innovationsförderung des Medieninnovationszentrums Babelsberg (MIZ)


Brandenburger Innovationsfachkräfte


Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“


Innovationen brauchen Mut (IbM)


Meistergründungsprämie Brandenburg


Mikrokredit Brandenburg


Sachsen

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW-Programm)


Mikrodarlehen-Sachsen


ESF-Richtlinie Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft


Mittelstandsförderung – B.I.1 – Gründungsberatung


Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung


Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen - Gründung und Nachfolge


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Bürgschaft


Technologiegründerfonds Sachsen (TGFS)


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen – Direkt


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen - Wachstum und Innovation


Beteiligungen der SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - Express


Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)


Clusterförderung


Konsortialfinanzierung


Nachrangdarlehen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (RINA 2014–2020)


Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen


Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen


Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgreicher Krisenüberwindung


Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)


Mittelstandsförderung – B.II.2 – Messen, Außenwirtschaft


Mittelstandsförderung - B.II.1 - Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign


Mittelstandsförderung – B.I.4 – Umweltmanagement


Mittelstandsförderung – B.III.2 – Industriebezogene und netzwerkunterstützende Projektaktivitäten


Richtlinie Zukunftsfähige Energieversorgung (RL Energie/2014)


EFRE-Richtlinie SMS (2014–2020) – Förderung innovativer Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft


EFRE-Technologieförderung


ESF-Technologieförderung - InnoExpert


ESF-Technologieförderung – InnoTeam


ESF-Technologieförderung – Transferassistent


Förderung von Pilotlinien auf dem Gebiet der Schlüsseltechnologien (KETs-Pilotlinien)


Kooperationsprogramm INTERREG Polen-Sachsen (2014–2020)


Mikroelektronikförderung – Sächsische ECSEL-Förderrichtlinie


HORIZON-Prämie


Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2016)


Darlehen zum Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen


Förderrichtlinie Absatzförderung (RL AbsLE/2014)


Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (RL AUK/2015)


Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015)


Förderrichtlinie Besondere Initiativen


Förderrichtlinie Krisen und Notstände (RL KuN/2015)


Förderrichtlinie Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer (RL LIW/2014)


Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (RL ÖBL/2015)


Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)


Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014)


Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER/2014)


Marktstrukturverbesserung (RL MSV/2015)


Teichpflege und naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung (Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz - RLTWN/2015)


Zuwendungen für Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz (VwV Zuwendungen Investitions- und Strukturmaßnahmen SächsKRG)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - Bürgschaft ohne Bank (BoB)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – GuW-Bürgschaft


Förderung der Chancengleichheit


Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK Elektromobilität


NRW.BANK Gründungskredit


NRW.BANK Universalkredit


NRW/EU-Mikrodarlehen


Meistergründungsprämie NRW


Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)


Hausärzte-Förderrichtlinie


NRW.BANK.Mittelstandskredit


EFRE NRW - Förderwettbewerb START-UP-Hochschul-Ausgründungen


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Bürgschaft ohne Bank


StarterScheck Handwerk


Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen


NRW.BANK Seed Fonds Initiative


NRW.BANK Venture Fonds


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft


NRW.BANK.Finanzierungsbegleitung


NRW.Kreativkredit


NRW.BANK.Seminare


NRW.BANK.Venture Center


win NRW.BANK Business Angels Initiative


NRW SeedCap Digitale Wirtschaft


Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - ExpressBürgschaft


Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft


EFRE NRW – EFRE-Rahmenrichtlinie


ESF-Förderrichtlinie


Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW


Liquiditätshilfen für landwirtschaftliche Betriebe nach Naturkatastrophen


NRW Kreativkredit


NRW.BANK Effizienzkredit


NRW.BANK Innovative Unternehmen


NRW.BANK Mittelstandsfonds


NRW.BANK Spezialfonds


Potentialberatung


Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm - Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe (RWP.NRW 2015)


Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung


NRW.BANK Innovationskredit


Mittelstand innovativ – Innovationsassistent


Mittelstand innovativ – Innovationsgutschein


EFRE NRW – Förderwettbewerb CreateMedia.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb EnergieUmweltwirtschaft.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb Gesundheit.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb IKT.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb LifeSciences.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb MobilitätLogistik.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb NeueWerkstoffe.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb Produktion.NRW


EFRE NRW – Projektaufruf im Förderprogramm EFRE-zdi


EFRE NRW – Klimaschutzwettbewerb EnergieeffizienzUnternehmen.NRW


EFRE NRW – Klimaschutzwettbewerb ErneuerbareEnergien.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb Forschungsinfrastrukturen


Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)


NRW.BANK Ausland Export


NRW.BANK Auslandskredit


Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Einzelbetriebliche Beratung


Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-Agrar-Richtlinie)


Förderrichtlinie forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse (Holz 2015)


Förderung von Agrarumweltmaßnahmen


Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich


Förderung der Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur


Förderung der Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen


Förderung des ökologischen Landbaus


Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung


Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald


Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse


Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)


Marktstrukturverbesserung


Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz


Zuwendungen für Investitionen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft


Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung


NRW.BANK Baudenkmäler


Auslandsmesseprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen


Kleingruppenförderprogramm auf Auslandsmessen des Landes Nordrhein-Westfalen


progres.nrw - Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen - Programmbereich Markteinführung


progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich KWK


progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Innovation


progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Wärme- und Kältenetze


NRW.BANK Energieinfrastruktur


NRW/EU KWK-Investitionskredit


Förderrichtlinie Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit


Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen


Zuwendungen in der Gesundheitswirtschaft


Förderung von Kreativität, Innovation und Medienkultur (KIM NRW-EFRE)


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)