Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten

Das Förderprogramm unterstützt die Beteiligungen an Gemeinschaftsausstellungen auf Messen im In- und Ausland (Messegemeinschaftsständen) sowie die Vorbereitung und Durchführung von Fachkongressen und Symposien mit unmittelbarer fachlich-inhaltlicher Ausrichtung auf die gewerbliche Wirtschaft. Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft verfolgt damit das Ziel, die Thüringer Unternehmen mit abgestimmten Angeboten bei der Erschließung neuer internationaler Märkte zu unterstützen. Ziel ist es, über die Förderung des reinen Produktexportes hinaus die Angebote an Thüringer Unternehmen zu propagieren, und mit Systemlösungen und ergänzenden Dienstleistungen auf internationalen Märkten aufzutreten.

Datenblatt - Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Max. 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Thüringen

Anbieter: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Link: Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten

Zweck der Förderung (mehr Infos): Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag min. 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens stellen!

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar

Vorhaben im Ausland: Vorhaben im Ausland können gefördert werden

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Stand vom: 13. März 2017

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.