Fachkräfterichtlinie - Förderung der Fachkräftegewinnung und -sicherung

Das Förderprogramm unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Bereichen Ausbildung, Qualifizierung und Fachkräftegewinnung. Zudem werden kleine und mittlere Unternehmen unterstützt, ihren Fachkräftebedarf zu erkennen und zu decken. Gefördert werden Qualifizierungsentwickler, die in den Bereichen Aus- und Weiterbildung einschließlich des Fördergegenstands „ Weiterbildungsscheck“ beraten, begleiten und unterstützen, eine landesweite Einrichtung zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung sowie Projekte zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung mit transnationalem Bezug und Projekte, die zusätzliche Wege der Fachkräftesicherung und der Deckung des Fachkräftebedarfs konzipieren, erproben und begleiten. Ziele der Förderung sind die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit und der Deckung des Fachkräftebedarfs durch die Förderung des lebenslangen Lernens.

Datenblatt - Fachkräfterichtlinie - Förderung der Fachkräftegewinnung und -sicherung

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Max. 200.000 Mio. €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Thüringen

Anbieter: Freistaat Thüringen

Projektträger: Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH

Link: Fachkräfterichtlinie - Förderung der Fachkräftegewinnung und -sicherung

Zweck der Förderung (mehr Infos): Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 2 Jahre

Sicherheiten: Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss sichergestellt sein.

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch die GFAW

Stand vom: 16. November 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.