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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) bildet das zentrale Instrument der Regionalförderung in Deutschland. Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. Ziel ist es, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.
Ein Investitionsvorhaben kann gefördert werden, wenn es geeignet ist, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (Primäreffekt). Diese Voraussetzungen können dann als erfüllt angesehen werden, wenn in der zu fördernden Betriebsstätte überwiegend (das heißt zu mehr als 50 Prozent des Umsatzes) Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die überregional abgesetzt werden.
Förderfähig sind
– die Errichtung neuer oder Erweiterung bestehender Betriebsstätten,
– die Diversifizierung der Produktion oder der Tätigkeit einer Betriebsstätte,
– die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte sowie
– die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte.
Folgende Branchen sind ausgeschlossen: Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, Eisen- und Stahlindustrie, Bergbau (Urproduktion), Energie- und Wasserversorgung (tlws.), Baugewerbe (tlws.), Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel, Transport- und Lagergewerbe, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen, Kunstfaserindustrie, Beihilfen an ein Unternehmen in Schwierigkeiten, mit Ausnahme von Beihilfen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen, Flughäfen, Finanz- und Versicherungsdienstleister, Unternehmensberater (tlws.)
GRW-Mittel dürfen nur in den im Rahmenplan ausgewiesenen Fördergebieten eingesetzt werden. Es wird zwischen C- und D-Fördergebieten differenziert, in denen unterschiedlich hohe Fördersätze bewilligt werden können.
Hier ggfls. weitere Ausschlüsse pro Bundesland
Thüringen ist ein sog. C-Fördergebiet mit maximalen Fördersätzen von 35 Prozent (kleine Unternehmen), 25 Prozent (mittlere Unternehmen), 10 Prozent (große Unternehmen), in grenznahen Gebieten teilweise 40/30/20 Prozent. Teilweise wird der Fördersatz ab 1.1.2018 um 5 Prozent gesenkt.
Details in folgender Richtlinie mit Förderkarte und Angabe sämtlicher Förderregionen. » Download-PDF .
Definition:
kleine Unternehmen: unter 50 Mitarbeiter, höchstens 10 Mio. € Umsatz
mittlere Unternehmen: unter 250 Mitarbeiter, höchstens 50 Mio. € Umsatz.
Datenblatt - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens
Fördergebiet: Thüringen
Anbieter: Thüringer Aufbaubank (TAB)
Link: Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Antragstellung: Antrag direkt an die TAB
Stand vom: 04. August 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.