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Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten
Das Förderprogramm unterstützt die Beteiligungen an Gemeinschaftsausstellungen auf Messen im In- und Ausland (Messegemeinschaftsständen) sowie die Vorbereitung und Durchführung von Fachkongressen und Symposien mit unmittelbarer fachlich-inhaltlicher Ausrichtung auf die gewerbliche Wirtschaft. Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft verfolgt damit das Ziel, die Thüringer Unternehmen mit abgestimmten Angeboten bei der Erschließung neuer internationaler Märkte zu unterstützen. Ziel ist es, über die Förderung des reinen Produktexportes hinaus die Angebote an Thüringer Unternehmen zu propagieren, und mit Systemlösungen und ergänzenden Dienstleistungen auf internationalen Märkten aufzutreten.
Datenblatt - Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Max. 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Thüringen
Anbieter: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Link: Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten
Zweck der Förderung (mehr Infos): Betriebsmittel
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag min. 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens stellen!
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar
Vorhaben im Ausland: Vorhaben im Ausland können gefördert werden
Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Stand vom: 13. März 2017
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.